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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50449
Nr. :                      RA-000814-B0-021
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    1/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 GTX-9519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 GTX-9519
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                      Hinterachse *
Radausführung:                                            LK112
Radgröße:                                               9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        21 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm
 * Die Verwendung des Rades GTX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GTX-8519 (ABE-Nr. 50450*03)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp GTX-8519, LK112 (ABE-Nr. 50450*03) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
8R, 8R1, FY                       Serien-Radschraube,                    -           140 Nm
                                  Kugelbund Ø28 mm,
                                  Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30mm




RA-000814-B0-021-10~AU-5-112-66_5-ET21.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50449
Nr. :                      RA-000814-B0-021
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 GTX-9519



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET21          9.5x19,ET21
100 bis 200     Audi Q5                    255/45R19            255/45R19                    A01) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)                      K04)                         EF0)ER1)

Die Verwendung des Rades GTX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-8519 (ABE-Nr. 50450*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R                                e1*2001/116*0497*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET21          9.5x19,ET21
100 bis 200     Audi Q5                    255/45R19            255/45R19                    A01) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                       K04)                         EF0) ER1)

Die Verwendung des Rades GTX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-8519 (ABE-Nr. 50450*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET21          9.5x19,ET21
100 bis 210     Audi Q5                    255/50R19            255/50R19                    A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-Flaps                      K02)M00)                     E44) ER2)
                vorne u. hinten)           265/45R19            265/45R19                    A01) bis A10)
                                                                K02)                         E44) ER2)

                                               275/45R19              275/45R19              A01) bis A10)
                                                                      K02)                   E44) ER2)

Die Verwendung des Rades GTX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-8519 (ABE-Nr. 50450*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000814-B0-021-10~AU-5-112-66_5-ET21.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50449
Nr. :                      RA-000814-B0-021
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    3/5                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 GTX-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
FY                                e1*2007/46*1685*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET21          9.5x19,ET21
100 bis 210     Audi Q5                    255/50R19            255/50R19                    A01) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-Flaps                       K02)M00)                     E44) ER2)
                vorne u. hinten)
                                           265/45R19            265/45R19                    A01) bis A10)
                                                                K02)                         E44) ER2)

                                               275/45R19              275/45R19              A01) bis A10)
                                                                      K02)                   E44) ER2)
Die Verwendung des Rades GTX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-8519 (ABE-Nr. 50450*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET21          9.5x19,ET21
260             Audi SQ5                   255/50R19 M+S        255/50R19 M+S                A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-Flaps                      K02)M00)                     ER2)
                vorne u. hinten)
                                           265/45R19 M+S        265/45R19 M+S                A01) bis A10)
                                                                K02)                         ER2)

                                               275/45R19 M+S          275/45R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                      K02)                   ER2)
Die Verwendung des Rades GTX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-8519 (ABE-Nr. 50450*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET21          9.5x19,ET21
260             Audi SQ5                   255/50R19 M+S        255/50R19 M+S                A01) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-Flaps                       K02)M00)                     ER2)
                vorne u. hinten)
                                           265/45R19 M+S        265/45R19 M+S                A01) bis A10)
                                                                K02)                         ER2)

                                               275/45R19 M+S          275/45R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                      K02)                   ER2)
Die Verwendung des Rades GTX-9519, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-8519 (ABE-Nr. 50450*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



RA-000814-B0-021-10~AU-5-112-66_5-ET21.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50449
Nr. :                      RA-000814-B0-021
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 GTX-9519


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.


RA-000814-B0-021-10~AU-5-112-66_5-ET21.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50449
Nr. :                      RA-000814-B0-021
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 GTX-9519


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1394 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1348 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ GTX-9519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 18.02.2019




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