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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                3f
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    C23 707
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               CMS
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                        C23 707 37 02
               Radausführungskennz.:                                  CMS 1530 02
               Radgröße:                                                  7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         37 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
               Lochzahl:                                                     4
               Mittenlochdurchmesser:                                   67,20 mm
§22 55312*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                      SR02RK Ø67,1 Ø54,1
               geprüfte Radlast: *)                                       650 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         Z 18        120 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            Z 08       110 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                3f
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AB7(JP)                       e6*2018/858*00060*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               53              Toyota Aygo X          195/55R17                           A01) bis A10)
                                                      A93) K04)                           BF1) K01)

                                                        195/60R17
                                                        A93a) K04)

                                                        205/55R17
                                                        A93) K04)

                                                        215/50R17
                                                        A93) K04)

                                                        215/55R17
                                                        A93a) GLH) K04)

                                                        225/50R17
                                                        A93) K02)
§22 55312*00




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E12J                           e11*2001/116*0180*.., e11*98/14*0180*..
               E12T                           e11*2001/116*0181*.., e11*98/14*0181*..
               E12U                           e11*2001/116*0179*.., e11*98/14*0179*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 141      Toyota Corolla           195/45R17                         A02) bis A10)
                               (Schrägheck, Stufenheck, A93)                              BF2)
                               Kombi)
                                                        205/45R17

                                                        215/40R17
                                                        A01) K01) K15)

                                                        215/45R17
                                                        A01) K01) K15) K58)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E12U TMG                       e1*2001/116*0320*..
               E12U TMG2                      e1*2001/116*0357*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               160 bis 165     Toyota Corolla          195/45R17                          A02) bis A10)
                               Kompressor              A93) N205)                         BF2)

                                                        205/45R17

                                                        215/40R17
                                                        A01) K01) K15)

                                                        215/45R17
                                                        A01) K01) K15) K58)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                3f
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E12J1                           e11*98/14*0178*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 99       Toyota Corolla Verso     195/45R17                         A02) bis A10)
                                                        A93)                              BF2)

                                                        205/45R17

                                                        215/40R17
                                                        A01) K01) K15)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AJ1(A)                        e6*2001/116*0119*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 72       Toyota IQ              195/40R17                           A01) bis A10)
                                                                                          BF2) K01) K04)
                                                        195/45R17
§22 55312*00




                                                        205/40R17

                                                        215/40R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XP9(A)                          e11*2001/116*0248*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               98              Toyota Yaris TS          195/40R17                         A01) bis A10)
                                                        K74)                              BF2) K04)

                                                        205/40R17
                                                        K01) K75)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XP9(A)                          e11*2001/116*0248*..
               XP9F(A)                         e11*2001/116*0249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 74       Toyota Yaris, Daihatsu   195/40R17                         A01) bis A10)
                               Charade                  K74)                              BF2) K04)

                                                        205/40R17
                                                        K01) K75)

                                                        215/35R17
                                                        K01) K75)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                3f
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XP13M(A)                      e11*2007/46*0152*..
               XP13M(A)                      e6*2007/46*0344*..
               XP13M(A)-TMG                  e13*2007/46*1722*..
               XP13N(A)                      e6*2007/46*0345*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 82     Toyota Yaris             195/40R17                           A01) bis A10)
                             (3-türige                                                    BF2) E76) K86)
                             Ausführungen,            215/35R17
                             Serienräder kleiner      GFZ) K01) K04)
                             16Zoll)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               XP13M(A)                    e11*2007/46*0152*..
               XP13M(A)-TMG                e13*2007/46*1722*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 82     Toyota Yaris           195/45R17                             A01) bis A10)
                             (3-türige              K87)                                  BF2) E76) K86)
§22 55312*00




                             Ausführungen, 16Zoll-
                             Serienräder )          205/40R17
                                                    K01) K04) K26)

                                                       215/40R17
                                                       K01) K04) K26) K87)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XP13M(A)                      e11*2007/46*0152*..
               XP13M(A)                      e6*2007/46*0344*..
               XP13M(A)-TMG                  e13*2007/46*1722*..
               XP13N(A)                      e11*2007/46*0153*..
               XP13N(A)                      e6*2007/46*0345*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 82     Toyota Yaris             195/40R17                           A01) bis A10)
                             (5-türige                                                    A11) BF2) E76) K86)
                             Ausführungen,            215/35R17
                             Serienräder kleiner      GFZ) K01)
                             16Zoll)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XP13M(A)                      e11*2007/46*0152*..
               XP13M(A)-TMG                  e13*2007/46*1722*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 82     Toyota Yaris, Yaris Hybrid 195/45R17                         A01) bis A10)
                             (5-türige                  K87)                              A11) BF2) E76) K86)
                             Ausführungen, nur
                             16Zoll-Serienräder )       205/40R17
                                                        K01)

                                                       215/40R17
                                                       K01) K26) K87)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                3f
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               XP13M(A)                       e11*2007/46*0152*..
               XP13M(A)                       e6*2007/46*0344*..
               XP13M(A)-TMG                   e13*2007/46*1722*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               54            Yaris Hybrid, Yaris       185/45R17                         A02) bis A10)
                             Hybrid Sport              A93a)                             BF2)
                             (5-türige
                             Ausführungen, mit         195/45R17
                             17Zoll Serienräder)       A01) K01)

                                                       205/40R17
                                                       A01) K01) K04)

                                                       215/40R17
                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               XP13GR1                        e11*KS07/46*4079*..
§22 55312*00




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               156             Toyota Yaris GRMN      215/40R17                          A01) bis A10)
                                                                                         BF2) K01) K04)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                3f
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
§22 55312*00




                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: Z 18
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: Z 08
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E76)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführung "GR Sport".

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                3f
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707


               GFZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
                    175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GLH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/60R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§22 55312*00




                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                      bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K58)   An Achse 1 ist die Kunststoffverkleidung zum Motor bzw. Getriebe im Radeinschwenkbereich
                      um ca. 10 mm warm einzuformen oder auszuschneiden. Kontrollmöglichkeit: Kreisfahrt mit
                      vollem Lenkeinschlag.

               K74)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis Übergang
                      zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfängers ist in
                      diesem Bereich mit nach außen auszustellen.

               K75)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach oben)
                        umzulegen,
                      • die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
                        aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang zum
                        hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten,
                      • der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich
                        entsprechend mit nach außen auszustellen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001375-A0-233
               Anlage-Nr. :                3f
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C23 707



               K86)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
                         Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
                      • Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
                         Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.

               K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
                         hinter Radmitte komplett umzulegen,
                      • die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 55312*00




               Die Anlage 3f mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ C23 707 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 24.05.2024