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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50815 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029416 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
                Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 6



                Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                   SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                   68789 St.Leon-Rot
                                                   49 02 0341305


                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
                Modell                             C22
                Typ                                C22 676
                Radgröße                           6.5 Jx16 H2
                Zentrierart                        Mittenzentrierung

                Ausführung          Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                    Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                C22 676 52 71S 986/01 CMS / ohne Ring             5/120/65,1          52          860    2095


                Kennzeichnungen
§ 22 50815*01




                KBA-Nummer                         50815
                Herstellerzeichen                  CMS
                Radtyp und Ausführung              C22 676 (s.o.)
                Radgröße                           6.5 Jx16 H2
                Einpresstiefe                      ET .. (s.o.)
                Herstelldatum                      Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment        Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)                (mm)
                S02 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel D = 28 mm 180                 36              Serie

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                         Volkswagen

                Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50815 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029416 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
                Hersteller                            CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 6


                Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                VW Amarok                    90-132        205R16       R37 T04 162                         A07 A10 A16
                2H, 2HS2                     90-132        205R16C      R37 163                             A21 A57 KOV
                e1*2007/46*0356*..;          90-132        225/75R16    R37 T04 T08 161                     X90 S02
                e1*2007/46*0750*..
                - Pickup
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                VW Amarok                    90-132        205R16       R37 T04 162                         A07 A10 A16
                2H, 2HS2                     90-132        205R16C      R37 163                             A21 A57 KMV
                e1*2007/46*0356*..;          90-132        225/75R16    R37 T04 T08 161                     X90 S02
                e1*2007/46*0750*..
                - Pickup
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                VW Bus (T5)                  62-132        205/65R16C   A11 R09 T03 T07 172                 A07 A16 A21
                7HC, 7HCA, 7HK.              62-132        215/65R16C   A11 T02 T06 172                     B03 Z16 S02
                e1*2001/116*                 62-132        225/60R16    A11 T02 T98 172
§ 22 50815*01




                0220*00-35;                  62-132        225/60R16C   A11 T01 T05 172
                e1*2001/116*0286*..,         62-132        225/65R16    A01 A12 G01 T00 T04 170
                L148                         62-132        225/65R16C   A12 171
                - Multivan, California,
                Transporter,...
                VW Bus (T5)                  62-132        205/65R16C   A11 R09 172                         A07 A16 A21
                7HM, 7HMA                    62-132        215/65R16C   A11 T02 T06 172                     B03 Z16 S02
                e1*2001/116*0218*..,         62-132        225/60R16    A11 T02 T98 172
                e1*2001/116*                 62-132        225/60R16C   A11 T01 T05 172
                0289*00-24                   62-132        225/65R16    A01 A12 G01 T00 T04 170
                - Multivan, California,...   62-132        225/65R16C   A12 171
                VW Bus (T5)                  62-132        205/65R16C   A11 R09 T03 T07 172                 A07 A16 A21
                7J0                          62-132        215/65R16C   A11 T02 T06 172                     B03 Z16 S02
                e1*2007/46*                  62-132        225/60R16    A11 T02 T98 172
                0130*00-15                   62-132        225/60R16C   A11 T01 T05 172
                - Transporter                62-132        225/65R16    A01 A12 G01 T00 T04 170
                - geschl. Aufbau             62-132        225/65R16C   A12 171
                VW Bus (T6)                  62-110        205/65R16C   A13 172                             A07 A16 A21
                7HC                          62-110        215/65R16    A13 T02 172                         A57 Z16 S02
                e1*2001/116*                 62-110        215/65R16C   A13 172
                0220*36-..                   62-110        225/60R16    A33 T02 172
                - Multivan, California,      62-110        225/60R16C   A33 172
                Transporter,...              62-110        225/65R16    A01 A12 G01 T00 T04 170
                                             62-110        225/65R16C   A12 171
                VW Bus (T6)                  62-110        205/65R16C   A13                                 A07 A16 A21
                7HMA                         62-110        215/65R16    A13 T02                             A57 Z16 S02
                e1*2001/116*                 62-110        215/65R16C   A13
                0289*25-..                   62-110        225/60R16    A33 T02
                - California                 62-110        225/60R16C   A33
                                             62-110        225/65R16    A01 A12 G01 T04
                                             62-110        225/65R16C   A12



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50815 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029416 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
                Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 6
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                VW Bus (T6)            62-110        205/65R16C    A13 172                               A07 A16 A21
                7J0                    62-110        215/65R16     A13 T02 172                           A57 Z16 S02
                e1*2007/46*            62-110        215/65R16C    A13 172
                0130*16-..             62-110        225/60R16     A33 T02 172
                -Transporter           62-110        225/60R16C    A33 172
                - geschl.Aufbau        62-110        225/65R16     A01 A12 G01 T00 T04 170
                                       62-110        225/65R16C    A12 171


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
§ 22 50815*01




                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50815 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029416 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
                Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 6

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.
§ 22 50815*01




                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50815 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029416 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
                Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 6

                T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
§ 22 50815*01




                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                X90    Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 332mm an Achse1.

                Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung).

                161      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1610 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                162      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1620 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                163      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1630 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                170      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1700 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                171      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1710 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50815 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029416 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 676
                Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 6 von 6


                172      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1720 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 26. Juli 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
§ 22 50815*01




                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 26. Juli 2017




                Bohlander                                                                       00275891.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                Hinweisblatt „Radabdeckung“

                Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                erhältlich sind, gem. den Auflagen

                K1a, K1b, K1c und
                K2a, K2b, K2c

                hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                kleben.

                                                            Vorderachse
§ 22 50815*01




                Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                            Hinterachse




                Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte