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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 6

               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0341305



               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

               Modell                        C22
               Typ                           C22 656
               Radgröße                      6.5 Jx16 H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                Zentrierring                  Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               C22 656 45 53S 920/10 CMS / ohne Ring          5/100/57,1          45          550    2000
                              920/10 JF / ohne Ring
§22 50270*10




               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                    50270
               Herstellerzeichen             CMS
               Radtyp und Ausführung         C22 656 (s.o.)
               Radgröße                      6.5 Jx16 H2
               Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
               Herstelldatum                 Monat und Jahr



               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                 Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Serien-Schraube M14x1,5 Kugel          120                    27                   Serie
                                             Ø26 mm
               S02   Serien-Schraube M14x1,5 Kugel          140                    27                   Serie
                                             Ø26 mm



               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 6

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Audi
                                             Seat
                                             Volkswagen


               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi A1 Sportback           70-110        195/55R16    A90                                  A07 A16 A21
               GB                          70-110        205/50R16    A12                                  A58 Flh KOV
               e1*2007/46*1892*..          70-110        205/55R16    A12                                  V16 S01
                                           70-110        215/50R16    A12
                                           70-110        225/50R16    A01 A12 K2b R03
§22 50270*10




                                           70-147        195/55R16    A90 M+S
                                           70-147        205/50R16    A12 M+S
                                           70-147        205/55R16    A12 M+S
               Seat Arona                  66-110        205/55R16    A12                                  A07 A16 A21
               KJ                          66-110        205/60R16    A12                                  A58 V16 S02
               e9*2007/46*3134*02-..       66-110        215/55R16    A01 A12 K2b
                                           66-110        215/60R16    A01 A12 K2b
                                           66-110        225/50R16    A01 A12 K1a K1b K2b
                                           66-110        225/55R16    A01 A12 K1a K1b K2b
                                           70-110        195/60R16    A90
                                           70-110        195/65R16    A12
               Seat Ibiza                  48-110        195/55R16    A12                                  A07 A16 A21
               KJ                          48-110        205/50R16    A01 A12 K2b                          A58 Flh V16
               e9*2007/46*3134*..          48-110        205/55R16    A01 A12 K2b                          S01
                                           48-110        215/50R16    A01 A12 K1a K1b K2b
                                           48-110        225/50R16    A01 A12 K1c K2b
               VW Polo (VI)                48-110        195/55R16    A90                                  A07 A16 A21
               AW                          48-110        205/50R16    A12                                  A58 Flh V16
               e1*2007/46*1783*..          48-110        205/55R16    A12                                  S01
                                           48-110        215/50R16    A01 A12 K1a K1b K2b
                                           48-110        225/50R16    A01 A12 K1c K2b K8h
               VW Polo (VI) GTI            147           195/55R16    A90 M+S                              A07 A16 A21
               AW                          147           205/50R16    A01 A12 K1a K1b M+S                  A58 Flh S01
               e1*2007/46*1783*..          147           205/55R16    A01 A12 K1a K1b M+S




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 50270*10




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.



               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 6

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§22 50270*10




               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 6

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    195/40R16      215/35R16
               Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr. 4    195/50R16      215/45R16
§22 50270*10




               Nr. 5    205/45R16      225/40R16
               Nr. 6    205/50R16      225/45R16
               Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 8    205/60R16      225/55R16
               Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
               Nr. 10   215/55R16      235/50R16
               Nr. 11   225/40R16      245/35R16
               Nr. 12   225/50R16      245/45R16
               Nr. 13   225/55R16      245/50R16
               Nr. 14   225/60R16      245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 28. Mai 2021 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 6



               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 28. Mai 2021




               Laux                                                                 00369025.DOC
               RN/RL
§22 50270*10




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