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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

                             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                         Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                                            SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                            68789 St.Leon-Rot
                                                            49 02 0341305



                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                             Modell                         C22
                             Typ                            C22 706
                             Radgröße                       7.0 Jx16 H2
                             Zentrierart                    Mittenzentrierung

                             Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                                 Zentrierring                Lochkreis- (mm)/        tiefe       last   (mm)
                                                                             Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
                             C22 706 55 64S 921/14 CMS / ohne Ring           5/114,3/64,1            55          520    2025
§ 22 50271, Erweiterung 08




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                     50271
                             Herstellerzeichen              CMS
                             Radtyp und Ausführung          C22 706 (s.o.)
                             Radgröße                       7.0 Jx16 H2
                             Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                  Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)         Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Serien-Mutter           Kugel       110                       -                      Serie
                                   M12x1,5                 Ø 24 mm



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.


                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                     Honda


                             Spurverbreiterung              innerhalb 2%


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

                             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 5

                             Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Honda Accord (VII)           103-140      225/50R16    A12 104                              A07 A16 A21
                             CL7, CL9, CN1                                                                               Sth V16 S01
                             e6*2001/116*0091,
                             0092, 0096*..
                             Honda Accord (VIII)          110, 115     215/60R16    A90 104                              A07 A16 A21
                             CU1,CU3                      110, 115     225/55R16    A12 104                              B03 Lim S01
                             e6*2001/116*
                             0113, 0115*..
                             Honda Accord (VIII) Tourer   110, 115     215/60R16    A90 104                              A07 A16 A21
                             CW1, CW3                     110, 115     225/55R16    A12 104                              B03 Car S01
                             e6*2001/116*
                             0120,0122*..
                             Honda HR-V                   88, 96       215/60R16    A31 104                              A07 A16 A21
                             RU                           88, 96       225/55R16    A90 104                              A58 X95 S01
                             e6*2007/46*0158*..
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                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

                             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 3 von 5

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.
§ 22 50271, Erweiterung 08




                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

                             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 5

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                             fenheck.

                             V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
§ 22 50271, Erweiterung 08




                             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             X95     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit Serienbe-
                             reifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungs-
                             anleitung).

                             104      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1040 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.


                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 31. März 2020 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 5



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2019.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 31. März 2020




                             Bohlander                                                                    00340973.DOC
                             RN/Boh
§ 22 50271, Erweiterung 08




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