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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50815 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55029416 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 6


                             Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                                            SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                            68789 St.Leon-Rot
                                                            49 02 0341305

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                             Modell                         C22
                             Typ                            C22 676
                             Radgröße                       6.5 Jx16 H2
                             Zentrierart                    Mittenzentrierung

                             Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                                 Zentrierring                Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                             Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             C22 676 52 62S 986/02 CMS / ohne Ring           5/112/66,6          52          875    2100
                                            986/02 SFR / ohne Ring
§ 22 50815, Erweiterung 02




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                     50815
                             Herstellerzeichen              CMS
                             Radtyp und Ausführung          C22 676 (s.o.)
                             Radgröße                       6.5 Jx16 H2
                             Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                  Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungs-   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                                   mittel
                             S01   Schraube M14x1,5        Kugel Ø28 mm 180                       30                   Z102OR
                             S02   Schraube M14x1,5        Kugel Ø28 mm 160                       30                   Z102OR

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                     Mercedes-Benz

                             Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50815 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55029416 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
                             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                       Seite 2 von 6


                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hinweise    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                                                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             V-Klasse               72-128         215/60R16    A01 K42 T95 T99                         A12 A16 A21
                             638/2                                                                                      B03 S02
                             e9*95/54, 98/14,
                             2001/116*0020*..
                             V-Klasse/Vito          100-140        195/65R16C   A10 R09 R35 175                         A16 A21 A58
                             639/2, 639/4           100-140        205/65R16    A10 T99 175                             AHa B29 NoE
                             e1*2007/46*            100-140        205/65R16C   A10 175                                 S01
                             0457*09-..             100-140        215/60R16    A10 T99 175
                             e1*2007/46*            100-140        215/60R16C   A10 175
                             0458*08-..             100-140        215/65R16    A12 T02 T98 175
                             (FIN: W..447...)       100-140        215/65R16C   A12 175
                             nur Heckantrieb        100-140        225/60R16    A10 T02 T98 175
                                                    100-140        225/60R16C   A10 175
                             V-Klasse/Vito          65, 84         195/65R16C   A13 R09 R35                             A16 A21 A58
                             639/2, 639/4           65, 84         205/65R16    A13 T99                                 AFa B29 NoE
§ 22 50815, Erweiterung 02




                             e1*2007/46*            65, 84         205/65R16C   A13                                     S01
                             0457*09-..             65, 84         215/60R16    A91 T99
                             e1*2007/46*            65, 84         215/60R16C   A91
                             0458*08-..             65, 84         215/65R16    A12 T02 T98
                             (FIN: W..447...)       65, 84         215/65R16C   A12
                             nur Frontantrieb       65, 84         225/60R16    A12 T02 T98
                                                    65, 84         225/60R16C   A12
                             Vito                   58-105         215/60R16    A01 K42 T95 T99                         A12 A16 A21
                             638                                                                                        B03 S02
                             e9*93/81,98/14,
                             2001/116*0005*..
                             Vito                   60-105         215/60R16    A01 K42 T95 T99                         A12 A16 A21
                             638/1                                                                                      B03 S02
                             K 393
                             Vito/Viano             65-165         205/65R16C   A11                                     A16 A21 A57
                             639, -/2, -/4, -/5     65-165         215/60R16    A11 T99                                 B03 S01
                             e9*2001/116*0048*..,   65-165         215/65R16    A11 T02 T98
                             e1*2007/46*            65-165         215/65R16C   A11
                             0457*00-08,            65-165         225/60R16    A12 T02 T98
                             0458*00-07,            65-165         225/60R16C   A12
                             0459*00-05,            65-190         205/65R16C   A11 M+S
                             L275, L720             65-190         215/60R16    A11 M+S T99
                             - incl. MJ 2011        65-190         215/65R16    A11 M+S T02 T98
                                                    65-190         215/65R16C   A11 M+S
                                                    65-190         225/60R16    A12 M+S T02 T98
                                                    65-190         225/60R16C   A12 M+S




                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50815 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55029416 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 3 von 6

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
§ 22 50815, Erweiterung 02




                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schnee-
                             ketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55029416 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 6

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.
§ 22 50815, Erweiterung 02




                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             AFa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

                             AHa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

                             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.




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                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55029416 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                       Seite 5 von 6


                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.
§ 22 50815, Erweiterung 02




                             T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             175      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1750 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 8. Juni 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55029416 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 6



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 8. Juni 2020




                             Bohlander                                                                    00344765.DOC
                             TS
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                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim