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							            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50815 nach §22 StVZO

            Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029416 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
            Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 1 von 5



            Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                           SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                           68789 St.Leon-Rot
                                           49 02 0341305


            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
            Modell                         C22
            Typ                            C22 676
            Radgröße                       6.5 Jx16 H2
            Zentrierart                    Mittenzentrierung

            Ausführung          Kennzeichnung Rad/        Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                Zentrierring              Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                          Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
            C22 676 52 62S 986/02 CMS / ohne Ring         5/112/66,6           52          875    2100


            Kennzeichnungen

            KBA-Nummer                     50815
§22 50815




            Herstellerzeichen              CMS
            Radtyp und Ausführung          C22 676 (s.o.)
            Radgröße                       6.5 Jx16 H2
            Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
            Herstelldatum                  Monat und Jahr

            Befestigungsmittel

            Nr. Art der Befesti- Bund         Anzugsmoment (Nm)               Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                gungsmittel
            S02 Schraube M14x1,5 Kugel Ø28 mm 160                             30                  Z102
            S03 Schraube M14x1,5 Kugel Ø28 mm 180                             30                  Z102

            Prüfungen

            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
            fungen durchgeführt.

            Verwendungsbereich

            Hersteller                     Mercedes-Benz

            Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50815 nach §22 StVZO

            Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029416 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
            Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 5

            Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
            Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
            ABE/EWG-Nr.
            V-Klasse                72-128        215/60R16    A01 K42 T95 T99                     A12 A16 A21
            638/2                                                                                  B03 S02
            e9*95/54, 98/14,
            2001/116*0020*..
            V-Klasse/Vito         100-140         195/65R16C   A10 R09 R35 175                     A16 A21 A58
            639/2, 639/4          100-140         205/65R16    A10 T99 175                         AHa B29 S03
            e1*2007/46*0457*09-.. 100-140         205/65R16C   A10 175
            e1*2007/46*0458*08-.. 100-140         215/60R16    A10 T99 175
            (FIN: WDF447...)      100-140         215/60R16C   A10 175
            nur Heckantrieb       100-140         215/65R16    A12 T02 T98 175
                                  100-140         215/65R16C   A12 175
                                  100-140         225/60R16    A10 T02 T98 175
                                  100-140         225/60R16C   A10 175
            V-Klasse/Vito         65, 84          195/65R16C   A13 R09 R35                         A16 A21 A58
            639/2, 639/4          65, 84          205/65R16    A13 T99                             AFa B29 S03
            e1*2007/46*0457*09-.. 65, 84          205/65R16C   A13
            e1*2007/46*0458*08-.. 65, 84          215/60R16    A91 T99
            (FIN: WDF447...)      65, 84          215/60R16C   A91
            nur Frontantrieb      65, 84          215/65R16    A12 T02 T98
§22 50815




                                  65, 84          215/65R16C   A12
                                  65, 84          225/60R16    A12 T02 T98
                                  65, 84          225/60R16C   A12
            Vito                  58-105          215/60R16    A01 K42 T95 T99                     A12 A16 A21
            638                                                                                    B03 S02
            e9*93/81,98/14,
            2001/116*0005*..
            Vito                  60-105          215/60R16    A01 K42 T95 T99                     A12 A16 A21
            638/1                                                                                  B03 S02
            K 393
            Vito/Viano            65-165          205/65R16C   A11                                 A16 A21 A57
            639, -/2, -/4, -/5    65-165          215/60R16    A11 T99                             B03 S03
            e9*2001/116*0048*.., 65-165           215/65R16    A11 T02 T98
            e1*2007/46*           65-165          215/65R16C   A11
            0457*00-08,           65-165          225/60R16    A12 T02 T98
            0458*00-07,           65-165          225/60R16C   A12
            0459*00-05,           65-190          205/65R16C   A11 M+S
            L275, L720            65-190          215/60R16    A11 M+S T99
            - incl. MJ 2011       65-190          215/65R16    A11 M+S T02 T98
                                  65-190          215/65R16C   A11 M+S
                                  65-190          225/60R16    A12 M+S T02 T98
                                  65-190          225/60R16C   A12 M+S




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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50815 nach §22 StVZO

            Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029416 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
            Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 5


            Allgemeine Hinweise

            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
            Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
            Fahrzeugpapiere enthält.

            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
            rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 50815




            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
            fang verwendet werden.

            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
            Reifenfülldruck zu beachten ist.


            Spezielle Auflagen und Hinweise

            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
            nahme vorzuführen.

            A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

            A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
            ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

            A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
            schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

            A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
            Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
            Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50815 nach §22 StVZO

            Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029416 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
            Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 5


            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
            genrand hinausragen.

            A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

            A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

            A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

            AFa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

            AHa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.
§22 50815




            B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
            lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
            tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

            B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
            Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

            K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
            gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

            M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

            R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
            (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

            R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
            (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50815 nach §22 StVZO

            Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029416 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
            Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 5


            T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            175      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
            einer zul. Achslast von 1750 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
            zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




            Prüfort und Prüfdatum

            Die Verwendungsprüfung fand am 25. Mai 2016 in Lambsheim statt.



            Prüfergebnis

            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
§22 50815




            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
            Begutachtungspunkte beeinflussen.

            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2016.

            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


            Lambsheim, 25. Mai 2016




            Bohlander                                                                       00250494.DOC




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50815 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029416 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
V-Klasse                72-128        215/60R16    A01 K42 T95 T99                     A12 A16 A21
638/2                                                                                  B03 S02
e9*95/54, 98/14,
2001/116*0020*..
V-Klasse/Vito         100-140         195/65R16C   A10 R09 R35 175                     A16 A21 A58
639/2, 639/4          100-140         205/65R16    A10 T99 175                         AHa B29 S03
e1*2007/46*0457*09-.. 100-140         205/65R16C   A10 175
e1*2007/46*0458*08-.. 100-140         215/60R16    A10 T99 175
(FIN: WDF447...)      100-140         215/60R16C   A10 175
nur Heckantrieb       100-140         215/65R16    A12 T02 T98 175
                      100-140         215/65R16C   A12 175
                      100-140         225/60R16    A10 T02 T98 175
                      100-140         225/60R16C   A10 175
V-Klasse/Vito         65, 84          195/65R16C   A13 R09 R35                         A16 A21 A58
639/2, 639/4          65, 84          205/65R16    A13 T99                             AFa B29 S03
e1*2007/46*0457*09-.. 65, 84          205/65R16C   A13
e1*2007/46*0458*08-.. 65, 84          215/60R16    A91 T99
(FIN: WDF447...)      65, 84          215/60R16C   A91
nur Frontantrieb      65, 84          215/65R16    A12 T02 T98
                      65, 84          215/65R16C   A12
                      65, 84          225/60R16    A12 T02 T98
                      65, 84          225/60R16C   A12
Vito                  58-105          215/60R16    A01 K42 T95 T99                     A12 A16 A21
638                                                                                    B03 S02
e9*93/81,98/14,
2001/116*0005*..
Vito                  60-105          215/60R16    A01 K42 T95 T99                     A12 A16 A21
638/1                                                                                  B03 S02
K 393
Vito/Viano            65-165          205/65R16C   A11                                 A16 A21 A57
639, -/2, -/4, -/5    65-165          215/60R16    A11 T99                             B03 S03
e9*2001/116*0048*.., 65-165           215/65R16    A11 T02 T98
e1*2007/46*           65-165          215/65R16C   A11
0457*00-08,           65-165          225/60R16    A12 T02 T98
0458*00-07,           65-165          225/60R16C   A12
0459*00-05,           65-190          205/65R16C   A11 M+S
L275, L720            65-190          215/60R16    A11 M+S T99
- incl. MJ 2011       65-190          215/65R16    A11 M+S T02 T98
                      65-190          215/65R16C   A11 M+S
                      65-190          225/60R16    A12 M+S T02 T98
                      65-190          225/60R16C   A12 M+S




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50815 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029416 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50815 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029416 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5


A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

AFa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

AHa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50815 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55029416 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                           Seite 5 von 5


T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

175      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1750 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 25. Mai 2016 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 25. Mai 2016




Bohlander                                                                       00250494.DOC




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