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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

                             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
                             Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                         Seite 1 von 5


                             Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                                SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                                68789 St.Leon-Rot
                                                                49 02 0341305

                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
                             Modell                             C22
                             Typ                                C22 656
                             Radgröße                           6.5 Jx16 H2
                             Zentrierart                        Mittenzentrierung

                             Ausführung          Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                                 Zentrierring                    Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             C22 656 45 53S 920/10 CMS / ohne Ring               5/100/57,1          45          550    2000
                                            920/10 JF / ohne Ring
§ 22 50270, Erweiterung 08




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                         50270
                             Herstellerzeichen                  CMS
                             Radtyp und Ausführung              C22 656 (s.o.)
                             Radgröße                           6.5 Jx16 H2
                             Einpresstiefe                      ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                      Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund              Anzugsmoment      Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                                                    (Nm)              (mm)
                             S01 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel Ø26 mm      120               27                Serie
                             S02 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel Ø26 mm      140               27                Serie

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                         Audi
                                                                Seat
                                                                Volkswagen

                             Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

                             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 5


                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi A1 Sportback     70-110        195/55R16     A90                                  A07 A16 A21
                             GB                    70-110        205/50R16     A12                                  A58 Flh KOV
                             e1*2007/46*1892*..    70-110        205/55R16     A12                                  V16 S01
                                                   70-110        215/50R16     A12
                                                   70-110        225/50R16     A01 A12 K2b R03
                                                   70-147        195/55R16     A90 M+S
                                                   70-147        205/50R16     A12 M+S
                                                   70-147        205/55R16     A12 M+S
                             Seat Arona            70-110        195/60R16     A90                                  A07 A16 A21
                             KJ                    70-110        195/65R16     A12                                  A58 V16 S02
                             e9*2007/46*3134*02-.. 70-110        205/55R16     A12
                                                   70-110        205/60R16     A12
                                                   70-110        215/55R16     A01 A12 K2b
                                                   70-110        215/60R16     A01 A12 K2b
§ 22 50270, Erweiterung 08




                                                   70-110        225/50R16     A01 A12 K1a K1b K2b
                                                   70-110        225/55R16     A01 A12 K1a K1b K2b
                             Seat Ibiza            48-110        195/55R16     A12                                  A07 A16 A21
                             KJ                    48-110        205/50R16     A01 A12 K2b                          A58 Flh V16
                             e9*2007/46*3134*..    48-110        205/55R16     A01 A12 K2b                          S01
                                                   48-110        215/50R16     A01 A12 K1a K1b K2b
                                                   48-110        225/50R16     A01 A12 K1c K2b
                             VW Polo (VI)          48-110        195/55R16     A90                                  A07 A16 A21
                             AW                    48-110        205/50R16     A12                                  A58 Flh V16
                             e1*2007/46*1783*..    48-110        205/55R16     A12                                  S01
                                                   48-110        215/50R16     A01 A12 K1a K1b K2b
                                                   48-110        225/50R16     A01 A12 K1c K2b K8h
                             VW Polo GTI (VI)      147           195/55R16     A90 M+S                              A07 A16 A21
                             AW                    147           205/50R16     A01 A12 K1a K1b M+S                  A58 Flh S01
                             e1*2007/46*1783*..    147           205/55R16     A01 A12 K1a K1b M+S


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 5


                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 50270, Erweiterung 08




                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




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                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

                             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 5

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§ 22 50270, Erweiterung 08




                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                       Seite 5 von 5

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   185/50R16     205/45R16
                             Nr.   2   195/40R16     215/35R16
                             Nr.   3   195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                             Nr.   4   195/50R16     215/45R16
                             Nr.   5   205/45R16     225/40R16
                             Nr.   6   205/50R16     225/45R16
                             Nr.   7   205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                             Nr.   8   205/60R16     225/55R16

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
§ 22 50270, Erweiterung 08




                             des Fahrzeugs mitzuführen.



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juni 2020 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                             Lambsheim, 18. Juni 2020




                             Bohlander                                                                      00345617.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim