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                            Prüfbericht 366-0032-21-LORD/N3
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001775
                            ANLAGE: 9.11                                                         Radtyp: C23 605
                            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 26.07.2024
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                            Fahrzeughersteller                         : Mazda Motor Corporation, TOYOTA
                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 45
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                           Kennzeichnung                   Kennzeichnung            in mm                    last      umf.     Fertig
                                           Rad                             Zentrierring                                      in kg     in mm    datum
                            C23 605 45 52S CMS 1264/12                     ohne                        54,1                      600     2050    12/20
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Mazda Motor Corporation
                            Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
R124 E1*124R00/03*1775*03




                            Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                            Verkaufsbezeichnung:     Mazda2 Hybrid
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
                            ZV           e6*2018/858*00149*.. 68             185/65R15         12K; 51G                     Frontantrieb;
                                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                                            10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                            74D; 76V

                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
                            Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
                            Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
                            Verkaufsbezeichnung:     PRIUS
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
                            XW3P         e11*2007/46*0015*.. 73              195/65R15         12K; 51G                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                            74D; 76V

                            Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                        Auflagen
                            XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    195/65R15     12K; 51G                                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                            74D; 76V




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                           Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0032-21-LORD/N3
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001775
                            ANLAGE: 9.11                                                      Radtyp: C23 605
                            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.07.2024
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                            Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA YARIS
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            XPA1F(EU,M e6*2007/46*0437*.. 53 - 92 185/65R15                 12K; 51G                  inkl. Hybrid;
                            )
                                                                                                                      10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                      711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                      74D; 76V
                            XPA1F(EU,M e13*2007/46*2342*..      53 - 92   185/65R15         12K; 51G                  inkl. Hybrid;
                            )TGRE
                                                                                                                      10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                      711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                      74D; 76V

                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
R124 E1*124R00/03*1775*03




                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.


                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                           Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0032-21-LORD/N3
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001775
                            ANLAGE: 9.11                                                      Radtyp: C23 605
                            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.07.2024
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                                                                                                                                Seite: 3 von 3
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
R124 E1*124R00/03*1775*03




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.