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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 6

               Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                              SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                              68789 St.Leon-Rot
                                              49 02 0112205

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         C22
               Typ                            C22 656
               Radgröße                       6.5 Jx16 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/        Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                   Zentrierring              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                             Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               C22 656 45 53S      920/10 CMS / ohne Ring    5/100/57,1          45          550    2000
                                   920/10 JF / ohne Ring

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     50270
               Herstellerzeichen              CMS
               Radtyp und Ausführung          C22 656 (s.o.)
               Radgröße                       6.5 Jx16 H2
§22 50270*13




               Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                             Art der
               Nr.                             Bund      Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                       Befestigungsmittel
                        Serien-Schraube       Kugel
               S01                                                120                  27             Serie
                            M14x1,5          Ø26 mm
                        Serien-Schraube       Kugel
               S02                                                140                  27             Serie
                            M14x1,5          Ø26 mm

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Audi
                                              Seat
                                              Skoda
                                              Volkswagen

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi A1 Sportback     70-110         195/55R16     A90                                   A07 A16 A21
               GB                    70-110         205/50R16     A12                                   A58 Flh KOV
               e1*2007/46*1892*..    70-110         205/55R16     A12                                   V16 S01
                                     70-110         215/50R16     A12
                                     70-110         225/50R16     A01 A12 K2b R03
                                     70-152         195/55R16     A90 M+S
                                     70-152         205/50R16     A12 M+S
                                     70-152         205/55R16     A12 M+S
               Seat Arona            66-110         205/55R16     A12                                   A07 A16 A21
               KJ                    66-110         205/60R16     A12                                   A58 V16 S02
               e9*2007/46*3134*02-.. 66-110         215/55R16     A01 A12 K2b
                                     66-110         215/60R16     A01 A12 K2b
                                     66-110         225/50R16     A01 A12 K1a K1b K2b
                                     66-110         225/55R16     A01 A12 K1a K1b K2b
                                     70-110         195/60R16     A90
                                     70-110         195/65R16     A12
               Seat Ibiza            48-110         195/55R16     A12                                   A07 A16 A21
               KJ                    48-110         205/50R16     A01 A12 K2b                           A58 Flh V16
§22 50270*13




               e9*2007/46*3134*..    48-110         205/55R16     A01 A12 K2b                           S01
                                     48-110         215/50R16     A01 A12 K1a K1b K2b
                                     48-110         225/50R16     A01 A12 K1c K2b
               Skoda Fabia           48-110         195/55R16     A91                                   A07 A16 A21
               PJ                    48-110         205/50R16     A01 A12 K2b                           A58 Flh NoE
               e8*2018/858*00014*.. 48-110          205/55R16     A01 A12 K2b                           NoP V16 S01
                                     48-110         225/50R16     A01 A12 K1c K2b K8j
               VW Polo (VI)          48-110         195/55R16     A90                                   A07 A16 A21
               AW                    48-110         205/50R16     A12                                   A58 Flh V16
               e1*2007/46*1783*..    48-110         205/55R16     A12                                   S01
                                     48-110         215/50R16     A01 A12 K1a K1b K2b
                                     48-110         225/50R16     A01 A12 K1c K2b K8h
               VW Polo (VI) GTI      147, 152       195/55R16     A90 M+S                               A07 A16 A21
               AW                    147, 152       205/50R16     A01 A12 K1a K1b M+S                   A58 Flh S01
               e1*2007/46*1783*..    147, 152       205/55R16     A01 A12 K1a K1b M+S


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 6

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 50270*13




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 6
               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
§22 50270*13




               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter
               Radmitte um 5mm aufzuweiten.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 6
               M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16       205/45R16
               Nr. 2    185/60R16       205/55R16
               Nr. 3    195/40R16       215/35R16
§22 50270*13




               Nr. 4    195/45R16       215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16       215/45R16
               Nr. 6    205/45R16       225/40R16
               Nr. 7    205/50R16       225/45R16
               Nr. 8    205/55R16       225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16       225/55R16
               Nr. 10   215/40R16       225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16       235/50R16
               Nr. 12   225/40R16       245/35R16
               Nr. 13   225/50R16       245/45R16
               Nr. 14   225/55R16       245/50R16
               Nr. 15   225/60R16       245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 18. August 2023 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023715 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 6

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 18. August 2023




               Laux                                                                 00415108.DOC
§22 50270*13




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim