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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    C23 707
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               CMS
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                        C23 707 37 02
               Radausführungskennz.:                                  CMS 1530 02
               Radgröße:                                                  7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         37 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
               Lochzahl:                                                     4
               Mittenlochdurchmesser:                                   67,20 mm
§22 55312*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                      SR03RK Ø67,1 Ø56,1
               geprüfte Radlast: *)                                       650 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                        Z 87        120 Nm
                               Schaftlänge 35 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         Z 29       120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               MINI                           e1*2001/116*0231*..
               R50                            e1*98/14*0168*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 160      BMW Mini One, Mini        205/40R17                         A01) bis A10)
                               Cooper, Mini Cooper S                                       BF1) K04)
                               (Limousine, ab Modelljahr 205/45R17
                               09/2006)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               MINI                           e1*2001/116*0231*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      BMW Mini                205/40R17                           A01) bis A10)
                               (Cabrio, ab Modelljahr                                      BF1) K04)
                               09/2006)                205/45R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55312*00




               MINI                            e1*2001/116*0231*..
               R50                             e1*98/14*0168*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 160      BMW Mini One, Mini       205/40R17                          A01) bis A10)
                               Cooper, Mini Cooper S                                       BF2) K04)
                               (Limousine, bis          205/45R17
                               Modelljahr 08/2006)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               MINI                            e1*2001/116*0231*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      BMW Mini                 205/40R17                          A01) bis A10)
                               (Cabrio, bis Modelljahr                                     BF2) K04)
                               08/2006)                 205/45R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               MINI-N                         e1*2001/116*0343*..
               UKL-C                          e1*2007/46*0369*..
               UKL-K                          e1*2007/46*0370*..
               UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 155       Mini                    195/45R17                          A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,       N205)                              BF1) EF0) K04)
                               Cabrio, Coupe, Roadster)
                                                        205/45R17
                                                        G0B) K03) K72)

                                                        215/40R17
                                                        K01) K72) K73)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
§22 55312*00




               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
                      Zubehörkit: Z 87
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: Z 29
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
§22 55312*00




                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/60R16,
                    185/50R17, 195/55R16, 205/40R18, 205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               K72)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb der
                         Stoßfängerunterkante zu kürzen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.

               K73)   An Achse 2 ist die senkrecht ins Radhaus ragende Blechkante (liegt hinter dem
                      Filzinnenkotflügel) im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb der
                      Stoßfängerunterkante aufzuweiten.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 4 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ C23 707 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 24.05.2024
§22 55312*00