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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 6

               Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                              SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                              68789 St.Leon-Rot
                                              49 02 0341305

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         C22
               Typ                            C22 706
               Radgröße                       7.0 Jx16 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

               Ausführung       Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                Zentrierring                    Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
               C22 706 46 13 921/18 CMS / ohne Ring             5/108/65,1           46          750    2100



               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                     50271
               Herstellerzeichen              CMS
§22 50271*10




               Radtyp und Ausführung          C22 706 (s.o.)
               Radgröße                       7.0 Jx16 H2
               Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungs-   Bund         Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                     mittel
               S01   Schraube M14x1,5        Kegel 60°    130                       30                  Z32OR
               S02   Schraube M12x1,25       Kegel 60°    120                       28                  Z42OR
               S03   Schraube M12x1,25       Kegel 60°    115                       28                  Z42OR
               S04   Schraube M12x1,25       Kegel 60°    100                       28                  Z42OR
               S05   Serien-Schraube         Kegel 60 °   125                       26,5                Serie
                     für Stahlräder
                     M12x1,25, zweiteilig

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Citroen
                                              Opel
                                              Peugeot
                                              Toyota
                                              Volvo

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
               Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citr. C4 Picasso/        68-122         225/55R16    A01 A12 K1c K2b K6d K7a              A16 A21 A58
               Spacetourer                                                                               A60 B03 B73
               3                                                                                         S04
               e2*2007/46*0356*..
               Citroen Jumpy-III/       70-130         215/65R16    A33 T98 150                          A07 A16 A21
               SpaceTourer              70-130         215/65R16C   A33 150                              A58 NoE TP1
               V                        70-130         225/60R16    A33 T98 150                          S05
               e2*2007/46*0530*..,      70-130         225/60R16C   A33 150
               e2*2007/46*0531*..       70-130         235/60R16    A12 150
               - geschl. Aufbau
               -ohne erhöhte Nutzlast
               Opel Grandland X         75-133         215/70R16    A90                                  A16 A21 A58
               Z                        75-133         225/65R16    A90                                  NoP S03
               e2*2007/46*0597*..       75-133         235/65R16    A12
               Opel Grandland X         75-133         215/70R16    A90                                  A16 A21 A58
               Z                        75-133         225/65R16    A90                                  NoP R93 S03
               e2*2007/46*0597*..       75-133         235/65R16    A12
               Opel Zafira-life/        70-130         215/65R16    A33 T98 150                          A07 A16 A21
§22 50271*10




               Vivaro-C                 70-130         215/65R16C   A33 150                              A58 NoE TP1
               V                        70-130         225/60R16    A33 T98 150                          S05
               e2*2007/46*              70-130         225/60R16C   A33 150
               0532*10-..;              70-130         235/60R16    A12 150
               0533*08-..
               - geschl. Aufbau
               -ohne erhöhte Nutzlast
               Peugeot 308, 308SW       60-115         225/50R16    A12                                  A16 A21 A58
               L                                                                                         Car Flh S04
               e2*2007/46*0405*..
               Peugeot 508 (I)          82-122         225/55R16    A90                                  A16 A21 A58
               8                                                                                         Car Lim S02
               e2*2007/46*0080*..;
               e2*2007/46*0081*..
               Peugeot Expert-III/      70-130         215/65R16    A33 T98 150                          A07 A16 A21
               Traveller                70-130         215/65R16C   A33 150                              A58 NoE TP1
               V                        70-130         225/60R16    A33 T98 150                          S05
               e2*2007/46*0532*..;      70-130         225/60R16C   A33 150
               e2*2007/46*0533*..       70-130         235/60R16    A12 150
               - geschl. Aufbau
               -ohne erhöhte Nutzlast
               Peugeot Rifter           56-96          215/65R16                                         A12 A16 A21
               E                                                                                         A58 F16 KMV
               e2*2007/46*0624*..                                                                        S03
               Peugeot Rifter           56-96          215/65R16                                         A12 A16 A21
               E                                                                                         A58 KMV S03
               e2*2007/46*0625*..
               Toyota Proace            70-130         215/65R16    A33 T98 150                          A07 A16 A21
               V                        70-130         215/65R16C   A33 150                              A58 NoE TP1
               e2*2007/46*0537*..,      70-130         225/60R16    A33 T98 150                          S05
               e2*2007/46*0538*..       70-130         225/60R16C   A33 150
               - geschl. Aufbau         70-130         235/60R16    A12 150
               -ohne erhöhte Nutzlast

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 6
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Volvo S80, -/BiFuel    96-200         225/55R16    A12                                  A16 A21 B02
               T, K                                                                                    B03 NBF S01
               e9*96/79,98/14,
               2001/116*
               0028,0043*..
               Volvo XC70; V70 XC     120-154        215/65R16    A63                                  A16 A21 B02
               S                                                                                       KMV S01
               e4*98/14*0040*..,
               e4*2001/116*0040*..
               - XC (Cross Country)


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
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               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 6

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
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               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
               Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
               beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 6

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
               tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               B73    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 268 mm an Achse2.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
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               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienberei-
               fung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 6 von 6

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               TP1     Betrifft Fahrzeugausführungen ohne erhöhte Nutzlast (max. techn. zulässige Achslast an Ach-
               se 2 = 1500 kg, Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8) (12. Stelle des Varian-
§22 50271*10




               te/Version-Schlüssels = A, C, L, K, N oder R).


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 14. Juni 2021 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 14. Juni 2021




               Bohlander                                                                        00369914.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim