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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 6

               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0112205

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
               Modell                        C22
               Typ                           C22 605
               Radgröße                      6.0 Jx15 H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                Zentrierring                  Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
               C22 605 45 02    985/02 CMS / Ø67,1-Ø56,1      4/100/56,1           45          590    1940

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                    50814
               Herstellerzeichen             CMS
               Radtyp und Ausführung         C22 605 (s.o.)
               Radgröße                      6.0 Jx15 H2
               Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
§22 50814*08




               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                       -                   Z04
               S02   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                       28                  Z29
               S03   Schraube M14x1,25      Kegel 60°   140                       35                  Z87
               S04   Schraube M14x1,25      Kegel 60°   130                       35                  Z87

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Honda
                                             MG Rover
                                             Mini/BMW

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605
               Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Civic Coupé        88-92         195/60R15                                  A13 A16 A21
               (VII)                                                                             B03 Cpe S01
               EM2
               e6*98/14*0080*..
               Honda Insight (II)       65            175/65R15   A31 R37                        A16 A21 Flh
               ZE2                      65            185/60R15   A90                            S01
               e6*2001/116*0130*..
               Honda Jazz (I)           57,61         185/55R15                                  A12 A16 A21
               GD1,GD5,GE2,GE3          57,61         195/50R15   A01 LK6                        S01
               e6*98/14*0088,87*..,     57,61         195/50R15   Z15
               e6*2001/116*0101*..,
               e6*2001/116*0102*..
               Honda Jazz (II)          66, 73        175/65R15   A90                            A16 A21 S01
               GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        185/60R15   A12
               e6*2001/116*             66, 73        195/55R15   A01 A12 K1a
               0125, 0126, 0127,        66, 73        195/60R15   A01 A12 K1a
               0128, 0131, 0132*..
               Honda Jazz (II)          66, 73        175/65R15   A90                            A16 A21 S01
§22 50814*08




               GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        185/60R15   A12
               e6*2007/46*              66, 73        195/55R15   A01 A12 K1a
               0010, 0011, 0013,        66, 73        195/60R15   A01 A12 K1a
               0014, 0015,0016*..
               - ab MJ 2011
               Honda Jazz (III)         75            185/60R15   A90                            A16 A21 Flh
               GK                       75            195/55R15   A12                            KOV S01
               e6*2007/46*0162*..       75            195/60R15   A12
               - incl. Facelift 2018    75            205/55R15   A01 A12 K1c
               Honda Jazz (IV)          72, 79        185/60R15   A31                            A16 A21 A58
               GR                       72, 79        195/55R15   A90                            Flh KOV S01
               e6*2007/46*0415*..       72, 79        195/60R15   A12
               - Hybrid                 72, 79        205/55R15   A01 A12 K1c K2b K5d
               Honda Jazz Hybrid (II)   65            175/65R15   A90                            A16 A21 S01
               GP1                      65            185/60R15   A12
               e6*2007/46*0012*..       65            195/55R15   A01 A12 K1a
                                        65            195/60R15   A01 A12 K1a
               Rover 2..,-25,MG ZR      55-107        185/55R15                                  A12 A16 A21
               RF, F                                                                             B03 Npf S01
               H224,
               e11*93/81,
               2001/116*0016*..
               Mini One, Cooper, -S     65-85         175/65R15   A11                            A16 A21 B03
               Mini                     65-85         185/60R15   A12                            Cbo Flh S04
               e1*2001/116*             65-85         185/65R15   A12
               0231*08-..               65-85         195/55R15   A12
               - ab MJ 2007             65-85         195/60R15   A12




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Mini One, Cooper, -S    55-90        175/65R15     A33                                   A16 A21 B03
               Mini-N, UKL-            55-90        185/60R15     A12                                   Car Cbo Cpe
               C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90        185/65R15     A12                                   Flh S03
               e1*2001/116*0343*..;    55-90        195/55R15     A12
               e1*2007/46*             55-90        195/60R15     A12
               0369, 0370, 0593*..     55-90        205/50R15     A01 A12 K2b
               e1*2007/46*0371*00-     55-90        205/55R15     A01 A12 K2b
               09,
               e24*2007/46*0023*..
               - Mini/Clubman/Cabrio
               - Coupé/Roadster
               Mini One, Cooper, -S    55-85        175/65R15     A11                                   A16 A21 B03
               R50, Mini               55-85        185/60R15     A12                                   Cbo Flh S02
               e1*98/14*0168*..,       55-85        185/65R15     A12
               e1*2001/116*            55-85        195/55R15     A12
               0231*00-07              55-85        195/60R15     A12
               - bis MJ 2006


               Allgemeine Hinweise
§22 50814*08




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 6

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
§22 50814*08




               werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 6
               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 50814*08




               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
               Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
               usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50814 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55045716 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0 Jx15 H2 Typ C22 605
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 6
               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 17. August 2023 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§22 50814*08




               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2016.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 17. August 2023




               Laux                                                                   00415057.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim