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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605
                             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 6


                             Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                                           SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                           68789 St.Leon-Rot
                                                           49 02 0341305

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
                             Modell                        C22
                             Typ                           C22 605
                             Radgröße                      6.0 Jx15 H2
                             Zentrierart                   Mittenzentrierung

                             Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                              Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/       tiefe       last   (mm)
                                                                            Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
                             C22 605 45 02 985/02 CMS /                     4/100/56,1              45          590    1940
                                           SR03 Ø67,1-Ø56,1
§ 22 50814, Erweiterung 04




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                    50814
                             Herstellerzeichen             CMS
                             Radtyp und Ausführung         C22 605 (s.o.)
                             Radgröße                      6.0 Jx15 H2
                             Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                 Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                       -                      Z04

                             Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S02   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                       28                     Z29
                             S03   Schraube M14x1,25      Kegel 60°   140                       35                     Z87
                             S04   Schraube M14x1,25      Kegel 60°   130                       35                     Z87

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                    Honda
                                                           MG Rover
                                                           Mini/BMW

                             Spurverbreiterung             innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605
                             Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Honda Civic (VII)        66-81         195/60R15   R09                                 A16 A21 A30
                             EP1, -2, -4                                                                            B03 Flh S01
                             e11*98/14*
                             0173,0174,0188*..
                             Honda Civic (VII)        66-81         195/60R15                                       A16 A21 A30
                             EU5,-6,-7,-8,-9                                                                        B03 Flh S01
                             e11*98/14*
                             0158-0161,0189*..
                             Honda                    88-92         195/60R15                                       A13 A16 A21
                             Civic (VII) Coupé                                                                      B03 Cpe S01
                             EM2
                             e6*98/14*0080*..
                             Honda Insight            65            175/65R15   A31 R37                             A16 A21 Flh
                             ZE2                      65            185/60R15   A90                                 S01
                             e6*2001/116*0130*..
                             Honda Jazz (I)           57,61         185/55R15                                       A12 A16 A21
§ 22 50814, Erweiterung 04




                             GD1,GD5,GE2,GE3          57,61         195/50R15   A01 LK6                             S01
                             e6*98/14*0088,87*..,     57,61         195/50R15   Z15
                             e6*2001/116*0101*..,
                             e6*2001/116*0102*..
                             Honda Jazz (II)          66, 73        175/65R15   A90                                 A16 A21 S01
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        185/60R15   A12
                             e6*2007/46*              66, 73        195/55R15   A01 A12 K1a
                             0010, 0011, 0013,        66, 73        195/60R15   A01 A12 K1a
                             0014, 0015,0016*..
                             - ab MJ 2011
                             Honda Jazz (II)          66, 73        175/65R15   A90                                 A16 A21 S01
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        185/60R15   A12
                             e6*2001/116*             66, 73        195/55R15   A01 A12 K1a
                             0125, 0126, 0127,        66, 73        195/60R15   A01 A12 K1a
                             0128, 0131, 0132*..
                             Honda Jazz (III)         75            185/60R15   A90                                 A16 A21 Flh
                             GK                       75            195/55R15   A12                                 KOV S01
                             e6*2007/46*0162*..       75            195/60R15   A12
                             - incl. Facelift 2018    75            205/55R15   A01 A12 K1c
                             Honda Jazz (IV)          72            185/60R15   A31                                 A16 A21 A58
                             GR                       72            195/55R15   A90                                 Flh KOV S01
                             e6*2007/46*0415*..       72            195/60R15   A12
                             - Hybrid                 72            205/55R15   A01 A12 K1c K2b K5d

                             Honda Jazz Hybrid (II)   65            175/65R15   A90                                 A16 A21 S01
                             GP1                      65            185/60R15   A12
                             e6*2007/46*0012*..       65            195/55R15   A01 A12 K1a
                                                      65            195/60R15   A01 A12 K1a
                             Rover 2..,-25,MG ZR      55-107        185/55R15                                       A12 A16 A21
                             RF, F                                                                                  B03 Npf S01
                             H224,
                             e11*93/81,
                             2001/116*0016*..



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 6
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Mini One, Cooper, -S    65-85        175/65R15    A11                                  A16 A21 B03
                             Mini                    65-85        185/60R15    A12                                  Cbo Flh S04
                             e1*2001/116*            65-85        185/65R15    A12
                             0231*08-..              65-85        195/55R15    A12
                             - ab MJ 2007            65-85        195/60R15    A12
                             Mini One, Cooper, -S    55-90        175/65R15    A33                                  A16 A21 B03
                             Mini-N, UKL-C,/K,/L,/B- 55-90        185/60R15    A12                                  Car Cbo Cpe
                             L, -N1                  55-90        185/65R15    A12                                  Flh S03
                             e1*2001/116*0343*..;    55-90        195/55R15    A12
                             e1*2007/46*             55-90        195/60R15    A12
                             0369, 0370, 0593*..     55-90        205/50R15    A01 A12 K2b
                             e1*2007/46*0371*00-09 55-90          205/55R15    A01 A12 K2b
                             e24*2007/46*0023*..
                             - Mini/Clubman/Cabrio
                             - Coupè/Roadster
                             Mini One, Cooper, -S    55-85        175/65R15    A11                                  A16 A21 B03
                             R50, Mini               55-85        185/60R15    A12                                  Cbo Flh S02
§ 22 50814, Erweiterung 04




                             e1*98/14*0168*..,       55-85        185/65R15    A12
                             e1*2001/116*            55-85        195/55R15    A12
                             0231*00-07              55-85        195/60R15    A12
                             - bis MJ 2006


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise
§ 22 50814, Erweiterung 04




                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
                             den.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                             A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 6

                             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                             rio-Limousine, Roadster.

                             Cpe     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§ 22 50814, Erweiterung 04




                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
                             hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
                             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                       Seite 6 von 6

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung).
§ 22 50814, Erweiterung 04




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 15. Juli 2020 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                             Lambsheim, 15. Juli 2020




                             Bohlander                                                                      00347066.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim