GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH SAP Allee 2 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot 49 02 0341305 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell C22 Typ C22 605 Radgröße 6.0 Jx15 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Zentrierring Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) C22 605 35 02 985/08 CMS / Ø67,1-Ø57,1 4/100/57,1 35 600 2000 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50814 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C22 605 (s.o.) §22 50814*06 Radgröße 6.0 Jx15 H2 Einpresstiefe ET .. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 Z13 S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 --- Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Seat Skoda Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Seat Mii 44, 50, 55 165/60R15 A12 A16 A21 AA, AAN 44, 50, 55 165/65R15 Flh NoE V15 e13*2007/46*1168*..; 44, 50, 55 175/55R15 A01 K1a K2b S01 e13*2007/46*1183*.. 44, 50, 55 175/60R15 A01 K1a K2b 44, 50, 55 185/55R15 A01 K1a K2b 44, 50, 55 195/50R15 A01 K1a K1b K2b 44, 50, 55 195/55R15 A01 K1a K1b K2b 44, 50, 55 205/50R15 A01 K1c K2b K3a K3c K5d K6g K8e Seat Mii electric 61 165/60R15 A12 A16 A21 AA 61 165/65R15 Flh S01 e13*2007/46*1168*.. 61 175/55R15 A01 K1a K2b 61 175/60R15 A01 K1a K2b 61 185/55R15 A01 K1a K2b 61 195/50R15 A01 K1a K1b K2b 61 195/55R15 A01 K1a K1b K2b Skoda Citigo 44, 50, 55 165/60R15 A12 A16 A21 AA, AAN 44, 50, 55 165/65R15 Flh NoE V15 §22 50814*06 e13*2007/46*1169*..; 44, 50, 55 175/55R15 A01 K1a K2b S01 e13*2007/46*1184*.. 44, 50, 55 175/60R15 A01 K1a K2b - incl. Facelift 2017 44, 50, 55 185/55R15 A01 K1a K2b 44, 50, 55 195/50R15 A01 K1a K1b K2b 44, 50, 55 195/55R15 A01 K1a K1b K2b 44, 50, 55 205/50R15 A01 K1c K2b K3a K3c K5d K6g K8e Skoda Citigo E IV 61 165/60R15 A12 A16 A21 AA 61 165/65R15 Flh S01 e13*2007/46*1169*.. 61 175/55R15 A01 K1a K2b 61 175/60R15 A01 K1a K2b 61 185/55R15 A01 K1a K2b 61 195/50R15 A01 K1a K1b K2b 61 195/55R15 A01 K1a K1b K2b VW cross UP! 55, 66 165/60R15 A12 A16 A21 AA 55, 66 165/65R15 Flh KMV S01 e13*2007/46*1167*.. 55, 66 175/55R15 - incl. Facelift 2016 55, 66 175/60R15 55, 66 185/55R15 55, 66 195/50R15 A01 K2b 55, 66 195/55R15 A01 K2b 55, 66 205/50R15 A01 K1a K2b K3a K3c K5d K6x VW e-UP! 60,61 165/60R15 A12 A16 A21 AA, AAN 60,61 165/65R15 Flh S01 e13*2007/46*1167*..; 60,61 175/55R15 A01 K1a K2b e13*2007/46*1182*.. 60,61 175/60R15 A01 K1a K2b - incl. Facelift 2016 60,61 185/55R15 A01 K1a K2b 60,61 195/50R15 A01 K1a K1b K2b 60,61 195/55R15 A01 K1a K1b K2b Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. VW Lupo 37-77 195/45R15 A12 A16 A21 6X, 6E N3L S02 e1*97/27,98/14, 2001/116* 0085,0114*.. VW UP! 44-66 165/60R15 A12 A16 A21 AA, AAN 44-66 165/65R15 Flh NoE Npf e13*2007/46*1167*..; 44-66 175/55R15 A01 K1a K2b V15 S01 e13*2007/46*1182*.. 44-66 175/60R15 A01 K1a K2b - incl. Facelift 2016 44-66 185/55R15 A01 K1a K2b 44-66 195/50R15 A01 K1a K1b K2b 44-66 195/55R15 A01 K1a K1b K2b 44-66 205/50R15 A01 K1c K2b K3a K3c K5d K6g K8e Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. §22 50814*06 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 4 von 6 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten. §22 50814*06 A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 5 von 6 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad- hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti- gen. K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad- hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti- gen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus- schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. §22 50814*06 K6x An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). N3L Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und so- mit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 6 von 6 V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 205/55R15 225/50R15 Nr. 5 205/65R15 225/60R15 Nr. 6 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum §22 50814*06 Die Verwendungsprüfung fand am 23. März 2022 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2021. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 23. März 2022 Bohlander 00386833.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim