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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50273 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55029815 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7.5 Jx17 H2 Typ C22 757
                Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 5


                Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                   SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                   68789 St.Leon-Rot
                                                   49 02 0341305


                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
                Modell                             C22
                Typ                                C22 757
                Radgröße                           7.5 Jx17 H2
                Zentrierart                        Mittenzentrierung

                Ausführung          Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                    Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                C22 757 52 98S 923/06 CMS / ohne Ring             5/112/66,6          52          650    2007


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                         50273
§ 22 50273*07




                Herstellerzeichen                  CMS
                Radtyp und Ausführung              C22 757 (s.o.)
                Radgröße                           7.5 Jx17 H2
                Einpresstiefe                      ET .. (s.o.)
                Herstelldatum                      Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund          Anzugsmoment      Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)              (mm)
                S02 Serien-Schraube M14x1,25          Kegel 60°     140               27,5               Serie

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                         BMW
                                                   Mini/BMW

                Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50273 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55029815 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5 Jx17 H2 Typ C22 757
                Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 5


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BMW 225xe               100           205/55R17   A12                                 A07 A16 A19
                Active Tourer Hybrid    100           215/50R17   A01 A12 K2b                         A56 Flh S02
                UKL-L, F2AT             100           215/55R17   A01 A12 K2b
                e1*2007/46*             100           225/50R17   A01 A12 K2b
                0371*21-..;             100           235/45R17   A01 A12 K2b
                e1*2007/46*1675*..      100           245/45R17   A01 A12 K2b

                BMW 2er Active Tourer   70-170        205/55R17   A12                                 A07 A16 A19
                UKL-L, F2AT             70-170        215/50R17   A01 A12 K2b                         A57 Flh V00
                e1*2007/46*             70-170        215/55R17   A01 A12 K2b                         V17 S02
                0371*13-..;             70-170        225/50R17   A01 A12 K2b
                e1*2007/46*1675*..      70-170        235/45R17   A01 A12 K2b
                                        70-170        245/45R17   A01 A12 K2b
                BMW 2er Gran Tourer     70-141        205/55R17   A12 130                             A07 A16 A19
                UKL-L, F2GT             70-141        215/50R17   A01 A12 K2b 130                     A57 V00 V17
                e1*2007/46*             70-141        215/55R17   A01 A12 K2b 128                     Ver S02
                0371*18-..;             70-141        225/50R17   A01 A12 K2b 130
§ 22 50273*07




                e1*2007/46*1677*..      70-141        235/45R17   A01 A12 K2b 130
                                        70-141        245/45R17   A01 A12 K2b 130
                BMW X1                  85-170        205/60R17   M+S                                 A07 A12 A16
                UKL-L, F1X              85-170        215/55R17   M+S                                 A19 A57 S02
                e1*2007/46*             85-170        215/60R17   M+S
                0371*19-..;             85-170        225/55R17
                e1*2007/46*1676*..
                Mini Clubman            75-110        215/50R17   A01 A58 K2b                         A07 A12 A16
                One/Cooper ,/D,/S       75-155        215/50R17   A01 A12 A57 K2b M+S                 A19 Car V00
                UKL-L, FMK              75-155        225/45R17   A01 A57 K2b                         V17 S02
                e1*2007/46*             75-155        235/45R17   A01 A57 K2b
                0371*19-..,
                e1*2007/46*1683*..
                Mini Countryman         100-110       205/60R17                                       A07 A12 A16
                FMX                     100-110       215/55R17                                       A19 A57 KMV
                e1*2007/46*1682*..      100-110       215/60R17                                       S02
                                        100-155       205/60R17   M+S
                                        100-155       215/55R17   M+S
                                        100-155       215/60R17   M+S
                                        100-155       225/55R17
                Mini Countryman SE      100           205/60R17   M+S                                 A07 A12 A16
                FMX                     100           215/55R17   M+S                                 A19 A56 KMV
                e1*2007/46*1682*..      100           215/60R17   M+S                                 S02
                - Hybrid                100           225/55R17



                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50273 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55029815 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5 Jx17 H2 Typ C22 757
                Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 5

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.
§ 22 50273*07




                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55029815 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5 Jx17 H2 Typ C22 757
                Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 5


                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
§ 22 50273*07




                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
                (z.B. Verso, Gran, ...)




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50273 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55029815 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5 Jx17 H2 Typ C22 757
                Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 5 von 5


                128      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1280 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 28. Juli 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§ 22 50273*07




                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 28. Juli 2017




                Bohlander                                                                       00275987.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim