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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    C23 707
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               CMS
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                        C23 707 37 02
               Radausführungskennz.:                                  CMS 1530 02
               Radgröße:                                                  7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         37 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
               Lochzahl:                                                     4
               Mittenlochdurchmesser:                                   67,20 mm
§22 55312*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                      SR10RK Ø67,1 Ø60,1
               geprüfte Radlast: *)                                       650 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         Z 12        110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         Z 12       120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
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               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R                              e2*2001/116*0327*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66              Renault Captur          205/45R17                           A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit 15-Zoll  A01) A93) G01)                      BF1)
                               Serienreifen)
                                                       205/50R17

                                                        215/45R17

                                                        215/50R17
                                                        A01) G01) K86)

                                                        225/45R17


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R                                e2*2001/116*0327*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55312*00




               66 bis 110      Renault Captur            205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit 16- oder                                     BF1)
                               17-Zoll Serienreifen )    215/50R17
                                                         A01) K86)

                                                        225/45R17


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R                                e2*2001/116*0327*..
               R                                e2*2007/46*0008*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 88       Renault Clio, Clio        195/45R17                         A02) bis A10)
                               Grandtour                 N205)                             BF1) E69)
                               (4. Generation)
                                                         205/45R17

                                                        215/40R17
                                                        A01) K03) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RJA                           e2*2007/46*0676*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 103      Renault Clio           195/45R17                            A02) bis A10)
                                                      A93a)                                A11) BF2)

                                                        205/45R17

                                                        215/40R17
                                                        A93a)

                                                        215/45R17
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               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
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               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FW                              N196
               W                               e2*2001/116*0364*..
               W                               e2*2007/46*0006*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 66       Renault Kangoo           205/45R17                         A01) bis A10)
                               (4-Loch, Ausführungen                                      BF1) K04)
                               mit größtem              215/45R17
                               Serienreifen 185/70R14) G6D)

                                                        225/45R17
                                                        G6D)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               W                               e2*2007/46*0006*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55              Renault Kangoo           205/45R17                         A01) bis A10)
§22 55312*00




                               (4-Loch, Ausführungen                                      BF1) K04)
                               mit größtem              205/50R17
                               Serienreifen 195/65R15)
                                                        215/45R17

                                                        225/45R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                              e2*98/14*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 120      Renault Megane          205/45R17                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Cabrio)                                        BF1)
                                                       205/50R17
                                                       A01) K52)

                                                        215/45R17

                                                        225/45R17
                                                        A01) K52)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                             e2*98/14*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 99       Renault Megane Break 205/45R17                             A02) bis A10)
                               (Kombi)                                                    BF1)
                                                      205/50R17
                                                      A01) K52) K66)

                                                        215/45R17

                                                        225/45R17
                                                        A01) K52) K66)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               P                             e2*2001/116*0319*..
               P                             e2*2007/46*0007*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 82       Renault Modus          195/40R17                          A02) bis A10)
                                                      A93) T81)                          BF1)

                                                       195/45R17
                                                       A01) A93) K68) K69)

                                                       205/40R17
                                                       A01) A93) K04) K68)

                                                       215/35R17
                                                       A01) A93) G6H) K03) K04)

                                                       215/40R17
                                                       A01) K03) K04) K68) K69)
§22 55312*00




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JM                             e2*2001/116*0274*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 120      Renault Scenic          205/50R17                         A02) bis A10)
                                                                                         BF2)
                                                       205/55R17
                                                       G6N)

                                                       215/45R17
                                                       A93) G3D)

                                                       215/50R17
                                                       A01) G6N) K63)

                                                       225/45R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               N                              e2*2001/116*0359*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               43              Renault Twingo          215/35R17                         A02) bis A10)
                                                                                         BF1)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               N                              e2*2001/116*0359*..
               N                              e2*2007/46*0122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               47 bis 75       Renault Twingo          195/40R17                         A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                       215/35R17
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               AH                              e2*2007/46*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               31 bis 68       Renault Twingo, Twingo 185/45R17                                 A01) bis A10)
                               ZE                       K03)                                    BF1)
                               (ohne
                               Serienverbreiterung)     195/40R17
                                                        K01)

                                                        205/40R17
                                                        K01)

                                                        215/35R17
                                                        K01)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        185/45R17            205/40R17          A01) bis A10)
                                                        K03)                                    BF1) V00)
§22 55312*00




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               AH                              e2*2007/46*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 68       Renault Twingo            185/45R17                              A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung)                                        BF1)
                                                         195/40R17
                                                         A01) K03)

                                                        205/40R17
                                                        A01) K01) K88) K99) K100)

                                                        215/35R17
                                                        A01) K01)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        185/45R17            205/40R17          A01) bis A10)
                                                                             K100)              BF1) V00)
                                                        185/45R17            215/40R17          A01) bis A10)
                                                                             K98)               BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               AH                             e2*2007/46*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80              Renault Twingo GT       185/45R17                               A02) bis A10)
                                                       N195)                                   BF1)

                                                       195/40R17
                                                       A01) K03) N205)

                                                       205/40R17
                                                       A01) K01) K88) K99) K100)

                                                       215/35R17
                                                       A01) K01)

                                                       215/40R17
                                                       A01) K01) K88) K98) K99)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
§22 55312*00




                                                       185/45R17            205/40R17          A01) bis A10)
                                                                            K100)              BF1)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               AG                             e2*2007/46*0251*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               43 bis 53       Renault Zoe             205/45R17                               A02) bis A10)
                               (bis EG-Genehmigungs-                                           BF1)
                               Nr. e2*2007/46*0251*15) 215/40R17
                                                       A01) K04) T87)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
§22 55312*00




                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: Z 12
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: Z 12
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707



               E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
                      1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G3D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 55312*00




               G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15,
                    185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
                    205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K52)   An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
                      Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               K63)   An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
                      Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere
                      Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten
                      Stehbolzen.

               K66)   An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für
                      den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
                      Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
                      anzulegen.

               K68)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unterhalb
                      der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in
                      diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.

               K69)   An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
                      Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.

               K86)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
§22 55312*00




                      • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 100 mm oberhalb des Schwellers bis
                         Oberkante Stoßfänger um 8 mm zu kürzen,
                      • die Blechradhauskante ist im selben Bereich um 10 mm aufzuweiten.

               K88)   Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
                      Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).




               K98)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhauskante im Bereich der Stoßfängeroberkante ist umzulegen,
                      • die Radhauskante ist vom Schweller bis zur Stoßfängeroberkante um 8 mm aufzuweiten,
                      • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
                        umgelegten bzw. aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen,
                      • die Stoßfänger-Radlaufkante ist von Stoßfängeroberkante bis 250 mm unterhalb
                        Stoßfängeroberkante entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen (ist ein Flap
                        vorhanden, ist dieser ebenfalls in geeigneter Weise nachzuarbeiten und wieder sicher zu
                        befestigen),
                      • die Befestigungslasche des Stoßfänger im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
                        entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707



               K99)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett
                      zu kürzen.

               K100) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett
                     zu kürzen.

               N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 55312*00




                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 7c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ C23 707 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 24.05.2024