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							           GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

           Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

           Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
           Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 1 von 4


           Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                          SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                          68789 St.Leon-Rot
                                          49 02 0341305


           Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
           Modell                         C22
           Typ                            C22 706
           Radgröße                       7.0 Jx16 H2
           Zentrierart                    Mittenzentrierung

           Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrier- Lochzahl/                Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                         ring                         Lochkreis-ø (mm)/        tiefe       last   (mm)
                                                      Mittenloch-ø (mm)        (mm)        (kg)
           C22 706 55 64 921/10 CMS / ohne Ring       5/114,3/64,1             55          520    2025


           Kennzeichnungen

           KBA-Nummer                     50271
           Herstellerzeichen              CMS
50271*01




           Radtyp und Ausführung          C22 706 (s.o.)
           Radgröße                       7.0 Jx16 H2
           Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
           Herstelldatum                  Monat und Jahr

           Befestigungsmittel

           Nr.   Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                 mittel
           S02   Mutter M12x1,5          Kegel 60°   110                   -                      Z46

           Prüfungen

           Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
           den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
           fungen durchgeführt.

           Verwendungsbereich

           Hersteller                     Honda

           Spurverbreiterung              innerhalb 2%




           Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
           GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

           Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

           Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
           Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 4


           Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
           Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
           ABE/EWG-Nr.
           Honda Accord           103-140        225/50R16    A12 104                               A16 A21 Sth
           CL7, CL9, CN1                                                                            S02
           e6*2001/116*0091,
           0092, 0096*..
           Honda Accord           110, 115       215/60R16    A90 104                               A16 A21 B03
           CU1,CU3                110, 115       225/55R16    A12 104                               Lim S02
           e6*2001/116*
           0113, 0115*..
           Honda Accord Tourer    110, 115       215/60R16    A90 104                               A16 A21 B03
           CW1, CW3               110, 115       225/55R16    A12 104                               Car S02
           e6*2001/116*
           0120,0122*..
           Honda HR-V             88, 96         215/60R16    A31                                   A16 A21 A58
           RU                     88, 96         225/55R16    A90                                   S02
           e6*2007/46*0158*..
50271*01




           Allgemeine Hinweise

           Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
           Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

           Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
           papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
           Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
           scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
           erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
           Fahrzeugpapiere enthält.

           Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
           fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
           lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
           Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
           die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

           Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
           aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
           rungen ist gesondert zu beurteilen.

           Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
           erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
           Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
           fang verwendet werden.

           Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
           Reifenfülldruck zu beachten ist.




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           Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

           Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
           Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 4


           Spezielle Auflagen und Hinweise

           A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

           A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
           Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
           Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

           A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
           det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
           Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
           bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
           symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
           verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
           müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
           müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
           genrand hinausragen.

           A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
           schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

           A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
50271*01




           A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
           schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

           B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
           lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
           tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

           Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
           mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

           Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

           S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
           Seite 1) verwendet werden.

           Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

           104      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
           einer zul. Achslast von 1040 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
           zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




           Prüfort und Prüfdatum

           Die Verwendungsprüfung fand am 29. Februar 2016 in Lambsheim statt.




           Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
           GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

           Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

           Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
           Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 4



           Prüfergebnis

           Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
           ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

           Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
           heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
           chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
           Begutachtungspunkte beeinflussen.

           Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

           Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
           Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
           Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
           das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


           Lambsheim, 29. Februar 2016
50271*01




           Bohlander                                                                    00243518.DOC




           Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim