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							               Gutachten 366-0136-21-LORD
               zur Erteilung der ABE 53223
               ANLAGE: 7                                                            Radtyp: C23 656
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 20.04.2021
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               Fahrzeughersteller                         : AUDI, SEAT, S.A., VOLKSWAGEN
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 47
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                              Kennzeichnung                   Kennzeichnung            in mm                    last      umf.      Fertig
                              Rad                             Zentrierring                                      in kg     in mm     datum
               C23 656 47 53S CMS 1263/05                     ohne                        57,1                      690      2200    02/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
               Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel
§22 53223*00




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     A1 Sportback , City Carver
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen           Auflagen
               GB           e1*2007/46*1892*.. 70 - 147 195/55R16 87              51G                          A1 Sportback;
                                                        205/50R16 87              11A; 245; 248; 26P           Schrägheck;
                                                        205/55R16 91              11A; 245; 248; 26P           Frontantrieb;
                                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                               721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                               76U; 77E

               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, S.A.
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
               Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KJ
                                                            140 Nm für Typ : KJ




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0136-21-LORD
               zur Erteilung der ABE 53223
               ANLAGE: 7                                                            Radtyp: C23 656
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 20.04.2021
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               Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               KJ           e9*2007/46*3134*..  66 - 110 195/55R16 87             124                       ARONA; Frontantrieb;
                                                         195/60R16 89             124                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         195/65R16 91             124                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                         205/55R16 91             12A                       725; 73C; 74D; 76U;
                                                         205/60R16 92             12A                       77E
                                                         215/50R16 90             12A
                                                         215/55R16 93             12A
                                                         215/60R16 95             12A
               KJ           e9*2007/46*3134*..  48 - 110 185/55R16 83             124                       IBIZA;
                                                         185/60R16 86             124                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         195/50R16 84             124                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                         195/55R16 87             12T                       725; 73C; 74D; 76U;
                                                         195/60R16 89             12A                       77E
                                                         205/50R16 87             12A
                                                         205/55R16 91             12A
                                                         205/60R16 92             12A
                                                         215/50R16 90             11A; 12A; 248
                                                         215/55R16 93             11A; 12A; 248

               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
§22 53223*00




               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
               Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Polo
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AW           e1*2007/46*1783*..        48 - 147 185/55R16 87       124                       Polo GTI; Polo;
                                                               185/60R16 M+S      124                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               185/60R16 86       124                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                               195/50R16 M+S      12A                       725; 73C; 74D; 76U;
                                                               195/50R16 84       12A                       77E
                                                               195/55R16 M+S      12A
                                                               195/55R16 87       12A
                                                               205/50R16 M+S      11A; 12A; 26P
                                                               205/50R16 87       11A; 12A; 26P
                                                               205/55R16 M+S      11A; 12A; 26P
                                                               205/55R16 91       11A; 12A; 26P
                                                               215/50R16 90       11A; 12A; 245; 248;
                                                                                  26P

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0136-21-LORD
               zur Erteilung der ABE 53223
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: C23 656
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 20.04.2021
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               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 53223*00




               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0136-21-LORD
               zur Erteilung der ABE 53223
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: C23 656
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 20.04.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 6
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§22 53223*00




               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0136-21-LORD
               zur Erteilung der ABE 53223
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: C23 656
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 20.04.2021
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     AUDI
                      Fahrzeugtyp:    GB
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1892*..
                      Handelsbez.:    A1 Sportback , City Carver

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 300            y = 275                     VA
                            26P                      x = 250            y = 225                     VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 300       y = 275             8                 VA
§22 53223*00




                            26N                   x = 300       y = 275            25                 VA
                            27F                   x = 275       y = 260             8                 HA
                            27H                    x275         y = 260            20                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0136-21-LORD
               zur Erteilung der ABE 53223
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: C23 656
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 20.04.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 6


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     VW
                      Fahrzeugtyp:    AW
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1783*..
                      Handelsbez.:    Polo

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 250            y = 200                     VA
                            26P                      x = 200            y = 150                     VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 250       y = 200            25                 VA
§22 53223*00




                            26N                   x = 250       y = 200             8                 VA
                            27F                   x = 250       y = 300            30                 HA
                            27H                   x = 250       y = 300             8                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.