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							Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 2                                                    Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 14.06.2023
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                Fahrzeughersteller               CITROEN, PEUGEOT, PEUGEOT CITROEN AUTOMOBILES,
                                                 Toyota Motor Europe NV/SA, VOLVO




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
510845651           CARMANI CA 24 8019         Ø72,6 - Ø65,1               65,1     Kunststoff      850      2300    03/23
                    ET45
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø72,6 - Ø65,1, Nabenkappe: Z05


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4 PICASSO, C4 SPACETOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
 3            e2*2007/46*0356*.. 68 - 133 225/40R19 93 11A; 24J; 248; 26N;                    kurzer Radstand;
                                                       26P; 27I                               langer Radstand;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø72,6 - Ø65,1, Nabenkappe: Z05


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 2                                                    Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 14.06.2023
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
L            e2*2007/46*0405*.. 68 - 151 225/35R19 88W               11A; 26P; 27I            Peugeot 308 SW;
                                                                                              Kombi;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 740; 83T
L              e2*2007/46*0405*..      60 - 133 215/35R19 85         5EG                      Schrägheck;
                                       60 - 151 225/35R19 88         11A; 26P; 27I            Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 740; 83T

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
8            e2*2007/46*0080*.. 82 - 150 235/40R19                   51G                      Nicht 508 RXH
                                         235/40R19 96W               11A; 22M; 245; 248       (Allroad); Kombi;
                                         245/35R19 93W               11A; 22M; 245; 248;      Limousine;
                                                                     5HA                      Frontantrieb;
                                                  245/40R19 98       11A; 22M; 245; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
8              e2*2007/46*0080*..      120        235/40R19 92                                Nur 508 RXH (Allroad);
                                                  245/35R19 93                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  245/40R19 94                                12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74A; 74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : PEUGEOT CITROEN AUTOMOBILES
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : Zentrierring: Ø72,6 - Ø65,1, Nabenkappe: Z05


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     DS 7 CROSSBACK, DS 7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e2*2007/46*0601*.. 96 - 165 235/45R19            95                              inkl. E-Tense 4x4;
                                         235/50R19            99     11A; 26P                 Frontantrieb;
                                         245/45R19            98     11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         255/45R19            100    11A; 26P                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 77E; 83T




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 2                                                    Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 14.06.2023
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Toyota Motor Europe NV/SA
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø72,6 - Ø65,1, Nabenkappe: Z05


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PROACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
V            e2*2007/46*0538*.. 70 - 130 235/45R19 99                11A; 26P; 5JK           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74E; 74P; 75I; 77E




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø72,6 - Ø65,1, Nabenkappe: Z05


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 225/35R19 88Y             VEM; 11A; 22B           Allradantrieb;
             e9*98/14*0044*..              235/35R19 91              VEM; 11A; 22B; 24J;     Frontantrieb;
R            e9*2001/116*0036*..,                                    24M; 6C3                10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*98/14*0036*..                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P; VEZ

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 235/35R19 91Y             11A; 22B; 24J; 6C3      nicht gepanzerte Fz;
               e9*98/14*0043*..                                                              Allradantrieb;
T              e9*2001/116P0028*..,                                                          Frontantrieb;
               e9*2001/116*0028*..,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*96/79*0028*..,                                                             12A; 51A; 573; 71C;
               e9*98/14P0028*..,                                                             71K; 721; 725; 73C;
               e9*98/14*0028*..                                                              74A; 74P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 2                                                 Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 14.06.2023
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                                                                                                    Seite: 4 von 11
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/35R19
                     Hinterachse:                        235/35R19.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 54707
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 14.06.2023
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83T) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     303x28mm an der Vorderachse zulässig.
VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
VEZ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x17 ET49 bzw.
     7½x17 ET49 bzw. 8x18 ET49 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      CITROEN
       Fahrzeugtyp:     3
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0356*..
       Handelsbez.:     CITROEN C4 PICASSO, C4 SPACETOURER

       Variante(n):     Frontantrieb, kurzer Radstand

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 280              y = 400                  VA
             26P                     x = 240              y = 400                  VA
             27B                     x = 280              y = 350                  HA
             27I                     x = 220              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 280        y = 400             8                VA
             26J                  x = 280        y = 400            25                VA
             27H                  x = 280        y = 350             8                HA
             27F                  x = 280        y = 350            20                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 2                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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                                                                                                   Seite: 8 von 11

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:     L
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0405*..
       Handelsbez.:     PEUGEOT 308

       Variante(n):     Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 320              y = 260                  VA
             26P                     x = 270              y = 210                  VA
             27B                     x = 290              y = 280                  HA
             27I                     x = 240              y = 230                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 320        y = 260            23                VA
             26N                  x = 320        y = 260             8                VA
             27F                  x = 290        y = 280            21                HA
             27H                  x = 290        y = 280             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 2                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:     L
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0405*..
       Handelsbez.:     PEUGEOT 308

       Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 320              y = 260                  VA
             26P                     x = 270              y = 210                  VA
             27B                     x = 290              y = 280                  HA
             27I                     x = 240              y = 230                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 320        y = 260            23                VA
             26N                  x = 320        y = 260             8                VA
             27F                  x = 290        y = 280            24                HA
             27H                  x = 290        y = 280             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 2                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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                                                                                                   Seite: 10 von 11

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      PEUGEOT CITROEN
       Fahrzeugtyp:     J
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0601*..
       Handelsbez.:     DS 7 CROSSBACK, DS 7

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 250              y = 250                  VA
             26P                     x = 200              y = 200                  VA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA
             27I                     x = 200              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
             27F                  x = 250        y = 300            30                HA
             27H                  x = 250        y = 300             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 2                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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                                                                                                   Seite: 11 von 11

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     V
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0538*..
       Handelsbez.:     PROACE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 250              y = 270                  VA
             26P                     x = 200              y = 220                  VA
             27B                     x = 280              y = 330                  HA
             27I                     x = 230              y = 280                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 250        y = 270             8                VA
             26J                  x = 250        y = 270            24                VA
             27H                  x = 280        y = 330             2                HA
             27F                  x = 280        y = 330             2                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.