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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 55646 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55056124 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ CARMANI CA 26 9020
Hersteller                        AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 1 von 9

Auftraggeber                      AD Vimotion GmbH
                                  Liebigstrasse 27
                                  73760 Ostfildern-Scharnhausen
                                  QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            CARMANI CA 26
Typ                               CARMANI CA 26 9020
Radgröße                          9.0Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
J            CARMANI CA 26 9020 J /                5/114,3/60,1       45        925    2365
             BA17 N27 Ø72.6x60.1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        55646
Herstellerzeichen                 CARMANI
Radtyp und Ausführung             CARMANI CA 26 9020 (s.o.)
Radgröße                          9.0Jx20H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°    100                    28
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°    100                    -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°    110                    -
S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°    90                     28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Lexus
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55646 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55056124 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ CARMANI CA 26 9020
Hersteller                       AD Vimotion GmbH

                                                                                  Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus RC                133, 180      235/35R20   T92                              A12 A14 A18
XC1 (EU,M)              133, 180      265/30R20   R03 T94                          A58 B90 BL1
e11*2007/46*2883*..;    133, 180      275/30R20   A01 K2b R03                      Cpe MHy V20
e6*2007/46*0336*..                                                                 S03
Lexus UX                112, 127      225/40R20                                    A12 A14 A18
ZA1(EU,M), -/TMG        112, 127      235/35R20   T92                              A57 MHy S03
e6*2007/46*0263*..;     112, 127      235/40R20
e13*2007/46*2005*..     112, 127      245/35R20   A01 K6w
Suzuki Grand Vitara     78-171        245/40R20                                    A12 A14 A18
JT                      78-171        275/35R20   A01 K1c K2b K42 Z49              Y85 S02
e4*2001/116*0091*..;    78-171        275/40R20   A01 K1c K2b K42 Z49
e4*2007/46*0292*..
- 5-Türer
Suzuki Grand Vitara     78-122        245/40R20                                    A12 A14 A18
JT                      78-122        275/35R20   A01 K1c K2b                      Y84 S02
e4*2001/116*0091*..;    78-122        275/40R20   A01 K1c K2b
e4*2007/46*0292*..
- 3-Türer
Suzuki S-Cross (II)     75, 95        225/35R20                                    A12 A14 A18
JY, JY-2S               75, 95        235/35R20   A01 K1c                          A57 S01
e4*2007/46*
0779*14-..;
e6*2018/858*
00006*02-..
ab Modelljahr 2022
Suzuki Vitara           75-103        225/35R20   K1c K2b T88                      A01 A12 A14
LY, LY-2S               75-103        235/30R20   K1c K2b R70 T88                  A18 A57 S04
e4*2007/46*0928*..      75-103        235/35R20   K1c K2b
e6*2018/858*00005*..
Toyota Camry Hybrid     131           225/35R20   T90                              A12 A14 A18
XV7 (EU,M), -/TMG       131           235/35R20   T92                              A58 Lim V20
e6*2007/46*0322*..;     131           245/30R20   T90                              S03
e13*2007/46*2046*..     131           255/30R20   A01 K1c K2c K3a K3c K8e T92
Toyota C-HR (I)         72-112        225/40R20   K1c K6w                          A01 A12 A14
AX1T(EU,M), -/TMG       72-112        235/35R20   K1c K6w                          A18 A57 MHy
e11*2007/46*3641*..;    72-112        235/40R20   K1c K6w                          S03
e13*2007/46*1765*..;    72-112        245/35R20   K1c K2b K6b K6x
e6*2007/46*0264*..;
e6*2007/46*0338*..
Toyota C-HR (II)        72-112        235/40R20                                    A12 A14 A18
AX2T(M), -/TGRE         72-112        245/40R20   A01 G95                          A57 MpH S03
e6*2018/858*00294*..;   72-112        245/40R20   R34
e13*2018/858*00573*.
.
Toyota Corolla Cross    72-112        225/40R20                                    A12 A14 A18
Hybrid                  72-112        235/35R20   T92                              A57 KMV S03
XG1TJ(JP,M), -/TGRE     72-112        235/40R20
e6*2018/858*00186*..;   72-112        245/35R20
e13*2018/858*00420*.
.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55646 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55056124 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ CARMANI CA 26 9020
Hersteller                        AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                         A12 A14 A18
XA3(a)                                                                                   A57 KMV S03
e6*2001/116*
0105*00-08
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                         A12 A14 A18
XA3(a)                                                                                   A57 KOV S03
e6*2001/116*
0105*00-08
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota Yaris Cross      68, 92         225/35R20   K1c                                   A01 A12 A14
XPB1F(M,EUM), -         68, 92         235/35R20   K1c                                   A18 A58 F23
/TGRE                   68, 92         245/30R20   K1c K2b K6y K8a                       Flh NoE NoP
e6*2018/858*00013*..;   68, 92         255/30R20   K2b K6y K8a R03                       V20 S03
e13*2018/858*00156*.    68, 92         265/30R20   K2c K6y K8i K8x R03
.

Toyota Yaris Cross    68               225/35R20   K1c K2b                               A01 A12 A14
AWD                   68               235/35R20   K1c K2c                               A18 A56 F24
XPB1F(M,EUM), -                                                                          Flh NoE NoP
/TGRE                                                                                    S03
e6*2018/858*00013*..;
e13*2018/858*00156*.
.


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55646 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55056124 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ CARMANI CA 26 9020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 4 von 9

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55646 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55056124 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ CARMANI CA 26 9020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9
A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
Achse 1.

BL1     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 334mm an Achse 1.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G95     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 17 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55646 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55056124 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ CARMANI CA 26 9020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                    Seite 6 von 9
K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55646 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55056124 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ CARMANI CA 26 9020
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9
R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R34     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
225/60R17, 225/55R18 oder 225/50R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55646 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55056124 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ CARMANI CA 26 9020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 8 von 9
V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20     255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6    235/55R20     285/45R20
Nr. 7    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 8    245/35R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 9    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 10   245/45R20     275/40R20, 285/40R20
Nr. 11   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 12   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 13   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 14   255/45R20     285/40R20
Nr. 15   255/50R20     285/45R20
Nr. 16   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 17   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 18   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 19   265/45R20     295/40R20
Nr. 20   265/50R20     295/45R20
Nr. 21   275/35R20     305/30R20
Nr. 22   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
Nr. 23   275/45R20     305/40R20
Nr. 24   285/35R20     335/30R20
Nr. 25   285/40R20     325/35R20
Nr. 26   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Fließheck.

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 25. Oktober 2024 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55646 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55056124 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ CARMANI CA 26 9020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2024.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 25. Oktober 2024




Wagner                                                                00436760.DOC




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