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							               Gutachten 366-0118-18-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
               ANLAGE: 12                                                           Radtyp: C23 757
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 03.03.2021
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               Fahrzeughersteller                         : HONDA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                   last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                   in kg     in mm     datum
               C23 757 38 10       CMS 1036 6                 Ø67,1 - Ø64,1               64,1    Kunststoff     725      2300    02/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Z46: Zentrierring SR12RK Ø67,1 - Ø64,1; Kegelbundmutter M12x1,5 ,
                                                            Kegel 60 Grad;
§22 51514*06




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3;
                                                            FK; FK1; FK2; FK3; RD9; RE5; RE6; RE7; RW
                                                            110 Nm für Typ : EV1; ZF1
                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91           11A; 24J; 51J              Kombi; Frontantrieb;
                CW3          e6*2001/116*0122*..           215/55R17 94           11A; 24J; 51J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/50R17 94           11A; 24J; 24M              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           235/45R17 94           11A; 24J                   721; 725; 73C; 74A;
                                                           235/50R17 96           11A; 21P; 21S; 22I;        74P; 76S
                                                                                  24C; 24M
                                                                  245/45R17 95    11A; 24J; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 205/50R17 89            11A; 26P                   CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
                FK           e6*2007/46*0256*..           215/45R17 87            11A; 26P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/50R17 91            11A; 26N; 26P              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          225/45R17 91            11A; 26P                   721; 725; 73C; 74A;
                                                          235/45R17 94            11A; 26N; 26P              74P; 76S; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
                FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/50R17 89               11A; 21B                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/45R17 87               11A; 21P                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/45R17 91               11A; 21B                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; SC4



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0118-18-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
               ANLAGE: 12                                                        Radtyp: C23 757
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 03.03.2021
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               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89         11A; 24J; 26B             ab
               FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 87W        11A; 26P; 5ET             e11*2001/116*0255*07;
               FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 91         11A; 24J; 26B             ab
                                                          235/45R17 94         11A; 24J; 26B; 26N; 27I   e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                         ab
                                                                                                         e11*2001/116*0257*06;
                                                                                                         CIVIC TOURER;
                                                                                                         Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RW           e6*2007/46*0265*..     127       235/65R17 104     11A; 245                  Frontantrieb;
                                                             245/65R17 107     11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             255/60R17 106     11A; 24J; 248; 26N        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             265/60R17 108     11A; 24C; 24M; 26N        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S; 77E
§22 51514*06




               Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   195/45R17 81      51J                       2-türig; Frontantrieb;
                                                             205/45R17 84      11A; 21P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/40R17 83      11A; 21P; 22I; 245        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             215/45R17 87      11A; 21P; 22I; 245        721; 725; 729; 73C;
                                                             225/40R17 86      11A; 21B; 22I; 24J        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17 91         11A; 24J; 24M; 51J        Stufenheck;
               CU3          e6*2001/116*0115*..           215/55R17 94         11A; 24J; 24M; 51J        Frontantrieb;
                                                          225/50R17 94         11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/45R17 94         11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          235/50R17 96         11A; 21P; 21S; 22I;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                               24C; 24D                  74P; 76S
                                                             245/45R17 95      11A; 24J; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EV1          e11*2001/116*0198*.. 66 - 81    205/40R17 80       5DA                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/40R17 84                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   66 - 118 205/45R17 84                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                            215/40R17 83       11A; 22I                  74P
                                                            215/45R17          11A; 21P; 22I; 51G




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0118-18-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
               ANLAGE: 12                                                        Radtyp: C23 757
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 03.03.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 11
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RD9          e11*2001/116*0234*.. 103         225/55R17 97      11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/55R17 99      11A; 22B; 22H; 24C;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               24M                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
               RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/65R17 102      11A; 24J; 27I             ab
               RE6            e11*2001/116*0302*..          235/55R17 99       11A; 24J; 27I             e11*2001/116*0301*06;
                                                             235/60R17 102     11A; 24J; 27I             ab
                                                             245/55R17 102     11A; 24C; 24M; 27B        e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S
               RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102     11A; 24J                  bis
               RE6            e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99      11A; 24J                  e11*2001/116*0301*05;
               RE7            e11*2001/116*0322*..           235/60R17 102     11A; 24J                  bis
                                                             245/55R17 102     11A; 22I; 24C; 24M        e11*2001/116*0302*05;
                                                             255/50R17 101     11A; 22I; 24C; 24M        Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
§22 51514*06




                                                                                                         74P; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/50R17 89                                10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..              215/45R17 87      5ET                       12A; 51A; 71C; 71K;
               BE5          e6*2001/116*0104*..              215/45R17 91                                721; 725; 73C; 74A;
                                                             225/45R17 90      11A; 24J; 24M             74P
                                                             235/45R17 93      11A; 21P; 24J; 24M

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0118-18-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
               ANLAGE: 12                                                         Radtyp: C23 757
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 03.03.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 11
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§22 51514*06




               21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0118-18-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
               ANLAGE: 12                                                        Radtyp: C23 757
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 03.03.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 11
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§22 51514*06




                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0118-18-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
               ANLAGE: 12                                                        Radtyp: C23 757
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 03.03.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 900kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
§22 51514*06




               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                    Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                    3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                    eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                    B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0118-18-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
               ANLAGE: 12                                                        Radtyp: C23 757
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 03.03.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 11


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FK1
                      Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
                      Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                      Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
               Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 195            y = 320                     VA
                            26B                      x = 245            y = 370                     VA
                            27I                      x = 245            y = 360                     HA
                            27B                      x = 295            y = 410                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 51514*06




                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
                            26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
                            27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
                            27F                   x = 295       y = 410            30                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0118-18-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
               ANLAGE: 12                                                        Radtyp: C23 757
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 03.03.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FC
                      Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
                      Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 250            y = 300                     VA
                            26B                      x = 300            y = 350                     VA
                            27I                      x = 200            y = 250                     HA
                            27B                      x = 250            y = 300                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 51514*06




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                            26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
                            27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                            27F                   x = 250       y = 300            15                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0118-18-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
               ANLAGE: 12                                                        Radtyp: C23 757
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 03.03.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 11


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    RE5
                      Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
                      Handelsbez.:    HONDA CR-V

                      Variante(n):    Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                      von [mm]            bis [mm]
                            26B                        x = 260            y = 270                   VA
                            26P                        x = 210            y = 220                   VA
                            27B                        x = 330            y = 450                   HA
                            27I                        x = 280            y = 420                   HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 51514*06




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 260       y = 270            15                 VA
                            26N                   x = 260       y = 270             8                 VA
                            27F                   x = 330       y = 450            15                 HA
                            27H                   x = 330       y = 450             8                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0118-18-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
               ANLAGE: 12                                                        Radtyp: C23 757
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 03.03.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 11


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FK
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0256*..
                      Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 250            y = 300                     VA
                            26B                      x = 300            y = 350                     VA
                            27I                      x = 200            y = 250                     HA
                            27B                      x = 250            y = 300                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 51514*06




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                            26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
                            27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                            27F                   x = 250       y = 300            15                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0118-18-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
               ANLAGE: 12                                                        Radtyp: C23 757
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 03.03.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 11


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    RW
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0265*..
                      Handelsbez.:    CR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            27B                      x = 300            y = 300                     HA
                            27I                      x = 250            y = 250                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 300       y = 300            20                 VA
§22 51514*06




                            26N                   x = 300        y300               8                 VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.