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							                Gutachten 366-0463-08-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47667
                ANLAGE: 4                                                              Radtyp: C16 656
                Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                                Stand: 19.06.2017
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                Fahrzeughersteller                           : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 42
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                        och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung        (mm)                    last      umf.     Fertig
                                    Rad                            Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
                C16 656 42          C16 656 CMS466/15              SR05 Ø67.1-Ø57.1          57,1    Kunststoff     615     1990    04/09
                02CMS
                C16 656 42          C16 656                        SR05 Ø67.1-Ø57.1          57,1    Kunststoff     615     1990 03/17
                02SFR               CMS466/15SFR
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SEAT
                Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                      : Z 13
§ 22 47667*07




                Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     MII
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW           Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
                AA           e13*2007/46*1168*..         44 - 66      195/40R16 76                              nicht Cross UP; Van;
                AAN          e13*2007/46*1183*..                      195/45R16 80                              Schrägheck 2-türig;
                                                                                                                Schrägheck 4-türig;
                                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                74P

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SKODA
                Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                      : Z 13
                Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0463-08-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47667
                ANLAGE: 4                                                            Radtyp: C16 656
                Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 19.06.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     CITIGO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                  Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
                AA           e13*2007/46*1169*.. 44 - 66             195/40R16 76                            nicht Cross UP; Van;
                AAN          e13*2007/46*1184*..                     195/45R16 80                            Schrägheck 2-türig;
                                                                                                             Schrägheck 4-türig;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             74P

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : VOLKSWAGEN
                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                     : Z 13
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     UP!
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW            Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
                AA           e13*2007/46*1167*..       55            195/45R16 80                            nur Cross UP;
§ 22 47667*07




                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             74P
                AA             e13*2007/46*1167*..     44 - 66       195/40R16 76                            nicht Cross UP; Van;
                AAN            e13*2007/46*1182*..                   195/45R16 80                            Schrägheck 2-türig;
                                                                                                             Schrägheck 4-türig;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             74P

                Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
                1H           e1*96/79*0068*..  40 - 85 195/50R16-83                 11A; 22B; 54A            nicht Kombi;
                1HX0         F804                      205/45R16-83                                          Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 33H; 364; 51A;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 74P
                1HX0F          F894                    40 - 85       195/50R16-83   11A; 22B                 Schrägheck;
                                                                     205/45R16-83                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 33H; 364; 51A;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 74P




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0463-08-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47667
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C16 656
                Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 19.06.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 4
                Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                6ES          e1*2001/116*0147*.., 92          195/40R16 76                                10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*98/14*0147*..                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
§ 22 47667*07




                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
                     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
                364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0463-08-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47667
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C16 656
                Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 19.06.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§ 22 47667*07




                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.