GUTACHTEN zur ABE Nr. 51513 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55006719 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx19 H2 Typ C20 809 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH SAP Allee 2 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot 49 02 0112205 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell C20 Typ C20 809 Radgröße 8.0Jx19 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Zentrierring Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) C20 809 50 10 1035/06 CMS / Ø67,1-Ø64,1 5/114,3/64,1 50 740 2300 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51513 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C20 809 (s.o.) §22 51513*05 Radgröße 8.0Jx19 H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Z46 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51513 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55006719 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx19 H2 Typ C20 809 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Accord (VIII) 110-132 225/40R19 T89 T93 A12 A19 A99 CU1,CU3 110-132 235/35R19 T87 T91 Lim S01 e6*2001/116* 110-132 245/35R19 T89 T93 0113, 0115*.. 115 225/35R19 T88 Honda Accord (VIII) 148 225/35R19 T88 A12 A19 A99 CU2 148 225/40R19 Lim S01 e6*2001/116*0114*.. 148 235/35R19 T87 T91 148 245/35R19 Honda Accord (VIII) 110-132 225/40R19 T89 T93 A12 A19 A99 Tourer 110-132 235/35R19 T87 T91 Car S01 CW1, CW3 110-132 245/35R19 T89 T93 e6*2001/116* 115 225/35R19 T88 0120,0122*.. Honda Accord (VIII) 148 225/35R19 T88 A12 A19 A99 Tourer 148 225/40R19 Car S01 CW2 148 235/35R19 T87 T91 e6*2001/116*0121*.. 148 245/35R19 §22 51513*05 Honda Civic (IX) 73,104 215/35R19 T85 A12 A19 A99 FK1, FK2, FK3 73-110 225/35R19 T84 T88 Flh S01 e11*2001/116* 0255*07-.., 0256*07-.., 0257*06-.. - ab Modell 2012 Honda Civic (VIII) 61-103 215/35R19 T85 A12 A19 A99 FK1, FK2, FK3 61-103 225/35R19 T84 T88 Flh S01 e11*2001/116* 61-103 235/35R19 A01 G01 0255*00-06, 0256*00-06, 0257*00-05 Honda 88-134 215/35R19 A12 A19 A99 Civic 5-Türer (X) 88-134 225/35R19 T84 T88 Y85 S01 FC, FK e11*2007/46*3633*..; e6*2007/46*0256*.. Honda 105 225/35R19 T88 A12 A19 A58 Civic 5-Türer (XI) 105 235/35R19 A99 Y85 S01 FE e6*2018/858*00064*.. - Hybrid Honda 104 215/35R19 T85 A12 A19 A99 Civic Tourer (IX) 88,104 225/35R19 T84 T88 Car S01 FK2, FK3 e11*2001/116* 0256*11-.., 0257*10-.. - ab Modell 2014 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51513 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55006719 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx19 H2 Typ C20 809 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda 73-148 215/35R19 T85 A12 A19 A99 Civic Type S/R (VIII) 73-148 225/35R19 T84 T88 Flh S01 FN1, FN2, FN3, FN4 73-148 235/35R19 A01 G01 K42 e11*2001/116* 0297,0306,0298, 0334*.. Honda CR-V (III) 103-122 245/45R19 A12 A19 A99 RE5, RE6, RE7 103-122 255/45R19 S01 e11*2001/116* 0301*00-05, 0302*00-05, 0322*00-03 Honda CR-V (IV) 88-114 245/45R19 A12 A19 A57 RE5, RE6 A99 S01 e11*2001/116* 0301*06-09, 0302*06-10 Honda CR-V (IV) 88-118 245/45R19 A12 A19 A57 RE5, RE6 A99 S01 §22 51513*05 e11*2001/116* 0301*10-, 0302*11- ab Facelift 2015 Honda e 60 215/35R19 K1a K1b R02 A01 A12 A19 ZC 60 225/30R19 K1a K1b R02 A58 A99 V9e e6*2007/46*0425*.. 60 245/30R19 R03 Vn2 Y85 S01 Honda HR-V (II) 88, 96 225/40R19 A12 A19 A58 RU 88, 96 235/40R19 A99 X95 S01 e6*2007/46*0158*.. 88, 96 245/35R19 A01 K1c K2b Honda HR-V (II) 96, 134 225/40R19 A12 A19 A58 RU 96, 134 225/45R19 A99 X86 S01 e6*2007/46*0158*.. 96, 134 235/40R19 96, 134 245/40R19 Honda HR-V (III) 79 225/40R19 A91 A19 A58 A99 RV 79 225/45R19 A12 V19 S01 e6*2018/858*00063*.. 79 235/40R19 A12 79 245/40R19 A01 A12 K3s Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51513 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55006719 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx19 H2 Typ C20 809 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 4 von 7 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. §22 51513*05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51513 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55006719 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx19 H2 Typ C20 809 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 5 von 7 A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder §22 51513*05 durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da- hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li- mousine. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51513 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55006719 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx19 H2 Typ C20 809 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 6 von 7 R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten §22 51513*05 Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51513 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55006719 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx19 H2 Typ C20 809 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 7 von 7 V9e Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19 Nr. 2 225/30R19 245/30R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. X86 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X95 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit Serienbe- reifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungs- anleitung). Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie- §22 51513*05 form Schräghecklimousine (Fließheck). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juli 2023 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 7. Juli 2023 Bohlander 00412281.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim