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							Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 7                                                    Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 14.06.2023
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                Fahrzeughersteller               HONDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
5114345641          CARMANI CA 24 8019         Ø72,6 - Ø64,1               64,1     Kunststoff      850      2300    03/23
                    ET45
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø72,6 - Ø64,1, Nabenkappe: Z05


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FE; FK; FK1; FK2; FK3; FN1;
                                             FN2; FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU; RW
                                             120 Nm für Typ : RV
 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
 CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/35R19 88W            11A; 22L; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
 CL9          e6*2001/116*0092*..           235/35R19 87W            11A; 22L; 24J; 24M;      12A; 51A; 71C; 71K;
 CN1          e6*2001/116*0096*..                                    6C3                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
 CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/35R19 88W            11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
 CM2          e6*2001/116*0094*..           235/35R19 91             11A; 22B; 24J; 24M;      12A; 51A; 71C; 71K;
 CN2          e6*2001/116*0097*..                                    6C3                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
 CW1           e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/40R19 93                                     Kombi; Frontantrieb;
 CW2           e6*2001/116*0121*..           235/35R19 91            11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
 CW3           e6*2001/116*0122*..           235/40R19 92            11A; 21P; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 245/35R19 93        11A; 21P; 24J            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; MAO




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 7                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
FE           e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 225/35R19     88                              mit
                                           235/35R19     87                              Radhausverbreiterung
                                           245/30R19     89      11A; 26P                (Flap) Serie;
                                           245/35R19     89      11A; 26P                Frontantrieb; inkl.
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/35R19      85                              CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..           225/35R19      88      11A;   26P              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R19      87      11A;   26P              12A; 51A; 71C; 71K;
                                          245/30R19      89      11A;   26N; 26P         721; 725; 73C; 74A;
                                          245/35R19      89      11A;   26N; 26P         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/35R19 85W         5EG; 51J                nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          225/35R19 88                                  e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          235/35R19 87W         11A; 22I; 24J; 24M;     nur bis
                                                                 5ET                     e11*2001/116*0256*06;
                                              235/35R19 91       11A; 22I; 24J; 24M      nur bis
                                                                                         e11*2001/116*0257*05;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E
FK1           e11*2001/116*0255*.. 73 - 104   215/35R19 85W      11A; 26P; 5EG           ab
FK2           e11*2001/116*0256*.. 73 - 110   225/35R19 88W      11A; 26B                e11*2001/116*0255*07;
FK3           e11*2001/116*0257*..                                                       ab
                                                                                         e11*2001/116*0256*07;
                                                                                         ab
                                                                                         e11*2001/116*0257*06;
                                                                                         CIVIC TOURER;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
RW           e6*2007/46*0265*..    107 - 142 235/55R19 101                               Allradantrieb;
                                             245/50R19 101       11A; 245                Frontantrieb;
                                             255/50R19 103       11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 7                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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                                                                                                   Seite: 3 von 13

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/40R19     93                              Stufenheck;
CU2          e6*2001/116*0114*..           235/35R19     91      11A; 24J; 24M           Frontantrieb;
CU3          e6*2001/116*0115*..           235/40R19     92      11A; 21P; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/35R19     93      11A; 21P; 24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/35R19 85W             11A; 21P; 22I; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..                                5EG; 51J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/35R19 88              11A; 21B; 22B; 24M      721; 725; 729; 73C;
                                       235/35R19 87W             11A; 21B; 22B; 24D;     74A; 74P
                                                                 24J; 5ET
                                             235/35R19 91        11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                 24J
FN2           e11*2001/116*0306*.. 148       215/35R19 85W       11A; 21P; 22I; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 51J                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                             225/35R19 88        11A; 21B; 22B; 24M      721; 725; 729; 73C;
                                             235/35R19 87        11A; 21B; 22B; 24D;     74A; 74P
                                                                 24J

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110           235/45R19 95        11A; 22I                ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
RD9           e11*2001/116*0234*.. 103       235/45R19 95        11A; 22I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
RE5           e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 235/45R19 95                                bis
RE6           e11*2001/116*0302*..           245/45R19 98                                e11*2001/116*0301*05;
RE7           e11*2001/116*0322*..                                                       bis
                                                                                         e11*2001/116*0302*05;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 7                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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                                                                                                   Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 235/45R19 95                                  ab
RE6          e11*2001/116*0302*..                                                        e11*2001/116*0301*06;
                                                                                         ab
                                                                                         e11*2001/116*0302*06;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 225/35R19 88           5FE                     10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..          235/35R19 87           11A; 21P; 22I; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..                                 24M; 5ET; 54A           721; 725; 73C; 74A;
                                          235/35R19 91           11A; 21P; 22I; 24J;     74P
                                                                 24M; 54A

Verkaufsbezeichnung:     HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
RU           e6*2007/46*0158*..    88 - 134 225/40R19 89         11A; 24J; 248; 26P      Frontantrieb;
                                            235/35R19 87         11A; 24J; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26N                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                             235/40R19 92        11A; 24J; 248; 26B;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                 26N                     74P; 77E
                                             245/35R19 89        11A; 24J; 248; 26B;
                                                                 26N; 27I
RV            e6*2018/858*00063*.. 79        225/45R19 92                                Frontantrieb; Hybrid;
                                             235/40R19 92        11A; 246                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/40R19 94        11A; 24J; 26P           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 7                                                 Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 14.06.2023
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                                                                                                    Seite: 5 von 13
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 7                                                 Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 14.06.2023
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                                                                                                    Seite: 6 von 13
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglic hen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläs sigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 7                                                 Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 14.06.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 13
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        235/35R19.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 7                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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                                                                                                   Seite: 8 von 13


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FC
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 250              y = 300                  VA
             26B                     x = 300              y = 350                  VA
             27I                     x = 200              y = 250                  HA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
             26J                  x = 300        y = 350            25                VA
             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
             27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 7                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 9 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK1
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257 *06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 195              y = 320                  VA
             26B                     x = 245              y = 370                  VA
             27I                     x = 245              y = 360                  HA
             27B                     x = 295              y = 410                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 245        y = 370             8                VA
             26J                  x = 245        y = 370            27                VA
             27H                  x = 295        y = 410             8                HA
             27F                  x = 295        y = 410            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 7                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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                                                                                                   Seite: 10 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RU
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
       Handelsbez.:     HR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 300                  VA
             27I                     x = 225              y = 250                  HA
             27B                     x = 275              y = 300                  HA
             26P                     x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
             26J                  x = 300        y = 300            25                VA
             27H                  x = 275        y = 300             8                HA
             27F                  x = 275        y = 300            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 7                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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                                                                                                   Seite: 11 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FE
       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00064*..
       Handelsbez.:     CIVIC

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 320              y = 230                  VA
             26P                     x = 270              y = 180                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 320        y = 230            30                VA
             26N                  x = 320        y = 230             8                VA
             27F                  x = 290        y = 330            30                HA
             27H                  x = 290        y = 330             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 7                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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                                                                                                   Seite: 12 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 250              y = 300                  VA
             26B                     x = 300              y = 350                  VA
             27I                     x = 200              y = 250                  HA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
             26J                  x = 300        y = 350            25                VA
             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
             27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 7                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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                                                                                                   Seite: 13 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RV
       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00063*..
       Handelsbez.:     HR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 305              y = 275                  VA
             26P                     x = 255              y = 225                  VA
             27B                     x = 280              y = 320                  HA
             27I                     x = 230              y = 270                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 305        y = 275            10                VA
             26N                  x = 305        y = 275             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.