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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605
                             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 6


                             Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                                           SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                           68789 St.Leon-Rot
                                                           49 02 0341305

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
                             Modell                        C22
                             Typ                           C22 605
                             Radgröße                      6.0 Jx15 H2
                             Zentrierart                   Mittenzentrierung

                             Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                              Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                            Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
                             C22 605 40 02 985/01 CMS /                     4/100/57,1           40          590    1940
                                           SR05 Ø67,1-Ø57,1
§ 22 50814, Erweiterung 04




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                    50814
                             Herstellerzeichen             CMS
                             Radtyp und Ausführung         C22 605 (s.o.)
                             Radgröße                      6.0 Jx15 H2
                             Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                 Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                       28                  Z13

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                    Seat
                                                           Skoda
                                                           Volkswagen

                             Spurverbreiterung             innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605
                             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                  Seite 2 von 6


                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Seat Arosa              37-74         195/45R15                                       A12 A16 A21
                             6H, 6HS                                                                               S01
                             e1*95/54*,
                             98/14*0049*..,
                             e9*98/14*0037*..
                             Seat Mii                44, 50, 55    175/55R15                                       A12 A16 A21
                             AA, AAN                 44, 50, 55    175/60R15                                       F16 Flh NoE
                             e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55    185/55R15                                       V15 S01
                             e13*2007/46*1183*..     44, 50, 55    195/50R15   A01 K1a K2b
                                                     44, 50, 55    195/55R15   A01 K1a K2b
                                                     44, 50, 55    205/50R15   A01 K2b R03
                             Seat Mii electric       61            175/55R15                                       A12 A16 A21
                             AA                      61            175/60R15                                       F16 Flh S01
                             e13*2007/46*1168*..;    61            185/55R15
                             (32,3 kWh-Batterie)
§ 22 50814, Erweiterung 04




                                                     61            195/50R15   A01 K1a K2b
                                                     61            195/55R15   A01 K1a K2b
                             Skoda Citigo            44, 50, 55    175/55R15                                       A12 A16 A21
                             AA, AAN                 44, 50, 55    175/60R15                                       F16 Flh NoE
                             e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55    185/55R15                                       V15 S01
                             e13*2007/46*1184*..     44, 50, 55    195/50R15   A01 K1a K2b
                             - incl. Facelift 2017   44, 50, 55    195/55R15   A01 K1a K2b
                                                     44, 50, 55    205/50R15   A01 K2b R03
                             Skoda Citigo E IV       61            175/55R15                                       A12 A16 A21
                             AA                      61            175/60R15                                       F16 Flh S01
                             e13*2007/46*1169*..;    61            185/55R15
                             (32,3 kWh-Batterie)     61            195/50R15   A01 K1a K2b
                                                     61            195/55R15   A01 K1a K2b
                             VW Lupo                 92            195/45R15   R37                                 A12 A16 A21
                             6ES                                                                                   B03 S01
                             e1*98/14*0147*..,
                             e1*2001/116*0147*..
                             VW Lupo                 37-77         195/45R15                                       A12 A16 A21
                             6X, 6E                                                                                N3L S01
                             e1*97/27,98/14,
                             2001/116*
                             0085,0114*..
                             VW UP!                  44-66         175/55R15                                       A12 A16 A21
                             AA, AAN                 44-66         175/60R15                                       F16 Flh NoE
                             e13*2007/46*1167*..;    44-66         185/55R15                                       Npf V15 S01
                             e13*2007/46*1182*..     44-66         195/50R15   A01 K1a K2b
                             - incl. Facelift 2016   44-66         195/55R15   A01 K1a K2b
                                                     44-66         205/50R15   A01 K2b R03
                             VW cross UP!            55, 66        175/55R15                                       A12 A16 A21
                             AA                      55, 66        175/60R15                                       F16 Flh KMV
                             e13*2007/46*1167*..     55, 66        185/55R15                                       S01
                             - incl. Facelift 2016   55, 66        195/50R15
                                                     55, 66        195/55R15




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             VW e-UP!                60,61        175/55R15                                           A12 A16 A21
                             AA, AAN                 60,61        175/60R15                                           F16 Flh S01
                             e13*2007/46*1167*..;    60,61        185/55R15
                             e13*2007/46*1182*..     60,61        195/50R15     A01 K1a K2b
                             (18,7 - 32,3 kWh-       60,61        195/55R15     A01 K1a K2b
                             Batterie)
                             - incl. Facelift 2016


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
§ 22 50814, Erweiterung 04




                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 6


                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
§ 22 50814, Erweiterung 04




                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605
                             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 6


                             N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
                             Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und so-
                             mit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

                             NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                             R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 50814, Erweiterung 04




                             V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse    Hinterachse

                             Nr.   1   175/55R15      195/50R15
                             Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
                             Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
                             Nr.   4   205/55R15      225/50R15
                             Nr.   5   205/65R15      225/60R15
                             Nr.   6   235/70R15      275/60R15

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juni 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 6



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 16. Juni 2020




                             Bohlander                                                                     00345399.DOC
§ 22 50814, Erweiterung 04




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim