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           ABE: 49229
                Design:
                 C 20
             Radnummer:
         C20 757 47 91S
                  Daten:
       7.5x17" H2 ET47 LK5/112/66.6

               CMS 794/03
                                                                                                                        

    



                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49229*01



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7,5 J x 17 H2


Typ:                         C20 757



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                           2
Nummer der ABE: 49229*01

Die ABE-Nr. 49229 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7,5 J x 17 H2, Typ C20 757,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55015613 (2. Ausfertigung) vom
19.11.2013 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

13                                   (2. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig
bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 19.11.2013
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 10.12.2013
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55015613 (2. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
20.11.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49229*01


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49229 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55015613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C20 757
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                   Seite 1 von 3

Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                              Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                              68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

Modell                        C20
Typ                           C20 757
Radgröße                      7,5 J x 17 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

Ausführung       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
                                                   Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                   (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                   Mittenloch-ø   (mm)
                                                   (mm)
C20 757 47 56    794/05 SD / ohne Ring             5/108/63,4     47    720     2115    12/2012
                 794/05 CMS / ohne Ring
C20 757 35 91S   794/01 SD /SR22 Ø64,5 - Ø57,1     5/112/57,1     35    715     2255    12/2012
                 794/01 CMS/SR22 Ø66,45 - Ø57,1
C20 757 47 91S   794/03 SD / SR22 Ø66,45 - Ø57,1   5/112/57,1     47    720     2115    12/2012
                 794/03 CMS/SR22 Ø66,45 - Ø57,1
C20 757 35 91S   794/01 SD / ohne Ring             5/112/66,6     35    715     2255    12/2012
                 794/01 CMS / ohne Ring
C20 757 47 91S   794/03 SD / ohne Ring             5/112/66,6     47    720     2115    12/2012
                 794/03 CMS / ohne Ring
C20 757 35 10    794/02 SD / SR10 Ø67,1 - Ø60,1    5/114,3/60,1 35      715     2255    12/2012
                 794/02 CMS/SR10 Ø67,1 - Ø60,1
C20 757 47 10    794/04 SD / SR10 Ø67,1 - Ø60,1    5/114,3/60,1 47      720     2115    12/2012
                 794/04 CMS/SR10 Ø67,1 - Ø60,1
C20 757 35 10    794/02 SD / SR12 Ø67,1 - Ø64,1    5/114,3/64,1 35      715     2255    12/2012
                 794/02 CMS/SR12 Ø67,1 - Ø64,1
C21 757 47 10    794/04 SD / SR12 Ø67,1 - Ø64,1    5/114,3/64,1 47      720     2115    12/2012
                 794/04 CMS/SR12 Ø67,1 - Ø64,1
C20 757 35 10    794/02 SD / SR14 Ø67,1 - Ø66,1    5/114,3/66,1 35      715     2255    12/2012
                 794/02 CMS/SR14 Ø67,1 - Ø66,1
C20 757 47 10    794/04 SD / SR14 Ø67,1 - Ø66,1    5/114,3/66,1 47      720     2115    12/2012
                 794/04 CMS/SR14 Ø67,1 - Ø66,1
C20 757 35 10    794/02 SD / ohne Ring             5/114,3/67,1 35      715     2255    12/2012
                 794/02 CMS / ohne Ring
C20 757 47 10    794/04 SD / ohne Ring             5/114,3/67,1 47      720     2115    12/2012
                 794/04 CMS / ohne Ring

Kennzeichnung

KBA-Nummer                    49229
Herstellerzeichen             CMS
Radtyp und Ausführung         C20 757 (s.o.)
Radgröße                      7,5Jx17H2
Einpreßtiefe                  ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen           SD ww. CMS
Herstellungsdatum             Monat und Jahr



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49229 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55015613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C20 757
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 2 von 3


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.


Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß      Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/108         47                   720            2115
5/114,3       47                   720            2115
5/114,3       47                   715            2115
5/112         35                   715            2255
5/114,3       35                   715            2255

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/114,3       195/40R17      47                 720
5/108         205/45R17      47                 720

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/114,3       255/60R17      47                 720
5/108         255/60R17      47                 720


Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest


Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 11,496 kg.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49229 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55015613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C20 757
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 3 von 3

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland China, Wuxi ab Januar 2013
durchgeführt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.


Anlagen

Beschreibung                      CMS_C20 757                      08.11.2012
Radzeichnung                      CMS_J 794 000                    07.11.2012
Radzeichnung                      CMS_J 794 001                    05.11.2012
Radzeichnung                      CMS_J 794 002                    05.11.2012
Radzeichnung                      CMS_J 794 003                    05.11.2012
Radzeichnung                      CMS_J 794 004                    05.11.2012
Radzeichnung                      CMS_J 794 005                    05.11.2012
Beschreibung                      SD_C20 757                       22.01.2012
Radzeichnung                      SD_308-3101006 Bl.1/2            14.11.2012
Radzeichnung                      SD_308-3101006 Bl.2/2            14.11.2012
Anlage zur Radbeschreibung        C20 757                          15.02.2013
Nabenkappenzeichnung              C020122-B                        07.07.2000
                                  mit Änderung vom                 31.08.2001
Zentrierringzeichnung             Übersicht Zentrierringe          18.01.2012
                                  mit Zeichnungen
Anlage zur Radbeschreibung        C20 757                          26.03.2013
Befestigungsmittelzeichnung       Übersicht Befestigungsmittel     09.02.2010
                                  mit Zeichnungen
                                  Stand 02.08.2012
Verwendungsbereich                Anlage 1 - 13


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 19. November 2013




Bohlander                                                                    00202849.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49229 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C20 757
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7


Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

Modell                          C20
Typ                             C20 757
Radgröße                        7,5Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung          Kennzeichnung Rad/           Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                    Zentrierring                 Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
C20 757 47 91S 794/03 SD / ohne Ring             5/112/66,6          47          720    2115


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                      49229
Herstellerzeichen               CMS
Radtyp und Ausführung           C20 757 (s.o.)
Radgröße                        7,5Jx17H2
Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02     Serien-Schraube              Kugel          120                   27
        M14x1,5                      Ø26 mm
S03     Schraube M14x1,5             Kugel          130                   28
                                     Ø26 mm
S04     Schraube M14x1,5             Kugel          150                   28
                                     Ø26 mm


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz


Spurverbreiterung               innerhalb 2%



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49229 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C20 757
Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-118         205/55R17   A13 R37                        A02 A04 A05
B8, B81                 88-118         215/50R17   A12 R37 T90 T91                A07 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;    88-130         205/55R17   A13 M+S                        A16 A23 Car
e13*2007/46*1084*..     88-130         215/50R17   A12 M+S T90 T91                Lim S02
                        88-195         225/50R17   A12
                        88-195         235/45R17   A12
A-Klasse                60-142         205/45R17   R37                            A02 A04 A05
169                     60-142         215/45R17   A01 K1a K2b K42                A08 A09 A12
e1*2001/116*0288*..                                                               A16 A23 B56
                                                                                  S03
A-Klasse                80-115         205/45R17   A90 T88                        A02 A04 A05
176                     80-115         205/50R17   A12                            A08 A09 A16
e1*2007/46*0928*..      80-115         215/45R17   A12 T87 T91                    A23 A58 Flh
                        80-155         205/50R17   A12 M+S                        Pe2 V17 S03
                        80-155         215/45R17   A12 M+S T87 T91
                        80-155         225/45R17   A12
                        80-155         235/45R17   A01 A12 K2b
B-Klasse                70-142         205/45R17   T84                            A02 A04 A05
245                     70-142         205/50R17                                  A08 A09 A12
e1*2001/116*0314*..     70-142         215/45R17                                  A16 A23 B56
                        70-142         225/45R17                                  V17 S03
B-Klasse                80-115         205/45R17   A33 T88                        A02 A04 A05
246                     80-115         205/50R17   A01 A12 K2b                    A08 A09 A16
e1*2007/46*0751*..      80-115         215/45R17   A91 T87 T91                    A23 A58 Pe2
                        80-155         205/50R17   A01 A12 K2b M+S                V17 S03
                        80-155         215/45R17   A91 M+S T87 T91
                        80-155         225/45R17   A01 A12 K2b
C-Klasse                88-215         205/50R17   A32 R37 T89 T93                A02 A04 A05
204                     88-215         215/45R17   A10 R37 T87 T88 T91            A08 A09 A16
e1*2001/116*0431*..     88-225         225/45R17   A32                            A23 Cpe Lim
- Limousine/Coupe                                                                 S03
- incl. Facelift 2011
C-Klasse T-Modell       88-170         205/50R17   A32 R37 T89 T93                A02 A04 A05
204K                    88-170         215/45R17   A10 R37 T91                    A08 A09 A16
e1*2001/116*0457*..     88-225         225/45R17   A32 T90 T91 T93                A23 Car S03
- incl. Facelift 2011
E-Klasse                150            205/50R17   A10 R37 T93 V17 144            A02 A04 A05
212                     150            215/50R17   A10 R37 T90 T91 T93 V17 144    A08 A09 A16
e1*2001/116*0501*..     150-225        225/45R17   A10 T90 T91 T93 144            A23 A58 B03
- mit Luftfederung      150-225        235/45R17   A10 144                        F38 Lim Y63
                        150-225        245/45R17   A10 144                        S03
E-Klasse                100-150        205/50R17   A10 R37 T93 144                A02 A04 A05
212, 212G               100-150        215/50R17   A10 R37 T90 T91 T93 144        A08 A09 A16
e1*2001/116*0501*..;    100-225        225/45R17   A10 T90 T91 T93 144            A23 A58 B03
e1*2007/46*0484*..      100-225        235/45R17   A10 144                        F39 Lim V17
                        100-225        245/45R17   A10 144                        Y63 S03




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49229 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C20 757
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse T-Modell      100-225        235/45R17     A10 T97 144                            A02 A04 A05
212 K                  100-225        245/45R17     A10 T95 T99 144                        A08 A09 A16
e1*2007/46*0200*..                                                                         A23 A58 B03
                                                                                           Car F42 Y63
                                                                                           S03
E-Klasse T-Modell      150-225        235/45R17     A10 T97 144                            A02 A04 A05
212 K                  150-225        245/45R17     A10 T95 T99 144                        A08 A09 A16
e1*2007/46*0200*..                                                                         A23 A58 B03
- mit Luftfederung                                                                         Car F38 Y63
                                                                                           S03
GLK-Klasse             100-225        235/60R17     A10 140                                A02 A04 A05
204X                   100-225        255/55R17     A12 R03 141                            A08 A09 A16
e1*2001/116*0480*..                                                                        A23 V17 S04
S-Klasse               145-326        225/55R17     A11 M+S R09 144                        A02 A04 A05
220                    145-326        225/55R17     A11 144                                A08 A09 A16
e1*97/27*0099*..       145-326        245/50R17     A12 144                                A23 A61 B03
                                                                                           B33 NBF V17
                                                                                           S04


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49229 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C20 757
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A23     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet
sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

B56    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49229 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C20 757
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der Vor-
derachse.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausfüh-
rungen.

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49229 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C20 757
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    205/40R17      225/35R17
Nr. 3    205/45R17      235/40R17
Nr. 4    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    215/40R17      245/35R17
Nr. 6    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9    225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 10   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 11   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 12   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 13   235/50R17      255/45R17
Nr. 14   235/55R17      255/50R17
Nr. 15   235/60R17      255/55R17
Nr. 16   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 17   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 18   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49229 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ C20 757
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                           Seite 7 von 7

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

140      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. März 2013 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. März 2013




Bohlander                                                                       00192313.DOC




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