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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50273 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55029815 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7.5 Jx17 H2 Typ C22 757
               Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 8


               Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                  SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                  68789 St.Leon-Rot
                                                  49 02 0341305

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
               Modell                             C22
               Typ                                C22 757
               Radgröße                           7.5 Jx17 H2
               Zentrierart                        Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                   Zentrierring                    Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               C22 757 27 98S 923/11 CMS / ohne Ring               5/112/66,6          27          740    2150


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                         50273
               Herstellerzeichen                  CMS
§22 50273*15




               Radtyp und Ausführung              C22 757 (s.o.)
               Radgröße                           7.5 Jx17 H2
               Einpresstiefe                      ET .. (s.o.)
               Herstelldatum                      Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund             Anzugsmoment      Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)              (mm)
               S01 Serien-Schraube M14x1,25          Kegel 60°        140               27,5              Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                         BMW
                                                  Mini/BMW
                                                  Toyota

               Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50273 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55029815 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7.5 Jx17 H2 Typ C22 757
               Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 8


               Handelsbezeichnung           kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 3er-Reihe (VII)          85-195       225/50R17    A90                            A07 A16 A19
               G3L                          85-195       245/45R17    A12                            A57 BW1 Lim
               e1*2007/46*1947*..                                                                    NoP V17 S01
               BMW                          120-135      225/50R17    A90                            A07 A16 A19
               3er-Reihe (VII) Hybrid       120-135      245/45R17    A12                            A57 BW1 Lim
               G3L                                                                                   V17 S01
               e1*2007/46*1947*..
               - Plug-in Hybrid
               BMW 3er-Touring (VII)        100-195      225/50R17    A90                            A07 A16 A19
               G3K                          100-195      245/45R17    A12                            A57 BW1 Car
               e1*2007/46*2017*..                                                                    NoP V17 S01
               BMW                          120-135      225/50R17    A90 T98 148                    A07 A16 A19
               3er-Touring (VII) Hybrid     120-135      245/45R17    A12 T99 148                    A57 BW1 Car
               G3K                                                                                   V17 S01
               e1*2007/46*2017*..
               - Plug-in Hybrid
               BMW 5er-Reihe (VII)          120-265      225/55R17    A10 A84                        A07 A16 A19
§22 50273*15




               G5L                          120-265      235/50R17    A84 A91                        A57 B03 L06
               e1*2007/46*1688*..           120-265      245/50R17    A01 A12 K2b R03                Lim MHy V17
               - incl. Plug-in Hybrid                                                                S01
               BMW 5er-Touring (VII)        120-265      225/55R17    A10 A84 148                    A07 A16 A19
               G5K                          120-265      235/50R17    A84 A91 T00 T96 148            A57 B03 Car
               e1*2007/46*1750*..           120-265      245/50R17    A01 A12 K2b R03 148            F40 L06 NoP
                                                                                                     V17 S01
               BMW 7er-Reihe (VI)           155-240      225/60R17    A11 A84 148                    A07 A16 A19
               7L                           155-240      235/55R17    A12 148                        A57 A60 L04
               e1*2007/46*0276*10-..        155-240      245/55R17    A12 148                        Lim S01
               - mit Allradlenkung
               BMW 7er-Reihe (VI)           155-240      225/60R17    A11 148                        A07 A16 A19
               7L                           155-240      235/55R17    A12 148                        A57 A60 L05
               e1*2007/46*0276*10-..        155-240      245/55R17    A12 148                        Lim S01
               - ohne Allradlenkung
               BMW M340i xDrive (VII)       275          225/50R17    A90 M+S                        A07 A16 A19
               G3L                          275          245/45R17    A12 M+S                        A56 BW1 Lim
               e1*2007/46*1947*..                                                                    V17 S01
               BMW                          275          225/50R17    A90 M+S T98                    A07 A16 A19
               M340i xDrive Touring (VII)   275          245/45R17    A12 M+S                        A56 BW1 Car
               G3K                                                                                   V17 S01
               e1*2007/46*2017*..
               Mini Countryman              75-155       225/55R17    K1c K2b K4i K6w                A01 A07 A12
               FMX                          75-155       235/50R17    K1c K2c K4i K6w K8e            A16 A19 A57
               e1*2007/46*1682*..           75-155       235/55R17    K1c K2c K4i K6w K8e            KMV NoH
                                                                                                     S01
               Mini Countryman JCW          170          225/55R17    K1c K2b K4i K6w M+S            A01 A07 A12
               FMX                          170          235/50R17    K1c K2c K4i K6w K8e M+S        A16 A19 A56
               e1*2007/46*1682*..           170          235/55R17    K1c K2c K4i K6w K8e M+S        KMV S01
               - John Cooper Works




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50273 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55029815 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5 Jx17 H2 Typ C22 757
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                          Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Mini Countryman SE         100          225/55R17     K1c K2b K4i K6w                    A01 A07 A12
               FMX                                                                                      A16 A19 A56
               e1*2007/46*1682*..                                                                       KMV S01
               - Hybrid
               Toyota Supra               145-250      225/50R17     A32 M+S                            A07 A16 A19
               JTSC                       145-250      245/45R17     A32 M+S                            A58 Cpe S01
               e1*2007/46*1982*..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.
§22 50273*15




               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50273 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55029815 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5 Jx17 H2 Typ C22 757
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 8

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.
§22 50273*15




               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
               sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
               reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50273 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55029815 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5 Jx17 H2 Typ C22 757
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 8

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
               tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
               gen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

               Cpe     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.
§22 50273*15




               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
               ne Allradlenkung (4WS).


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50273 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55029815 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5 Jx17 H2 Typ C22 757
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 8


               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
               zeug).

               NoP     Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.
§22 50273*15




               T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50273 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55029815 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5 Jx17 H2 Typ C22 757
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 8


               V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    195/40R17      215/35R17
               Nr. 2    195/45R17      215/40R17
               Nr. 3    205/40R17      225/35R17
               Nr. 4    205/45R17      235/40R17
               Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
               Nr. 6    205/55R17      225/50R17
               Nr. 7    215/40R17      245/35R17
               Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
               Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
               Nr. 10   215/55R17      235/50R17
               Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
               Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
               Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
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               des Fahrzeugs mitzuführen.

               148      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1480 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 21. August 2020 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50273 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55029815 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5 Jx17 H2 Typ C22 757
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

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               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 21. August 2020




               Bohlander                                                                    00349277.DOC
§22 50273*15




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim