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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    C23 707
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               CMS
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                        C23 707 37 02
               Radausführungskennz.:                                  CMS 1530 02
               Radgröße:                                                  7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         37 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
               Lochzahl:                                                     4
               Mittenlochdurchmesser:                                   67,20 mm
§22 55312*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                      SR04RK Ø67,1 Ø56,6
               geprüfte Radlast: *)                                       650 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         Z 03        110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            Z 31       110 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                           e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 85       Opel Adam              195/45R17                            A02) bis A10)
                                                      A93a)                                BF1)

                                                        205/45R17

                                                        215/40R17
                                                        A93a)

                                                        215/45R17
                                                        A01) K19) K87)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                           e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 85       Opel Adam Rocks        195/45R17                            A02) bis A10)
§22 55312*00




                                                      A93a)                                BF1)

                                                        205/45R17

                                                        215/40R17
                                                        A93a)

                                                        215/45R17
                                                        A01) K19) K87)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H                             e1*2001/116*0261*..
               A-H                             e1*2007/46*0344*..
               A-H                             e11*2001/116*0246*..
               A-H                             e11*2001/116*0247*..
               A-H/C                           e4*2001/116*0094*..
               A-H/NB                          e1*2001/116*0454*..
               A-H/NB                          e1*2007/46*0340*..
               A-H/SW                          e1*2001/116*0293*..
               A-H/SW                          e1*2007/46*0341*..
               GMIH                            e50*2001/116*0007*..
               GMIJ                            e50*2001/116*0008*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 85       Opel Astra                205/45R17                         A02) bis A10)
                               (Limousine 3- u. 5-türig, A93)                              BF1)
                               Kombi, StationWagon;
                               4-Loch)                   205/50R17

                                                        215/45R17
                                                        A93)

                                                        225/45R17
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               GMIB                           e50*2001/116*0001*..
               S-D                            e1*2001/116*0379*..
               S-D/V                          e50*2007/46*0055*..
               S-D/VAN                        e1*2007/46*0505*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 74       Opel Corsa D, Corsa D 195/45R17                            A02) bis A10)
                               Van , Corsa D LPG       A93)                               BF1)
                               (4-Loch)
                                                       205/45R17

                                                        215/40R17

                                                        215/45R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                           e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 55312*00




               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 85       Opel Corsa E           195/45R17                           A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                        205/40R17
                                                        A93)

                                                        205/45R17

                                                        215/40R17
                                                        A01) A93a) K04)

                                                        215/45R17
                                                        A01) K04) K13) K22) K25) K91)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               D-A                             e4*2007/46*0957*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               54 bis 55       Opel Karl                195/40R17                         A01) bis A10)
                               (bis Serienradgröße 16-                                    BF2) E70) K01) K02) K28)
                               Zoll)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               GMIC                        e50*2001/116*0002*..
               X01MONOCAB                  e1*2001/116*0215*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 92     Opel Meriva            205/40R17                             A01) bis A10)
                                                    T84)                                  BF1) K04) K68)

                                                        205/45R17

                                                        215/40R17
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               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
§22 55312*00




               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707



               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: Z 03
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: Z 31
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E70)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                      • - EG-Genehm.-Nr e4*2007/46*0957*02 bis 09 und dem Buchstaben "B" an Position 12
§22 55312*00




                        des Versionsschlüssel oder
                      • - ab EG-Genehm.-Nr e4*2007/46*0957*10 und dem Buchstaben "B" an Position 9 des
                        Versionsschlüssel

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K19)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
                      aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K68)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • der obere Kunststoffhalter des hinteren Stoßfängers ist hinter dem Befestigungspunkt
                        komplett zu kürzen,
                      • das Innenradhausblech ist im Bereich des Originalbefestigungspunktes des Stoßfängers
                        um ca. 10 mm zu kürzen,
                      • der Übergangsbereich vom Stoßfängerende zum Blechradhaus ist um ca. 5 mm
                        aufzuweiten,
                      • die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante (Kunststoff) ist auf einer Länge von ca. 200 mm
                        auf Restbreite von ca.5 mm zu kürzen,
                      • das Stoßfängerende ist mit einer Blechtreibschraube im Übergangsbereich zum
                        Blechradhaus zu befestigen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm unterhalb der
                        Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
§22 55312*00




               K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
                      • im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel
                        ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der
                        verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.

               K91)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller
                        bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
                      • vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
                        gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
                        Radhauskante zu kürzen.

               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 5a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ C23 707 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 24.05.2024