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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                            Seite 1 von 6


Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                               SAP Allee 2 / Gewerbepark
                               68789 St.Leon-Rot
                               49 02 0341305


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

Modell                         C22
Typ                            C22 656
Radgröße                       6.5 Jx16 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung       Kennzeichnung Rad/             Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                 Zentrierring                   Lochkreis-ø (mm)/       tiefe       last   (mm)
                                                Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
C22 656 50 10 920/04 CMS / 67,1 64,1            5/114,3/64,1            50          660    2025


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                     50270
Herstellerzeichen              CMS
Radtyp und Ausführung          C22 656 (s.o.)
Radgröße                       6.5 Jx16 H2
Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
      mittel
S02   Mutter M12x1,5          Kegel 60°   110                       -                      Z46

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Honda

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord           113            205/50R16                                       A12 A16 A21
CL3, CL4                                                                              S02
e11*98/14*0165*..,
e11*98/14*0166*..
Honda Accord           103-140        205/55R16   A11                                 A16 A21 Sth
CL7, CL9, CN1          103-140        225/50R16   A12                                 V16 S02
e6*2001/116*0091,
0092, 0096*..
Honda Accord           110, 115       215/55R16   A31                                 A16 A21 B03
CU1,CU3                110, 115       215/60R16   A31                                 Lim S02
e6*2001/116*           110, 115       225/55R16   A90
0113, 0115*..          115            205/60R16   A31
Honda Accord Coupe     147            205/55R16                                       A16 A21 A30
CG2                                                                                   S02
e6*95/54/0049*..
Honda Accord Tourer    103-140        205/55R16   A11                                 A16 A21 Car
CM1,CM2,CN2            103-140        225/50R16   A12                                 V16 S02
e6*2001/116*0093,
0094,0097*..
Honda Accord Tourer    110, 115       215/55R16   A31                                 A16 A21 B03
CW1, CW3               110, 115       215/60R16   A31                                 Car S02
e6*2001/116*           110, 115       225/55R16   A90
0120,0122*..           115            205/60R16   A31
Honda CR-V (II)        110            205/65R16                                       A12 A16 A21
RD8                    110            215/60R16                                       S02
e11*98/14*0190*
00-01
Honda CR-V (II)        103-110        215/65R16                                       A13 A16 A21
RD8, RD9                                                                              S02
e11*98/14*0190*02-..
e11*2001/116*0234*.
Honda Civic            61-103         205/55R16   A90                                 A16 A21 Flh
FK1, FK2, FK3          61-103         215/55R16   A12                                 V16 S02
e11*2001/116*          61-103         225/50R16   A12
0255*00-06,
0256*00-06,
0257*00-05
Honda Civic            73, 104        195/60R16   A90 R37                             A16 A21 Flh
FK1, FK2, FK3          73-110         205/50R16   A12 T87                             V16 S02
e11*2001/116*          73-110         205/55R16   A12
0255*07-..,            73-110         215/55R16   A12
0256*07-..,            73-110         225/50R16   A12
0257*06-..
- Modell 2012
Honda Civic Tourer     88,104         205/50R16   A12 T87                             A16 A21 Car
FK2, FK3               88,104         205/55R16   A12                                 V16 S02
e11*2001/116*          88,104         215/55R16   A12
0256*11-..,            88,104         225/50R16   A12
0257*10-..
- Modell 2014


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic TypeS,R    73-148         205/55R16    A90                                   A16 A21 Flh
FN1, FN2, FN3, FN4     73-148         215/55R16    A12                                   V16 S02
e11*2001/116*          73-148         225/50R16    A12
0297,0306,0298,
0334*..
Honda FR-V             92,103,110     205/55R16                                          A12 A16 A21
BE1, BE3               92,103,110     225/50R16                                          V16 S02
e6*2001/116*0099*..
e6*2001/116*0100*..
Honda FR-V             103            205/55R16    T89                                   A12 A16 A21
BE5                    103            225/50R16                                          V16 S02
e6*2001/116*0104*..
Honda Legend           151-153        215/55R16    K1a K2b K42 K56                       A01 A12 A16
KA9                                                                                      A21 B03 S01
e6*93/81*0022*..,
e6*95/54*0022*..
Honda Prelude          136, 147       205/50R16                                          A16 A21 A30
BB6                                                                                      S02
e6*95/54*0037*..
Honda Prelude 4WS      136            205/50R16                                          A16 A21 A30
BB8                                                                                      S02
e6*95/54*0038*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55023715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. Mai 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. Mai 2015




Bohlander                                                                    00229732.DOC




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