Gutachten 366-0464-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 7 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 19.06.2017
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Fahrzeughersteller : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C16 655 35 C16 655 CMS465/01 SR05 Ø67.1-Ø57.1 57,1 Kunststoff 615 1990 11/10
02CMS
C16 655 35 C16 655 SR05 Ø67.1-Ø57.1 57,1 Kunststoff 615 1990 03/17
02SFR CMS465/01SFR
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 13
§ 22 47666*05
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 185/55R15-82 IBIZA; ab
e9*98/14*0001*.. e9*93/81*0001*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
6K e9*93/81*0001*.. 40 - 81 185/55R15-81 bis e9*93/81*0001*06;
CORDOBA-VARIO;
10B; 11A; 11B; 11G;
11H; 12A; 34S; 51A;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 185/55R15-82 11A; 22L ab e9*93/81*0001*07;
e9*98/14*0001*.. CORDOBA;
CORDOBA-
VARIO;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
6K e9*93/81*0001*.., 33 - 110 185/55R15-81 22B; 54F IBIZA; bis
G406 195/50R15-81 22B e9*93/81*0001*06;
215/45R15-82 22B; 65A 10B; 11A; 11B; 11G;
11H; 12A; 34S; 51A;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 7 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 19.06.2017
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Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6K e9*93/81*0001*.. 37 - 110 185/55R15-81 22B; 54F bis e9*93/81*0001*06;
6K/C G613 195/50R15-82 22B CORDOBA;
215/45R15-82 22B; 65A 10B; 11A; 11B; 11G;
11H; 12A; 34S; 51A;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MII
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1168*.. 44 - 66 175/55R15 77 11A; 248; 56G nicht Cross UP; Van;
AAN e13*2007/46*1183*.. 175/60R15 81 11A; 248; 56G Schrägheck 2-türig;
185/55R15 82 11A; 245; 248 Schrägheck 4-türig;
195/50R15 82 11A; 24J; 248; 27H Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: SEAT AROSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6H e1*95/54*0049*.. 37 - 55 195/45R15-78 11A; 22B; 24M bis e1*95/54*0049*02;
205/45R15-79 11A; 22B; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 47666*05
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; FEQ
6H e1*95/54*0049*.., 37 - 74 195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*95/54*0049*03;
e1*98/14*0049*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R15-79 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 73C; 74A; 74P; FEQ
6HS e9*98/14*0037*.. 37 - 74 195/45R15 78 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
54A 73C; 74A; 74P
205/45R15 81 11A; 22B; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: SEAT INCA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9KS e9*93/81*0006*.., 42 - 66 195/50R15 82 11A; 21B; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*98/14*0006*.., 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
H307 367 73C; 74A; 74P
9KSF H308 215/45R15 84 11A; 21B; 367; 65A
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1L e9*95/54*0021*.., 47 - 110 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
F763 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 7 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 19.06.2017
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Seite: 3 von 10
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: CITIGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1169*.. 44 - 66 175/55R15 77 11A; 248; 56G nicht Cross UP; Van;
AAN e13*2007/46*1184*.. 175/60R15 81 11A; 248; 56G Schrägheck 2-türig;
185/55R15 82 11A; 245; 248 Schrägheck 4-türig;
195/50R15 82 11A; 24J; 248; 27H Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: FELICIA VANPLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
795 H780 40 - 50 195/45R15-78 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
VANPLUS 33H 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R15-79 11A; 21B; 22B; 22F; 73C; 74A; 74P
24J; 24M; 33H
§ 22 47666*05
Verkaufsbezeichnung: SKODA FELICIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
791 e11*93/81*0011*.., 40 - 55 195/45R15-78 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
G952 205/45R15-79 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
24J 73C; 74A; 74P
795 e11*93/81*0019*.., 40 - 55 195/45R15-78 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
H110 33H 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R15-79 11A; 21B; 22B; 22F; 73C; 74A; 74P
24J; 24M; 33H
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: CADDY MJ 1995-2003
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9KV e9*93/81*0007*.., 42 - 66 195/50R15 82 11A; 21B; 367; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*98/14*0007*.. 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
9KVF H337 367 73C; 74A; 74P
215/45R15 84 11A; 21B; 367; 5EA;
65A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 7 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 19.06.2017
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Verkaufsbezeichnung: UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1167*.. 55 175/55R15 77 56G nur Cross UP;
175/60R15 81 56G Frontantrieb;
185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 245; 248; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
195/55R15 85 11A; 245; 248; 26P; 729; 73C; 74A; 74P;
27H 76Q
AA e13*2007/46*1167*.. 44 - 66 175/55R15 77 11A; 248; 56G nicht Cross UP; Van;
AAN e13*2007/46*1182*.. 175/60R15 81 11A; 248; 56G Schrägheck 2-türig;
185/55R15 82 11A; 245; 248 Schrägheck 4-türig;
195/50R15 82 11A; 24J; 248; 27H Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1E e1*96/79*0070*.. 55 - 85 185/55R15-81 nur bis 924 kg zul. nur e1*96/79*0070*00;
1EX0 G407 Achslast; 11A; 22B; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 11A; 22B; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/50R15-82 11A; 22B; 24M 73C; 74A; 74P
§ 22 47666*05
195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 24M;
54A
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
215/45R15-82 11A; 22B; 24M; 65A
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1H e1*96/79*0068*.. 40 - 85 185/55R15-81 11A; 22B nicht Kombi;
1HX0 F804 195/50R15 11A; 22B; 51G Frontantrieb;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R15-82 11A; 22B; 24J 73C; 74A; 74P; FEQ
1H e1*96/79*0068*.. 40 - 44 185/55R15-81 11A; 22B Kombi; Frontantrieb;
1HX0 F804 40 - 85 195/50R15 11A; 22B; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 24M; 73C; 74A; 74P; FEQ
54A
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
215/45R15-82 11A; 22B; 24M; 56G
1HX0F F894 40 - 85 185/55R15-81 11A; 22B Schrägheck;
195/50R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J 73C; 74A; 74P
215/45R15-82 11A; 22B; 24J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 7 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 19.06.2017
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Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1HX0F F894 40 - 44 185/55R15-81 11A; 22B Steilheck;
40 - 85 195/50R15 11A; 22B; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 24M; 73C; 74A; 74P
54A
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
215/45R15-82 11A; 22B; 24M; 56G
Verkaufsbezeichnung: VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6E e1*2001/116*0114*.., 77 195/45R15 78 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0114*.. 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R15 81 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74A; 74P; 915
24M
6ES e1*2001/116*0147*.., 92 195/45R15 78 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0147*.. 24M 12A; 51A; 71K; 721;
195/50R15 82 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74A; 74P
24M; 54A
205/45R15 81 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
§ 22 47666*05
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 185/55R15-81 11A; 34S Kombi;
e9*98/14*0008*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 185/55R15-81 11A; 22B; 367 Limousine;
e9*98/14*0008*.. 195/50R15-82 11A; 22B; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R15-82 11A; 22B; 24J; 367; 12A; 51A; 71K; 721;
65A 73C; 74A; 74P
6KV H249 55 185/55R15-81 11A; 22B; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 22B; 24J; 367 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R15-82 11A; 22B; 24J; 367; 73C; 74A; 74P
65A
6N e1*98/14*0069*.. 37 - 92 195/45R15-78 11A; 22B; 22F; 22L; Polo GP (Facelift
24J; 24M Okt.1999); ab
e1*98/14*0069*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; FFP
6N e1*96/79*0069*.., 33 - 88 195/45R15-78 11A; 22B; 24D; 24J nur bis
e1*98/14*0069*.., 205/45R15-79 11A; 22B; 24D; 24J e1*98/14*0069*06;
G774 10B; 11B; 11G; 11H;
6NF G951 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; FFP
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 7 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 19.06.2017
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entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§ 22 47666*05
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
ANLAGE: 7 Radtyp: C16 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 19.06.2017
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§ 22 47666*05
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
34S) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn bei Volleinschlag der Lenkung ein
Mindestabstand von 5 mm zwischen Felge bzw. Reifen und Stabilisator vorhanden ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0464-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47666
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
§ 22 47666*05
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
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Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
FEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 240 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
FFP) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 240 mm
an der Vorderachse (innenbelüftet) nicht zulässig.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AA
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1167*..
Handelsbez.: UP!
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 195 y = 300 VA
26P x = 145 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 195 y = 300 8 VA
§ 22 47666*05
26J x = 195 y = 300 22 VA
27H x = 350 y = 250 8 HA
27F x = 350 y = 250 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.