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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55023715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 1 von 5


Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                               SAP Allee 2 / Gewerbepark
                               68789 St.Leon-Rot
                               49 02 0341305


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

Modell                         C22
Typ                            C22 656
Radgröße                       6.5 Jx16 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung       Kennzeichnung Rad/             Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                 Zentrierring                   Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
C22 656 50 10 920/04 CMS / 67,1 66,1            5/114,3/66,1         50          660    2025


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                     50270
Herstellerzeichen              CMS
Radtyp und Ausführung          C22 656 (s.o.)
Radgröße                       6.5 Jx16 H2
Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      mittel
S02   Schraube M12x1,5        Kegel 60°   110                       28                  Z90
S03   Schraube M14x1,5        Kegel 60°   145                       30                  Z89

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Dacia
                               Renault

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55023715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD        63-92         215/65R16   A13                                 A16 A21 A58
SD/SR                   63-92         225/60R16   A12                                 KOV S02
e2*2001/116*0314*..;    63-92         235/60R16   A12
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster 4WD        66-81         215/65R16   A11                                 A16 A21 A56
SD/SR                   66-81         225/60R16   A12                                 KOV S02
e2*2001/116*0314*..;    66-81         235/60R16   A12
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Renault Fluence         63-103        205/60R16   A91                                 A16 A21 Sth
Z                       63-103        215/55R16   A12                                 S02
e2*2001/116*0373*..;    63-103        225/55R16   A12
e2*2007/46*0010*..      63-103        235/50R16   A12
- Limousine
Renault Latitude        81,103        195/60R16   A13                                 A16 A21 B03
T                       81,103        205/60R16   A13                                 Lim S03
e2*2001/116*0363*..     81,103        215/55R16   A33
                        81,103        215/60R16   A12
                        81,103        225/55R16   A12
Renault Megane          78-103        205/55R16   A11                                 A16 A21 B03
Z                       78-103        215/50R16   A12                                 Cbo V16 S02
e2*2001/116*0373*..;    78-103        215/55R16   A12
- Cabriolet             78-103        225/50R16   A12
Renault Megane          63-103        205/55R16   A11                                 A16 A21 B03
Z                       63-103        215/50R16   A12                                 Cpe Flh V16
e2*2001/116*0373*..;    63-103        215/55R16   A12                                 S02
e2*2007/46*0010*..      63-103        225/50R16   A12
- Fließheck
- Coupé
Renault Megane          63-103        205/55R16   A11                                 A16 A21 B03
Z                       63-103        215/50R16   A12                                 Car V16 S02
e2*2001/116*0373*..;    63-103        215/55R16   A12
e2*2007/46*0010*..      63-103        225/50R16   A12
- Grandtour
Renault Scénic III      63-103        205/55R16   A13 T91 T92 T94                     A16 A21 A58
JZ                      63-103        205/60R16   A13 T92 T96                         A60 B03 V16
e2*2001/116*0379*..,    63-103        215/55R16   A33                                 S02
e2*2007/46*0011*..      63-103        225/50R16   A91 T92 T93
- Scénic / Gr. Scénic   63-103        225/55R16   A91


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55023715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5


Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55023715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5


A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55023715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 5 von 5

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    185/50R16     205/45R16
Nr. 2    195/40R16     215/35R16
Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16     215/45R16
Nr. 5    205/45R16     225/40R16
Nr. 6    205/50R16     225/45R16
Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16     225/55R16
Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16     235/50R16


Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. Mai 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 21. Mai 2015




Bohlander                                                                      00229733.DOC




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