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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 1 von 7


Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                               SAP Allee 2 / Gewerbepark
                               68789 St.Leon-Rot
                               49 02 0341305


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

Modell                         C22
Typ                            C22 706
Radgröße                       7.0 Jx16 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                    Zentrierring                Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
C22 706 48 62S 921/09 CMS / ohne Ring           5/112/66,6           48          630    2025


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                     50271
Herstellerzeichen              CMS
Radtyp und Ausführung          C22 706 (s.o.)
Radgröße                       7.0 Jx16 H2
Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Serien-Schraube         Kugel       130                       27                  Serie
      M14x1,5                 Ø28 mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi
                               Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse                60-142        195/55R16   A33                                 A07 A16 A21
169                     60-142        205/50R16   A01 A12 K1a K2b K42                 V16 S02
e1*2001/116*0288*..     60-142        205/55R16   A01 A12 G01 K1a K2b K42
                        60-142        225/45R16   A01 A12 K1a K2b K42
A-Klasse                66,80,90      195/55R16   A33 R37 T87 T91                     A07 A16 A21
176, 245G               66,80,90      195/60R16   A33 R37                             A57 Flh V00
e1*2007/46*0928*..;     66,80,90      205/50R16   A90 R37 T87 T91                     V16 X78 S02
e1*2001/116*            66-125        205/55R16   A90
0470*04-..              66-125        215/55R16   A12
                        66-125        225/50R16   A01 A12 K2b
B-Klasse                70,85         195/55R16   A11 R37                             A07 A16 A21
245                     70,85         195/60R16   A11 R37                             S02
e1*2001/116*0314*..     70,85         205/50R16   A33 R37
                        70-142        195/55R16   A11 M+S
                        70-142        205/50R16   A33 M+S
                        70-142        205/55R16   A33
B-Klasse                66,80,90      195/55R16   A33 R37 T87 T91                     A07 A16 A21
246, 245G               66,80,90      195/60R16   A33 R37                             A58 V16 X78
e1*2007/46*0751*..;     66,80,90      205/50R16   A91 R37 T87 T91                     S02
e1*2001/116*            66-135        205/55R16   A91
0470*04-..              66-135        215/55R16   A01 A12 K2b
                        66-135        225/50R16   A01 A12 K2b
C-Klasse                88,100,115    195/60R16   A10                                 A07 A16 A21
204                     88-215        205/55R16   A10                                 B03 Cpe Lim
e1*2001/116*0431*..     88-215        225/50R16   A30                                 V16 S02
- Limousine/Coupe
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse                85-120        195/65R16   A10 R37 127                         A07 A16 A21
204                     85-155        205/60R16   A10 128                             A58 B33 Lim
e1*2001/116*            85-155        215/55R16   A10 130                             V16 S02
0431*29-..              85-155        215/60R16   A12 126
(FIN: WDD205...)        85-155        225/55R16   A10 128
                        85-155        235/50R16   A12 R03 130
C-Klasse T-Modell       88-170        205/55R16   A10 T91 T94 131                     A07 A16 A21
204K                    88-170        225/50R16   A30 T92 T93 T96 131                 B03 Car V16
e1*2001/116*0457*..                                                                   S02
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse T-Modell       85-120        195/65R16   A10 R37 T92 127                     A07 A16 A21
204K                    85-155        205/60R16   A10 T92 T96 128                     A58 B33 Car
e1*2001/116*            85-155        215/55R16   A10 130                             V16 S02
0457*25-..              85-155        215/60R16   A12 126
(FIN: WDD205...)        85-155        225/55R16   A10 128
                        85-155        235/50R16   A12 R03 130
CLA-Klasse              80-125        205/55R16   A90                                 A07 A16 A21
117, 245G               80-125        215/55R16   A12                                 A58 Lim X78
e1*2007/46*1007*..;     90            195/55R16   A33 R37 T87 T91                     S02
e1*2001/116*            90            195/60R16   A33 R37
0470*04-..              90            205/50R16   A90 R37 T87 T91

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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 T91 T92 128                       A07 A16 A21
212                     100-150        215/55R16   A10 T93 T97 130                       A58 B03 F38
e1*2001/116*0501*..     100-150        225/55R16   A10 T95 T99 128                       Lim Nk1 V16
- mit Luftfederung                                                                       S02
- incl. Facelift 2013
E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 T91 T92 128                       A07 A16 A21
212, 212G               100-150        215/55R16   A10 130                               A58 B03 F39
e1*2001/116*0501*..;    100-150        225/55R16   A10 128                               Lim Nk1 V16
e1*2007/46*0484*..      120, 125       205/55R16   A10 R09 T91 T94 131                   S02
- incl. Facelift 2013



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7


A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

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Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur zuläs-
sig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

126      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1260 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                           Seite 7 von 7


127      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1270 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

128      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1280 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

131      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1310 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. Mai 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. Mai 2015




Bohlander                                                                       00229309.DOC




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