Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50447
Nr. : RA-000816-B0-021
Anlage-Nr. : 22
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-10020
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GTX-10020
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: LK120
Radgröße: 10Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
* Die Verwendung des Rades GTX-10020, LK120 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GTX-8520 (ABE-Nr.
50448*02) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp GTX-8520, LK120 (ABE-Nr. 50448*02) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
3C, 3-V, 3K-N1, 5L, 5K, 6C, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5275 140 Nm
701, 7L, K-N1, X3, X-N1, M3 M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50447
Nr. : RA-000816-B0-021
Anlage-Nr. : 22
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-10020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V e1*2007/46*0559*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET25 10.0x20,ET35
100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K04)
235/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K02)K28) V00)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K02)K28)K76) V00)
Die Verwendung des Rades GTX-10020, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-8520 (ABE-Nr. 50448*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET25 10.0x20,ET35
100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/35R20 265/30R20 A01) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, K02)K82) G01)V00)
Grand Coupe 4-türig, mit
kleinsten Serienreifen 205/..)
Die Verwendung des Rades GTX-10020, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-8520 (ABE-Nr. 50448*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET25 10.0x20,ET35
100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 225/35R20 265/30R20 A01) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, K02)K82) G01)V00)
Grand Coupe 4-türig, mit
kleinsten Serienreifen 225/..)
Die Verwendung des Rades GTX-10020, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-8520 (ABE-Nr. 50448*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50447
Nr. : RA-000816-B0-021
Anlage-Nr. : 22
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-10020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET25 10.0x20,ET35
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) ER1)
(Limousine, außer 550i und K04)
M550D)
235/35R20 275/30R20 A01) bis A10) ER1)
K04) V00)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) ER1)
K04) V00)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K28) V00)
245/35R20 295/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K28)K76) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K28) V00)
255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K28)K76) V00)
Die Verwendung des Rades GTX-10020, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-8520 (ABE-Nr. 50448*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50447
Nr. : RA-000816-B0-021
Anlage-Nr. : 22
Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-10020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET25 10.0x20,ET35
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)ER1)
(Limousine, nur 550i und K04)N265)
M550D)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) ER1)
K04) V00)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K28) V00)
245/35R20 295/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K28)K76) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K28) V00)
255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K28)K76) V00)
Die Verwendung des Rades GTX-10020, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-8520 (ABE-Nr. 50448*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000816-B0-021-22~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50447
Nr. : RA-000816-B0-021
Anlage-Nr. : 22
Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-10020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET25 10.0x20,ET35
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) ER1)
(Kombi, außer 550i und K04)
M550D)
235/35R20 275/30R20 A01) bis A10) ER1)
K04) V00)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) ER1)
K04) V00)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K28) V00)
245/35R20 295/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K28)K76) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K28) V00)
255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K28)K76) V00)
Die Verwendung des Rades GTX-10020, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-8520 (ABE-Nr. 50448*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50447
Nr. : RA-000816-B0-021
Anlage-Nr. : 22
Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-10020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET25 10.0x20,ET35
300 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) ER1)
(Kombi, nur 550i und K04)
M550D)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) ER1)
K04) V00)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K28) V00)
245/35R20 295/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K28)K76) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K28) V00)
255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K28)K76) V00)
Die Verwendung des Rades GTX-10020, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-8520 (ABE-Nr. 50448*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET25 10.0x20,ET35
230 bis 235 BMW 6er 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand K04) E19a)
Coupe; Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/..) 245/30R20 295/25R20 A01) bis A10)
K02)K28)K83) E19a)V00)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K04) E19a)V00)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K02)K28)K83) E19a)V00)
255/30R20 295/25R20 A01) bis A10)
K02)K28)K83) E19a)V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K02)K28)K83) E19a)V00)
Die Verwendung des Rades GTX-10020, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-8520 (ABE-Nr. 50448*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000816-B0-021-22~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50447
Nr. : RA-000816-B0-021
Anlage-Nr. : 22
Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-10020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET25 10.0x20,ET35
300 bis 330 BMW 6er 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand K04) E19a)G01)
Coupe. Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/..) 245/30R20 295/25R20 A01) bis A10)
K02)K28)K83) E19a)V00)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K04) E19a)V00)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K02)K28)K83) E19a)V00)
255/30R20 295/25R20 A01) bis A10)
K02)K28)K83) E19a)V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K02)K28)K83) E19a)V00)
Die Verwendung des Rades GTX-10020, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-8520 (ABE-Nr. 50448*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
701 e1*2001/116*0490*..
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET25 10.0x20,ET35
155 bis 400 BMW 7er, BMW 7er xDrive 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
(Baureihe F01) T97) E50)E70)ER1)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K04) E50)E70)ER2)V00)
Die Verwendung des Rades GTX-10020, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-8520 (ABE-Nr. 50448*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000816-B0-021-22~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50447
Nr. : RA-000816-B0-021
Anlage-Nr. : 22
Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-10020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M3 e1*2007/46*0377*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET25 10.0x20,ET35
272 BMW M2 245/30R20 M+S 265/30R20 M+S A01) bis A10)
K04) V00)
Die Verwendung des Rades GTX-10020, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-8520 (ABE-Nr. 50448*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X-N1 e1*2007/46*0454*..
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET25 10.0x20,ET35
100 bis 210 BMW X3, X4 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)ER1)
(kleinste Serienradgröße K04)
17Zoll)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02) V00)
245/35R20 295/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K80) V00)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) ER2)
K02)K80) V00)
245/40R20 285/35R20 A01) bis A10) ER3)
K02)K80) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02) V00)
255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K80) V00)
Die Verwendung des Rades GTX-10020, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-8520 (ABE-Nr. 50448*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000816-B0-021-22~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50447
Nr. : RA-000816-B0-021
Anlage-Nr. : 22
Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-10020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET25 10.0x20,ET35
225 bis 265 BMW X3, X4 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)ER1)
(kleinste Serienradgröße K04)
18Zoll)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02) V00)
245/35R20 295/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K80) V00)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) ER2)
K02)K80) V00)
245/40R20 285/35R20 A01) bis A10) ER3)
K02)K80) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02) V00)
255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) ER1)
K02)K80) V00)
Die Verwendung des Rades GTX-10020, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-8520 (ABE-Nr. 50448*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000816-B0-021-22~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50447
Nr. : RA-000816-B0-021
Anlage-Nr. : 22
Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-10020
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
- Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
- Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1415 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1405 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50447
Nr. : RA-000816-B0-021
Anlage-Nr. : 22
Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-10020
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich
von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen
und klebend zu befestigen.
K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
von Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
- die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante
zu klemmen.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
- die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Befestigungslasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10mm zu kürzen,
- die Befestigungsschraube ist um 5mm nach hinten zu versetzen,
- der Filzinnenkotflügel ist eng ans Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50447
Nr. : RA-000816-B0-021
Anlage-Nr. : 22
Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-10020
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 22 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ GTX-10020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 18.03.2018
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