Gutachten 366-0336-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55644 ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA 24 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 17 Fahrzeughersteller HONDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 5114345641 J CARMANI CA 24 8018 N 21 Ø72,6 - 64,2 64,1 Kunststoff 810 2300 05/24 5/114,3 ET45 J Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 55644*00 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RSA; (Kugelbund) Zubehör : Zentrierring: N 21 Ø72,6 - 64,2, Nabenkappe: Z05 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RW; CL3; CL7; CL4; CL9; CU3; CW2; FN1; RE6; CU2; FC; FK2; RE5; BE1; FK1; BE5; CM2; CN1; CU1; ZF1; CN2; FN2; FN3; RD8; CM1; CW1; CW3; FE; FK; FK3; RD9; RE7; RU; RV; BE3; CG2 Zubehör : Zentrierring: N 21 Ø72,6 - 64,2, Nabenkappe: Z05 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2; CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FE; FK; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU; RW 110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; ZF1 120 Nm für Typ : RV 127 Nm für Typ : RSA Verkaufsbezeichnung: ACCORD COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CG2 e6*95/54*0049*.. 147 225/40R18 88W 11A; 22M; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0336-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55644 ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA 24 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 17 Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W 11A; 22M; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; CL9 e6*2001/116*0092*.. 235/40R18 91 11A; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; CN1 e6*2001/116*0096*.. 245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 57F; 68T 74P Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; CM2 e6*2001/116*0094*.. 235/40R18 91 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; CN2 e6*2001/116*0097*.. 245/35R18 88W 11A; 22B; 24D; 57F; 721; 725; 73C; 74A; 68T 74P CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/45R18 91 Kombi; Frontantrieb; CW2 e6*2001/116*0121*.. 235/40R18 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; CW3 e6*2001/116*0122*.. 235/45R18 94 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 93 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A; 74P CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/45R18 91 Kombi; Frontantrieb; CW3 e6*2001/116*0122*.. 235/40R18 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 93 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U §22 55644*00 Verkaufsbezeichnung: CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FE e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 215/40R18 89 mit 215/45R18 89 Radhausverbreiterung 225/40R18 88 (Flap) Serie; 235/40R18 91 Frontantrieb; inkl. 245/35R18 88 11A; 26P Hybrid; 245/40R18 93 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FC e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/40R18 88 11A; 26P CIVIC 4DR; CIVIC 5DR; FK e6*2007/46*0256*.. 235/40R18 91 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88 11A; 26N; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0336-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55644 ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA 24 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 17 Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W 5EG; 51J nur bis FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/40R18 89 51J e11*2001/116*0255*06; FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/40R18 88 nur bis 235/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M e11*2001/116*0256*06; nur bis e11*2001/116*0257*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89 11A; 26P ab FK2 e11*2001/116*0256*.. 225/35R18 87W 11A; 26P; 5ET e11*2001/116*0255*07; FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/40R18 88W 11A; 26P ab 235/35R18 90 11A; 245; 26B; 26N; e11*2001/116*0256*07; 27I ab 235/40R18 91 11A; 245; 26B; 26N; e11*2001/116*0257*06; 27I CIVIC TOURER; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; §22 55644*00 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RW e6*2007/46*0265*.. 107 - 142 235/60R18 103 12N Allradantrieb; 245/55R18 103 11A; 12A; 245 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: CR-Z Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 - 89 205/40R18 82 11A; 21P 2-türig; Frontantrieb; 215/35R18 80 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R18 85 11A; 21P 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R18 83 11A; 21P; 245 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: e:Ny1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RSA e6*2018/858*00269*.. 60 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26P mit 235/45R18 94 11A; 24J Radhausverbreiterung 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26P (Flap) Serie; Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0336-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55644 ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA 24 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 17 Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL3 e11*98/14*0165*.. 113 225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; CL4 e11*98/14*0166*.. 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/45R18 91 Stufenheck; CU2 e6*2001/116*0114*.. 235/40R18 91 11A; 24J; 24M Frontantrieb; CU3 e6*2001/116*0115*.. 235/45R18 94 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/45R18 91 Stufenheck; CU3 e6*2001/116*0115*.. 235/40R18 91 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; FN3 e11*2001/116*0298*.. 5EG; 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R18 89 11A; 21P; 22I; 24M; 721; 725; 729; 73C; §22 55644*00 51J 74A; 74P 225/40R18 88 11A; 21B; 22I; 24M 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24D; 24J FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 88 11A; 21B; 22I; 24M 721; 725; 729; 73C; 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24D; 74A; 74P; 76O 24J Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RD8 e11*98/14*0190*.. 110 235/45R18 94 11A; 22I ab e11*98/14*0190*02; 245/45R18 96 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P RD8 e11*98/14*0190*.. 110 225/45R18 95 11A; 22B; 24J; 24M nur bis 235/45R18 94 11A; 22B; 24J; 24M e11*98/14*0190*01; 245/40R18 93 11A; 22B; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P RD9 e11*2001/116*0234*.. 103 235/45R18 94 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0336-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55644 ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA 24 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 17 Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RE5 e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100 bis RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/50R18 97 11A; 24J e11*2001/116*0301*05; RE7 e11*2001/116*0322*.. 235/55R18 100 11A; 24J bis 255/45R18 99 11A; 24J e11*2001/116*0302*05; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O RE5 e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100 ab RE6 e11*2001/116*0302*.. e11*2001/116*0301*06; ab e11*2001/116*0302*06; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 55644*00 BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 215/40R18 85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H; BE3 e6*2001/116*0100*.. 215/40R18 89 12A; 51A; 71C; 71K; BE5 e6*2001/116*0104*.. 225/40R18 88 5FE 721; 725; 73C; 74A; 225/40R18 92 74P Verkaufsbezeichnung: HR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RU e6*2007/46*0158*.. 88 - 134 215/45R18 89 11A; 26P Frontantrieb; 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N 721; 725; 73C; 74A; 235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; 74P; 77E 26N 235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26B; 26N 245/40R18 93 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27I 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27I RV e6*2018/858*00063*.. 79 225/50R18 95 11A; 24J; 26P Frontantrieb; Hybrid; 235/45R18 94 11A; 246 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 24J; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26P 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0336-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55644 ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA 24 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 17 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: N 21 Ø72,6 - 64,2, Nabenkappe: Z05 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: ZR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RZ e6*2018/858*00266*.. 105 225/55R18 98 11A; 26P Mit Radhausverbreiterung Serie; Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache §22 55644*00 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderli che Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0336-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55644 ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA 24 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 17 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. §22 55644*00 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegun g, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0336-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55644 ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA 24 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 17 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der §22 55644*00 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkei t der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrz eug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0336-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55644 ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA 24 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 17 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. §22 55644*00 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0336-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55644 ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA 24 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FC Genehm.Nr.: e11*2007/46*3633*.. Handelsbez.: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 300 VA 26B x = 300 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55644*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 15 HA 26N x = 300 y = 350 8 VA 26J x = 300 y = 350 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0336-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55644 ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA 24 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FK Genehm.Nr.: e6*2007/46*0256*.. Handelsbez.: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 300 VA 26B x = 300 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55644*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 15 HA 26N x = 300 y = 350 8 VA 26J x = 300 y = 350 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0336-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55644 ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA 24 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RV Genehm.Nr.: e6*2018/858*00063*.. Handelsbez.: HR-V Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 275 VA 26P x = 255 y = 225 VA 27B x = 280 y = 320 HA 27I x = 230 y = 270 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55644*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 275 10 VA 26N x = 305 y = 275 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0336-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55644 ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA 24 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RZ Genehm.Nr.: e6*2018/858*00266*.. Handelsbez.: ZR-V Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 255 y = 210 VA 26B x = 305 y = 260 VA §22 55644*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0336-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55644 ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA 24 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RU Genehm.Nr.: e6*2007/46*0158*.. Handelsbez.: HR-V Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 225 y = 250 HA 27B x = 275 y = 300 HA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55644*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 275 y = 300 8 HA 27F x = 275 y = 300 15 HA 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0336-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55644 ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA 24 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FE Genehm.Nr.: e6*2018/858*00064*.. Handelsbez.: CIVIC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 230 VA 26P x = 270 y = 180 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 330 30 HA §22 55644*00 27H x = 290 y = 330 8 HA 26J x = 320 y = 230 30 VA 26N x = 320 y = 230 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0336-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55644 ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA 24 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RSA Genehm.Nr.: e6*2018/858*00269*.. Handelsbez.: e:Ny1 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 270 y = 230 VA 26B x = 320 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 315 y = 310 8 HA §22 55644*00 27F x = 315 y = 310 10 HA 26N x = 320 y = 280 8 VA 26J x = 320 y = 280 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0336-24-WIRD zur Erteilung der ABE 55644 ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA 24 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 26.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FK1 Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*.. Handelsbez.: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06, Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 195 y = 320 VA 26B x = 245 y = 370 VA 27I x = 245 y = 360 HA 27B x = 295 y = 410 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 55644*00 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 295 y = 410 8 HA 27F x = 295 y = 410 30 HA 26N x = 245 y = 370 8 VA 26J x = 245 y = 370 27 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.