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							Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 6                                                    Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 14.06.2023
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                Fahrzeughersteller               SUZUKI, TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA
                                                 MOTOR EUROPE NV/SA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
5114345601          CARMANI CA 24 8019         Ø72,6 - Ø60,1               60,1     Kunststoff      850      2300    03/23
                    ET45
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JT; GY
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø72,6 - Ø60,1, Nabenkappe: Z05


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : EY; FY
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø72,6 - Ø60,1, Nabenkappe: Z05


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY
                                             110 Nm für Typ : JT
 Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
 FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 215/35R19 85                                       Allradantrieb;
                                           225/35R19 84                                       Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 6                                                    Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 14.06.2023
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Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 235/45R19 95                                       2-türig; 4-türig;
                                          245/45R19 98                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99         215/35R19 85                                Allradantrieb;
                                                 225/35R19 88                                Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P
GY             e4*2001/116*0124*.. 79 - 88       215/35R19 85        11A; 24J; 24M           Stufenheck;
                                                 225/35R19 84        11A; 22I; 24J; 24M      Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                             EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : S19(a) (Serie Flachb. lose)
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø72,6 - Ø60,1, Nabenkappe: Z05


Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : ZA1(EU,M); XA3(a); XA3(a)-TMG; XA4(EU,M)-TMG;
                                             XV7(EU,M); XPA1G(EU,M); XPB1F(EU,M)-TGRE; E15UT(a);
                                             E15UT(a)MS1; XZ1L(EU,M); AX1T(EU,M); AX1T(EU,M)-TMG;
                                             E15J(a); R1; S16; T27; XA4(EU,M); E15UTN(a); T25; XC1(EU,M);
                                             XE2(a); XPB1F(M); ZA1(EU,M)-TMG
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø72,6 - Ø60,1, Nabenkappe: Z05


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : AX1T(EU,M); AX1T(EU,M)-TMG; E15J(a);
                                             E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a); R1; S16; T25; T27; XA3(a);
                                             XA3(a)-TMG; XA4(EU,M); XA4(EU,M)-TMG; XE2(a);
                                             XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M); XV7(EU,M); XZ1L(EU,M);
                                             ZA1(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG
                                             110 Nm für Typ : S19(a); XC1(EU,M)
                                             120 Nm für Typ : XPA1G(EU,M)




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 6                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/35R19 88W                                bis
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..                                                        e11*2001/116*0305*13;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                           2-türig; 4-türig;
1
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
E15J(a)       e11*2001/116*0299*.. 66 - 97   225/35R19 88                                bis
E15UT(a)      e11*2001/116*0305*..                                                       e11*2001/116*0305*13;
E15UT(a)MS    e11*2007/46*0167*..                                                        2-türig; 4-türig;
1
E15UTN(a)     e11*2007/46*0019*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS ES300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
XZ1L(EU,     e6*2007/46*0250*.. 131   225/40R19 93               12I                     10B; 11B; 11G; 11H;
M)                                    235/40R19 92               12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                      245/35R19 93               12A                     725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/35R19 91Y                                  10B; 11B; 11G; 11H;
              e11*98/14*0078*..                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS250, GS200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 154   235/40R19                 51G                     GS250; ab
                                                                                         e6*2001/116*0103*06;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H, IS200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 235/35R19 91W        51J                     bis
                                                                                         e11*2001/116*0206*09;
                                                                                         Cabrio; Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 6                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RC200T, Lexus RC300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
XC1(EU,      e11*2007/46*2883*.. 133 - 180 235/40R19 96          GAR                     Coupe; Heckantrieb;
M)                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 83L

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RC300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
XC1(EU,      e6*2007/46*0336*.. 133 - 180 235/40R19 96           GAR                     Coupe; Heckantrieb;
M)                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 83L

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
ZA1(EU,      e6*2007/46*0263*..  112    225/45R19 92                                     UX250H;
M)                                      235/40R19 92                                     10B; 11B; 11G; 11H;
ZA1(EU,      e13*2007/46*2005*..        235/45R19 95                                     12A; 51A; 71C; 71K;
M)-TMG                                  245/40R19 94                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W        11A; 21P                ab
                                            235/35R19 87W        11A; 21P                e11*2001/116*0196*05;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
T27           e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 235/35R19 91                                 Limousine;
                                   91 - 130 225/40R19 93                                 Frontantrieb;
                                            235/35R19 91W                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P
T27           e11*2001/116*0331*.. 91 - 130   225/40R19 93                               Kombi; Frontantrieb;
                                              235/35R19 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
XV7(EU,      e6*2007/46*0322*.. 131   225/40R19 93                                       nur Hybrid;
M)                                    235/40R19 92               11A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                      245/35R19 93               11A; 26P                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 6                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.., 72 - 112   225/45R19   92      11A; 26P                Allradantrieb;
M)           e6*2007/46*0338*..              235/40R19   92      11A; 26N; 26P; 27I      Frontantrieb;
AX1T(EU,     e13*2007/46*1765*..             235/45R19   95      11A; 26N; 26P; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG                                       245/40R19   94      11A; 245; 26B; 26N;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 27I                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 235/35R19 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     Toyota GR Yaris
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
XPA1G(EU, e6*2007/46*0454*.. 192         225/35R19 88                                    Allradantrieb;
M)
                                         245/30R19 89            11A; 26P; 27H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 225/55R19 99                                   ab
XA3(a)-      e13*2007/46*1657*..          235/45R19 95                                   e6*2001/116*0105*09;
TMG                                                                                      Allradantrieb;
XA4(EU,      e6*2007/46*0166*..                                                          Frontantrieb;
M)                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
XA4(EU,      e13*2007/46*1658*..                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
M)-TMG                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
XA3(a)        e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/45R19 95                                 bis
                                             245/45R19 98                                e6*2001/116*0105*08;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68    225/40R19 89                                       Frontantrieb; inkl.
)-TGRE       .
XPB1F(M)     e6*2018/858*00013*..                                                        Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 6                                                 Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 14.06.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 14
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS        CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
XPB1F(EU,M   e13*2018/858*00156*. 68         225/40R19 89                                 Allradantrieb; inkl.
)-TGRE       .
XPB1F(M)     e6*2018/858*00013*..             235/40R19 92        11A; 246; 248           Hybrid;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 6                                                 Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 14.06.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 14
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. W dK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 6                                                 Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 14.06.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 14
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimens ion in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 6                                                 Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 14.06.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 9 von 14
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
     Vorderachse nicht zulässig!
GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 235/40R19
     Hinterachse: 265/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 6                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 10 von 14


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1765*..
       Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 250              y = 200                  VA
             26B                     x = 300              y = 250                  VA
             27B                     x = 300              y = 300                  HA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 250            30                VA
             26N                  x = 300        y = 250             8                VA
             27F                  x = 300        y = 250            30                HA
             27H                  x = 300        y = 250             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 6                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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                                                                                                   Seite: 11 von 14

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     XV7(EU,M)
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0322*..
       Handelsbez.:     TOYOTA CAMRY

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 230              y = 265                  VA
             26P                     x = 180              y = 215                  VA
             27B                     x = 285              y = 275                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 230        y = 265            20                VA
             26N                  x = 230        y = 265             8                VA
             27F                  x = 285        y = 275            20                HA
             27H                  x = 285        y = 275             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 6                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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                                                                                                   Seite: 12 von 14

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     XPA1G(EU,M)
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0454*..
       Handelsbez.:     Toyota GR Yaris

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 340              y = 255                  VA
             26P                     x = 290              y = 205                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 290        y = 205            30                VA
             26N                  x = 290        y = 205             8                VA
             27F                  x = 330        y = 300            30                HA
             27H                  x = 330        y = 300             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 6                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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                                                                                                   Seite: 13 von 14

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3641*..
       Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 250                  VA
             26P                     x = 250              y = 200                  VA
             27B                     x = 300              y = 300                  HA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 250            30                VA
             26N                  x = 300        y = 250             8                VA
             27F                  x = 300        y = 250            30                HA
             27H                  x = 300        y = 250             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0183-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54707
ANLAGE: 6                                                Radtyp: CARMANI CA 24 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 14.06.2023
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                                                                                                   Seite: 14 von 14

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      TOYOTA
       Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0338*..
       Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 250                  VA
             26P                     x = 250              y = 200                  VA
             27B                     x = 300              y = 300                  HA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 250            30                VA
             26N                  x = 300        y = 250             8                VA
             27F                  x = 300        y = 250            30                HA
             27H                  x = 300        y = 250             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.