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							                             Gutachten 366-0118-18-LORD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
                             ANLAGE: 19                                                           Radtyp: C23 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 11

                             Fahrzeughersteller                         : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 30
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                            Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                            Rad                             Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             C23 757 30 98S CMS 1036 10                     ohne                        66,5                    725     2300    09/19
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
§ 22 51514, Erweiterung 04




                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : m. Serienbefestigungsmitteln;


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 1er-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             F1H          e1*2007/46*2018*.. 85 - 140 205/50R17 93              11A; 24C; 244; 247;        Schräghecklimousine;
                                                                                                26B; 27H                   Allradantrieb;
                                                                                215/45R17 91    11A; 24J; 244; 247;        Frontantrieb;
                                                                                                26B; 27H                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                215/50R17 91    11A; 24C; 244; 247;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                26B; 26N; 27F              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                225/45R17 91    11A; 24C; 244; 247;        76S; DEG
                                                                                                26B; 27H
                                                                                235/45R17 94    11A; 24C; 244; 247;
                                                                                                26B; 26N; 27F

                             Verkaufsbezeichnung:     MINI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             FML2         e1*2007/46*1678*..          170       195/45R17 85W 11A; 242; 244; 245;          JOHN COOPER
                                                                                              26Q; 27I                     WORKS
                                                                                                                           (F56);
                                                                                                                           Schräghecklimousine;
                                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           76S




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0118-18-LORD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
                             ANLAGE: 19                                                        Radtyp: C23 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
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                             Verkaufsbezeichnung:     MINI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             FML2         e1*2007/46*1678*..     55 - 155 195/45R17 85W 11A; 24C; 244; 26Q;            COOPER (F56); ONE
                                                                                        27I                            (F56);
                                                                                                                       Schräghecklimousine;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76S

                             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             F2X          e1*2007/46*1824*..  85 - 170 205/60R17 M+S 11A; 244; 26N; 26P;               BMW X2 (F39);
                                                                                     27I; 52J                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       215/55R17 M+S 11A; 24J; 244; 26B;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     26N; 27H; 27I; 52J                721; 725; 73C; 74D;
                                                                       215/60R17 M+S 11A; 24J; 244; 26B;               76S
                                                                                     26N; 27H; 27I; 52J
                                                                       225/55R17 97  11A; 24J; 244; 26B;
                                                                                     26J; 27B; 27H
§ 22 51514, Erweiterung 04




                                                                       235/50R17 96  11A; 24J; 244; 26B;
                                                                                     26J; 27B; 27F
                                                                       235/55R17 99  11A; 24J; 244; 26B;
                                                                                     26J; 27B; 27F
                                                                       245/50R17 99  11A; 24C; 244; 247;
                                                                                     26B; 26J; 27B; 27F
                                                                       255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247;
                                                                                     26B; 26J; 27B; 27F

                             Verkaufsbezeichnung:     3-er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             G3K          e1*2007/46*2017*..  100 - 275 225/50R17 98         124                       Allradantrieb;
                                                                        235/45R17 97                                   Heckantrieb;
                                                                        235/50R17 96                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        245/45R17 99                                   51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74D; 75I;
                                                                                                                       76S; 83Z

                             Verkaufsbezeichnung:     3er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             G3L          e1*2007/46*1947*..  100 - 275 225/50R17 94         124                       Allradantrieb;
                                                                        235/45R17 94                                   Heckantrieb;
                                                                        235/50R17 96                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        245/45R17 95                                   51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                                       83Z




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0118-18-LORD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
                             ANLAGE: 19                                                        Radtyp: C23 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 11
                             Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             G5K          e1*2007/46*1750*..  100 - 265 225/55R17 97Y        12R                       Kombilimousine;
                                                                        235/50R17            12R                       Allradantrieb;
                                                                        100W
                                                                        235/55R17 99W        12I                       Heckantrieb;
                                                                        245/50R17 99W        11A; 12A; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74D; 75I;
                                                                                                                       76S
                             G5L            e1*2007/46*1688*..   100 - 265 225/55R17 97Y     12R                       Limousine;
                                                                           235/50R17         12R                       Allradantrieb;
                                                                           100W
                                                                           235/55R17 99W     12I                       Heckantrieb;
                                                                           245/50R17 99W     11A; 12A; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                                       BEN

                             Verkaufsbezeichnung:     6er-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
§ 22 51514, Erweiterung 04




                             G6GT         e1*2007/46*1791*..  120 - 265 225/60R17 99         12O                       nicht für Fzg.
                                                                        235/55R17 99         12O                       Versionen /?????9??;
                                                                        245/55R17 102        12O                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74D; 75I;
                                                                                                                       76S; BEN

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0118-18-LORD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
                             ANLAGE: 19                                                        Radtyp: C23 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                    wird, möglich.
                             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
§ 22 51514, Erweiterung 04




                             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0118-18-LORD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
                             ANLAGE: 19                                                        Radtyp: C23 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                    abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 51514, Erweiterung 04




                             26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
                                  Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
                                  Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
                                  dieser Anlage zu entnehmen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0118-18-LORD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
                             ANLAGE: 19                                                        Radtyp: C23 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet
                                  sind, nicht zulässig.
                             BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
§ 22 51514, Erweiterung 04




                                  (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0118-18-LORD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
                             ANLAGE: 19                                                        Radtyp: C23 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 7 von 11


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    F2X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1824*..
                                    Handelsbez.:    X Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26P                      x = 200            y = 200                     VA
                                          26B                      x = 250            y = 250                     VA
                                          27I                      x = 200            y = 200                     HA
                                          27B                      x = 250            y = 250                     HA
§ 22 51514, Erweiterung 04




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 250              8                VA
                                          26J                   x = 250       y = 250             30                VA
                                          27H                   x = 250       y = 250              8                HA
                                          27F                   x = 250       y = 250             25                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0118-18-LORD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
                             ANLAGE: 19                                                        Radtyp: C23 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 8 von 11

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    F1H
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*2018*..
                                    Handelsbez.:    BMW 1er-Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 245            y = 270                     VA
                                          26P                      x = 195            y = 220                     VA
                                          27B                      x = 280            y = 330                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
§ 22 51514, Erweiterung 04




                                          26J                    x245         y = 270             18                VA
                                          26N                   x = 245       y = 270              8                VA
                                          27F                   x = 280       y = 330             25                HA
                                          27H                    x280         y = 330              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0118-18-LORD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
                             ANLAGE: 19                                                        Radtyp: C23 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 9 von 11

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G5L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
                                    Handelsbez.:    5er Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 300            y = 250                     VA
                                          26P                      x = 250            y = 200                     VA
                                          27B                      x = 230            y = 300                     HA
                                          27I                      x = 180            y = 250                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 51514, Erweiterung 04




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250             30                VA
                                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                                          27F                    x230         y = 300             30                HA
                                          27H                   x = 230       y = 300              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0118-18-LORD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
                             ANLAGE: 19                                                        Radtyp: C23 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 11

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G5K
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
                                    Handelsbez.:    5er Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 300            y = 250                     VA
                                          26P                      x = 250            y = 200                     VA
                                          27B                      x = 230            y = 300                     HA
                                          27I                      x = 180            y = 250                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 51514, Erweiterung 04




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250             30                VA
                                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                                          27F                    x230         y = 300             30                HA
                                          27H                   x = 230       y = 300              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0118-18-LORD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
                             ANLAGE: 19                                                        Radtyp: C23 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 11

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    FML2
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1678*..
                                    Handelsbez.:    MINI

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26Q                      x = 300            y = 300                     VA
                                          27Q                      x = 350            y = 380                     HA
§ 22 51514, Erweiterung 04




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.