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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51720 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55006319 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5J x 18 H2 Typ C22 758
             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 6


             Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                           SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                           68789 St.Leon-Rot
                                           49 02 0341305


             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
             Modell                        C22
             Typ                           C22 758
             Radgröße                      7.5J x 18 H2
             Zentrierart                   Mittenzentrierung

             Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                              Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                            Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
             C22 758 49 10 1054/06 CMS /                    5/114,3/60,1         49,5        740    2300
                           SR10 Ø67,1-Ø60,1


             Kennzeichnungen
§ 22 51720




             KBA-Nummer                    51720
             Herstellerzeichen             CMS
             Radtyp und Ausführung         C22 758 (s.o.)
             Radgröße                      7.5J x 18 H2
             Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                 Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                       -                   Z57
             S02   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   100                       28                  Z38
             S03   Schraube M12x1,5       Kegel 60°    90                       28                  Z38
             S04   Mutter M12x1,25        Kegel 60°    90                       -                   Z77
             S05   Mutter M12x1,25        Kegel 60°   100                       -                   Z77
             S06   Mutter M12x1,25        Kegel 60°   140                       -                   Z77

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                    Fiat, Suzuki, Toyota

             Spurverbreiterung             innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51720 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55006319 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7.5J x 18 H2 Typ C22 758
             Hersteller                          CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Fiat Sedici               79-99,2        205/45R18                                  A12 A16 A19
             FY                        79-99,2        215/45R18                                  A57 Flh KMV
             e4*2001/116*0106*..       79-99,2        225/40R18                                  S02
             Suzuki Kizashi            131            215/45R18   A91 T93                        A16 A19 A57
             FR                        131            215/50R18   A12                            Lim S06
             e4*2007/46*0142*..        131            225/45R18   A91
                                       131            235/45R18   A12
             Suzuki SX4                66-99,2        205/45R18                                  A12 A16 A19
             EY                        66-99,2        215/45R18                                  A58 Flh KOV
             e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        225/40R18                                  S02
             e4*2007/46*0284*..
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki SX4                66-99,2        205/45R18                                  A12 A16 A19
             EY                        66-99,2        215/45R18                                  A57 Flh KMV
             e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        225/40R18                                  S02
             e4*2007/46*0284*..
             - mit Radhaus-
§ 22 51720




               Verbreiterungen
             Suzuki SX4                79,82,88       205/45R18                                  A12 A16 A19
             GY                        79,82,88       215/45R18                                  A58 Flh KOV
             e4*2001/116*0124*..;      79,82,88       225/40R18                                  S04
             e4*2007/46*0291*..
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki SX4                79,82,88       205/45R18                                  A12 A16 A19
             GY                        79,82,88       215/45R18                                  A57 Flh KMV
             e4*2001/116*0124*..;      79,82,88       225/40R18                                  S04
             e4*2007/46*0291*..
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki SX4                79, 88         205/45R18                                  A12 A16 A19
             GY                        79, 88         215/40R18                                  A58 Lim V18
             e4*2001/116*0124*..       79, 88         215/45R18   A01 G70                        S04
             - Limousine               79, 88         215/45R18   R59
                                       79, 88         225/40R18
             Suzuki SX4 S-Cross        82,88,103      215/45R18                                  A12 A16 A19
             JY                        82,88,103      215/50R18                                  A57 F16 S02
             e4*2007/46*               82,88,103      225/45R18
             0779*04-..                82,88,103      235/45R18
             ab Modelljahr 2017
             Suzuki SX4 S-Cross        88             205/45R18   A11                            A16 A19 A57
             JY                        88             215/45R18   A90                            F16 S03
             e4*2007/46*               88             225/40R18   A12
             0779*00-03
             Suzuki Swift Sport (VI)   103            215/35R18   A01 K1a                        A12 A16 A19
             AZ                                                                                  A58 Flh S05
             e4*2007/46*1205*..
             Suzuki Vitara             82-103         215/45R18                                  A12 A16 A19
             LY                        82-103         215/50R18                                  A57 S03

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51720 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55006319 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5J x 18 H2 Typ C22 758
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             e4*2007/46*0928*..     82-103        225/45R18
                                    82-103        235/45R18
                                    82-103        245/45R18     A01 G01
             Toyota C-HR            72, 85        215/50R18                                           A12 A16 A19
             AX1T(EU,M), -/TMG      72, 85        215/55R18                                           A57 MHy S01
             e11*2007/46*3641*..;   72, 85        225/50R18
             e13*2007/46*1765*..;   72, 85        235/45R18
             e6*2007/46*0264*..
                                    72, 85        235/50R18
                                    72, 85        245/45R18


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
§ 22 51720




             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51720 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55006319 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5J x 18 H2 Typ C22 758
             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                  Seite 4 von 6


             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.
§ 22 51720




             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).


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             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55006319 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5J x 18 H2 Typ C22 758
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 6

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
§ 22 51720




             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             R59      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/60R16
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.



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             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55006319 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5J x 18 H2 Typ C22 758
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 6


             V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse   Hinterachse

             Nr.   1   205/40R18     225/35R18
             Nr.   2   205/45R18     225/40R18
             Nr.   3   215/40R18     245/35R18, 255/35R18
             Nr.   4   215/45R18     235/40R18, 245/40R18
             Nr.   5   225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.




             Prüfort und Prüfdatum
§ 22 51720




             Die Verwendungsprüfung fand am 6. Februar 2019 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 20. Februar 2019




             Bohlander                                                                      00313233.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim