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                            Prüfbericht 366-0140-21-LORD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001776
                            ANLAGE: 9.1                                                          Radtyp: C23 656
                            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 10.09.2021
                            _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 2

                            Fahrzeughersteller                         : AUTOMOBILES DACIA S.A., RENAULT
                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 37
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                                Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                                Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                            C23 656 37 31       CMS 1263/01                ohne                        60,1                    690      2200    02/21
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUTOMOBILES DACIA S.A.
R124 E1*124R00/01*1776*01




                            Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                    : Z 12 OR
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen      Auflagen zu Reifen                          Auflagen
                             SD           e2*2001/116*0314*.. 66  205/55R16   12K; 51G                                    Sandero Stepway ab
                                                                                                                          Mj 2013;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                          74A; 76V

                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
                            Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                    : Z 12 OR
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     RENAULT CLIO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             RJA          e2*2007/46*0676*.. 48 - 103 195/55R16                12K; 51G                   Schrägheck;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                          74A; 76V; 77E

                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges.



                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                           Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0140-21-LORD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001776
                            ANLAGE: 9.1                                                       Radtyp: C23 656
                            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.09.2021
                            _______________________________________________________________________________________________________________
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                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
R124 E1*124R00/01*1776*01




                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                 die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                 beachten.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                            77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                 Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.