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							               Gutachten 366-0028-21-LORD
               zur Erteilung der ABE 53222
               ANLAGE: 11                                                           Radtyp: C23 605
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 23.02.2021
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               Fahrzeughersteller                         : Nissan International S. A., RENAULT
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung            in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                      in kg     in mm     datum
               C23 605 40 65       CMS 1264/10                ohne                        66,1                      600      2050    11/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Nissan International S. A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel
§22 53222*00




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Nissan e-NV200
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
                ME0M         e11*2007/46*1340*.. 80     185/65R15 92                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                ME0N         e11*2007/46*1339*..,                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                               e5*2007/46*1035*..                                                              721; 725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     NISSAN e-NV200
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
                ME0M         e5*2007/46*1028*.. 80      185/65R15 92                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                               721; 725; 73C; 74D

               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Z 90 OR


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AG
                                                            130 Nm für Typ : RFB




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0028-21-LORD
               zur Erteilung der ABE 53222
               ANLAGE: 11                                                        Radtyp: C23 605
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.02.2021
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               Verkaufsbezeichnung:     Megane
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RFB          e2*2007/46*0546*.. 66 - 103 195/65R15 91           12Q                       Kombi; Limousine;
                                                        205/60R15 91           12A                       Schräghecklimousine;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76Q
               RFB            e2*2007/46*0546*..   66 - 103 205/60R15 91                                 Kombi; Limousine;
                                                                                                         Schräghecklimousine;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         76Q

               Verkaufsbezeichnung:     RENAULT ZOE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AG           e2*2007/46*0251*.., 51  185/65R15 92               12T; 51G                  ab
                                                                                                         e2*2007/46*0251*15;
                              e2*2007/46*0681*..                                                         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A
§22 53222*00




               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0028-21-LORD
               zur Erteilung der ABE 53222
               ANLAGE: 11                                                        Radtyp: C23 605
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.02.2021
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               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§22 53222*00




                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0028-21-LORD
               zur Erteilung der ABE 53222
               ANLAGE: 11                                                        Radtyp: C23 605
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.02.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 4


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     RENAULT
                      Fahrzeugtyp:    RFB
                      Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0546*..
                      Handelsbez.:    Megane

                      Variante(n):    Frontantrieb, nicht Allradlenkung

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 290            y = 260                     VA
                            26P                      x = 240            y = 210                     VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 290       y = 260             8                 VA
§22 53222*00




                            26J                   x = 290       y = 260            30                 VA
                            27H                   x = 270       y = 330             8                 HA
                            27F                   x = 270       y = 330            30                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.