Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001375-A0-233
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 1/5
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C23 707
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C23 707
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: CMS
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: C23 707 37 02
Radausführungskennz.: CMS 1530 02
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 37 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm
§22 55312*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: SR03RK Ø67,1 Ø56,1
geprüfte Radlast: *) 650 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: HONDA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Z 04 110 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001375-A0-233
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 2/5
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C23 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GE6 e6*2001/116*0126*..
GE6 e6*2007/46*0011*..
GG1 e6*2001/116*0125*..
GG1 e6*2007/46*0010*..
GG2 e6*2001/116*0127*..
GG2 e6*2007/46*0015*..
GG3 e6*2001/116*0128*..
GG3 e6*2007/46*0016*..
GG5 e6*2001/116*0131*..
GG5 e6*2007/46*0013*..
GG6 e6*2001/116*0132*..
GG6 e6*2007/46*0014*..
GP1 e6*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 73 Honda Jazz, Jazz Hybrid 195/40R17 A01) bis A10)
A11) BF1) K01) K04) K12)
205/40R17
G3S) K54)
§22 55312*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GK e6*2007/46*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 96 Honda Jazz 195/40R17 A01) bis A10)
BF1) K01)
205/40R17
K15) K23) K57)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GR e6*2007/46*0415*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 79 Honda Jazz 185/45R17 A01) bis A10)
A11) BF1) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GR e6*2007/46*0415*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 79 Honda Jazz Crosstar 195/50R17 A02) bis A10)
A11) BF1)
205/45R17
215/45R17
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001375-A0-233
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 3/5
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C23 707
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
§22 55312*00
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
montiert werden können.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001375-A0-233
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 4/5
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C23 707
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: Z 04
Anzugsmoment: 110 Nm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G3S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
§22 55312*00
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 30° vor der Radmitte bis Oberkante
Stoßfänger komplett umzulegen,
• die beiden oberen Spreiznieten zur Befestigung der Kunststoffradhäuser sind zu entfernen,
• die Kunststoffradhäuser sind in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen,
• die ins Radhaus ragende Ausbuchtung im Bereich Oberkante Stoßfänger ist
auszuschneiden oder warm nach außen einzuformen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001375-A0-233
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 5/5
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C23 707
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
• die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte komplett
umzulegen,
• das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Die Anlage 4a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ C23 707 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH
Geschäftsstelle Essen, 24.05.2024
§22 55312*00