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							Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 8                                                    Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 14.06.2023
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                Fahrzeughersteller               AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN EUROPE (F), Nissan
                                                 International S. A., RENAULT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
5114345661          CARMANI CA 24 8019         Ø72,6 - Ø66,1               66,1     Kunststoff      850      2300    03/23
                    ET45
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø72,6 - Ø66,1, Nabenkappe: Z05


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
 SD           e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 225/45R19 92 11A; 245                              Duster bis MJ2017;
               e2*2007/46*0030*..                                                             Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 77E
 SD            e2*2001/116*0314*.., 66 - 92      225/45R19 92                                 Duster bis MJ2017;
               e2*2007/46*0030*..                                                             Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 77E




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : C13; ZE1; Z51; F15; V37; FE0E



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 8                                                      Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.06.2023
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Zubehör                                    : Zentrierring: Ø72,6 - Ø66,1, Nabenkappe: Z05


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : J12
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø72,6 - Ø66,1, Nabenkappe: Z05


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm   für   Typ : FE0E; ZE1
                                             110 Nm   für   Typ : Z51
                                             113 Nm   für   Typ : C13; J12
                                             118 Nm   für   Typ : F15
                                             120 Nm   für   Typ : V37
Verkaufsbezeichnung:     ARIYA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen                Auflagen zu Reifen    Auflagen
FE0E         e13*2018/858*00237*. 45 - 90        235/55R19 101                               Allradantrieb;
               .
                                                                                             Frontantrieb; Elektro;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 765

Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen    Auflagen
V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 235/40R19            96                           INFINITI Q50;
                                           235/45R19            95                           Limousine;
                                           235/50R19            99     11A; 27H; 54A         Allradantrieb;
                                           245/40R19            98                           Heckantrieb;
                                           245/45R19            98                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R19            100    11A; 27H              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 83F

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen    Auflagen
F15          e11*2007/46*0132*.., 69 - 160 225/35R19            88                           Schrägheck; 4-türig;
             e5*2007/46*1031*..            235/35R19            87     11A; 270              Frontantrieb;
                                           245/35R19            89     11A; 270              10B; 11B; 11G; 11H;
                                  81 - 160 225/40R19            89                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                           235/40R19            92     11A; 270              721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Nissan Leaf
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen                Auflagen zu Reifen    Auflagen
ZE1          e9*2007/46*6537*..  90              225/35R19 88          11A; 26P              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/40R19 89          11A; 26P              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 14.06.2023
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                        Auflagen zu Reifen   Auflagen
Z51          e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/55R19 101                 11A; 248             Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                          Auflagen zu Reifen   Auflagen
C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 215/35R19 85                                         Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     Qashqai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                       Auflagen zu Reifen   Auflagen
J12          e9*2018/858*11042*.. 103 - 116 235/45R19             95                          Allradantrieb;
                                            235/50R19             99                          Frontantrieb; Hybrid;
                                            245/45R19             98                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                            255/45R19             100                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : SR; RFD; RHN
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø72,6 - Ø66,1, Nabenkappe: Z05


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : T; RHN
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø72,6 - Ø66,1, Nabenkappe: Z05


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm   für   Typ   : SR
                                             110 Nm   für   Typ   : RHN
                                             130 Nm   für   Typ   : RFD; RHN; T
                                             145 Nm   für   Typ   :T




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 8                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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Verkaufsbezeichnung:     AUSTRAL, ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
RHN          e9*2018/858*30002*.. 96 - 116 225/50R19 96                                  Fahrzeuge mit
                                           245/45R19 98                                  Befestigung M12x1,5;
                                                                                         AUSTRAL; mit
                                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                                         (Flap) Serie;
                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 765
RHN           e9*2018/858*30002*.. 96 - 116   225/50R19 96                               Fahrzeuge mit
                                              245/45R19 98                               Befestigung M14x1,5;
                                                                                         AUSTRAL; mit
                                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                                         (Flap) Serie;
                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 765

Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 177 225/40R19 93           YDI; 54F; 672           Latitude (Stufenheck);
                                          235/35ZR19 91          5GG; 6C3; 68X           Frontantrieb;
                                          245/35R19 93W          YDE; 67U                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P
T             e2*2001/116*0363*.. 81 - 175    225/40R19 93       54F                     Coupe; Frontantrieb;
                                              235/35R19 91Y      5GG                     Allradlenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
T             e2*2001/116*0363*.., 81 - 150 225/40R19    93      54F                     Kombi; Schrägheck;
              e2*2007/46*0012*..            245/35R19    93      11A; 24M; 54F           Frontantrieb; nicht
                                   81 - 175 225/40R19    93Y     54F                     Allradlenkung;
                                            235/35R19    91Y     5GG                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/35R19    93Y     11A; 24M; 54F           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 8                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.. 66 - 110 225/45R19 92                                   Duster; Duster ab
                                                                                         MJ2017; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E
SR            e2*2001/116*0323*.. 63 - 92    225/45R19 92        11A; 245                Duster bis MJ2017;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E
SR            e2*2001/116*0323*.. 66 - 92    225/45R19 92                                Duster bis MJ2017;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     TALISMAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
RFD          e11*2007/46*2969*.., 81 - 165 225/40R19     93                              Kombi; Limousine;
             e2*2007/46*0653*..            225/45R19     96                              Frontantrieb;
                                           235/40R19     95                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R19     95                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                           245/35R19     93      11A; 26P                721; 725; 73C; 74A;
                                           245/40R19             51G                     74P
                                           245/40R19     94      11A; 26P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 8                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




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                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 8                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 14.06.2023
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV ) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        235/35R19.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druck messsensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     335x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        245/35R19.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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YDI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R19
                    Hinterachse:                        225/40R19.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      NISSAN
       Fahrzeugtyp:     ZE1
       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6537*..
       Handelsbez.:     Nissan Leaf

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 200              y = 200                  VA
             26B                     x = 250              y = 250                  VA
             27I                     x = 200              y = 200                  HA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
             26J                  x = 250        y = 250            25                VA
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
             27F                  x = 250        y = 250            20                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 8                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      NISSAN
       Fahrzeugtyp:     V37
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1378*..
       Handelsbez.:     INFINITI Q50, Q60

       Variante(n):     Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 400              y = 310                  VA
             26P                     x = 370              y = 260                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 400        y = 310            14                VA
             26N                  x = 400        y = 310             8                VA
             27F                  x = 300        y = 340            30                HA
             27H                  x = 300        y = 340             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 8                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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                                                                                                   Seite: 12 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      RENAULT
       Fahrzeugtyp:     RFD
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2969*..
       Handelsbez.:     TALISMAN

       Variante(n):     Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 290              y = 270                  VA
             26P                     x = 240              y = 220                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 290        y = 270             8                VA
             26J                  x = 290        y = 270            30                VA
             27H                  x = 290        y = 320             8                HA
             27F                  x = 290        y = 320            27                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 8                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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                                                                                                   Seite: 13 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      RENAULT
       Fahrzeugtyp:     RFD
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0653*..
       Handelsbez.:     TALISMAN

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 290              y = 270                  VA
             26P                     x = 240              y = 220                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 290        y = 270             8                VA
             26J                  x = 290        y = 270            30                VA
             27H                  x = 290        y = 320             8                HA
             27F                  x = 290        y = 320            27                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.