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							               Gutachten 366-0118-18-LORD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
               ANLAGE: 13                                                           Radtyp: C23 757
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.03.2023
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               Fahrzeughersteller                         : HONDA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 48
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.     Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm    datum
               C23 757 48 10       CMS 1036 7                 Ø67,1 - Ø64,1               64,1     Kunststoff     725     2300    02/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Z46: Zentrierring SR12RK Ø67,1 - Ø64,1; Kegelbundmutter M12x1,5 ,
                                                            Kegel 60 Grad;
§22 51514*09




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                            CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FE; FK; FK1; FK2; FK3; FN1;
                                                            FN2; FN3; RE5; RE6; RE7; RU
                                                            110 Nm für Typ : ZF1
               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
               CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 -140 225/45R17 90                                        10B; 11B; 11G; 11H;
               CL9          e6*2001/116*0092*..          235/45R17 93                                        12A; 51A; 71C; 71K;
               CN1          e6*2001/116*0096*..                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P

               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
               CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 -140 225/45R17 90                                        10B; 11B; 11G; 11H;
               CM2          e6*2001/116*0094*..          235/45R17 93                                        12A; 51A; 71C; 71K;
               CN2          e6*2001/116*0097*..                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P
               CW1             e6*2001/116*0120*..    110 -115 215/50R17 91         51J                      Kombi; Frontantrieb;
               CW3             e6*2001/116*0122*..             215/55R17 94         51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/50R17 94                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               235/45R17 94                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                               245/45R17 95                                  74P; 76U
               CW1             e6*2001/116*0120*..    110 -115 215/50R17 91         51J                      Kombi; Frontantrieb;
               CW2             e6*2001/116*0121*..             215/55R17 94         51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
               CW3             e6*2001/116*0122*..    110 -148 225/50R17 94                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               235/45R17 94                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                               245/45R17 95                                  74P; 76S



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0118-18-LORD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C23 757
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FE           e6*2018/858*00064*.. 95 -134 215/50R17 91                                    mit
                                                         235/45R17 94                                    Radhausverbreiterung
                                                         245/45R17 95                                    (Flap) Serie;
                                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FC           e11*2007/46*3633*.. 88 -134 215/45R17 87                                     CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
               FK           e6*2007/46*0256*..          215/50R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/45R17 91                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        235/45R17 94                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 -103 205/50R17 89                                    nur bis
§22 51514*09




               FK2          e11*2001/116*0256*..         215/45R17 91            51J                     e11*2001/116*0255*06;
               FK3          e11*2001/116*0257*..         225/45R17 90                                    nur bis
                                                         235/45R17 93                                    e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                         nur bis
                                                                                                         e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E
               FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 -110 205/50R17 89                                  ab
               FK2            e11*2001/116*0256*..         215/45R17 87W         5ET                     e11*2001/116*0255*07;
               FK3            e11*2001/116*0257*..         225/45R17 91                                  ab
                                                             235/45R17 94        11A; 26P                e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                         ab
                                                                                                         e11*2001/116*0257*06;
                                                                                                         CIVIC TOURER;
                                                                                                         Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 -89    195/45R17 81        51J                     2-türig; Frontantrieb;
                                                             205/45R17 84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/40R17 83                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             215/45R17 87                                721; 725; 729; 73C;
                                                             225/40R17 86                                74A; 74P



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0118-18-LORD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C23 757
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 -115 215/50R17 91            51J                     Stufenheck;
               CU2          e6*2001/116*0114*..          215/55R17 94            51J                     Frontantrieb;
               CU3          e6*2001/116*0115*.. 110 -148 225/50R17 94                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/45R17 94                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         245/45R17 95                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S
               CU1            e6*2001/116*0113*..   110 -115 215/50R17 91        51J                     Stufenheck;
               CU3            e6*2001/116*0115*..            215/55R17 94        51J                     Frontantrieb;
                                                             225/50R17 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/45R17 94                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             245/45R17 95                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/50R17 89               11A; 21P; 22I; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
               FN3          e11*2001/116*0298*..      215/45R17 91               11A; 24M; 51J           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      225/45R17 91               11A; 21P; 22I; 24M      721; 725; 729; 73C;
                                                      235/45R17 94               11A; 21B; 22I; 24M      74A; 74P; 76S
               FN2          e11*2001/116*0306*.. 148  205/50R17 89               11A; 21P; 22I; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51514*09




                                                      215/45R17 91               11A; 24M; 51J           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      225/45R17 91               11A; 21P; 22I; 24M      721; 725; 729; 73C;
                                                      235/45R17 94               11A; 21B; 22I; 24M      74A; 74P; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 -122    225/65R17 102                               bis
               RE6          e11*2001/116*0302*..             235/55R17 99                                e11*2001/116*0301*05;
               RE7          e11*2001/116*0322*..             235/60R17 102                               bis
                                                                                                         e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S
               RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 -118 225/65R17 102                                 ab
               RE6            e11*2001/116*0302*..                                                       e11*2001/116*0301*06;
                                                                                                         ab
                                                                                                         e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0118-18-LORD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C23 757
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 -110      205/50R17 89                                10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..              215/45R17 87        5ET                     12A; 51A; 71C; 71K;
               BE5          e6*2001/116*0104*..              215/45R17 91                                721; 725; 73C; 74A;
                                                             225/45R17 90                                74P
                                                             235/45R17 93

               Verkaufsbezeichnung:     HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW      Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RU           e6*2007/46*0158*..     88 -134 205/55R17 91                                  Frontantrieb;
                                                           215/50R17 91          11A; 24J; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/55R17 94          11A; 24J; 26P           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           225/50R17 94          11A; 24J; 248; 26N;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 26P                     74P; 76S; 77E
                                                             235/45R17 94        11A; 24J; 26P
                                                             235/50R17 96        11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                 26N
                                                             245/45R17 95        11A; 24J; 248; 26N;
                                                                                 26P

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 51514*09




                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0118-18-LORD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C23 757
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 8
                      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 51514*09




               24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0118-18-LORD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C23 757
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
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                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
§22 51514*09




               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0118-18-LORD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C23 757
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    RU
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0158*..
                      Handelsbez.:    HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 300            y = 300                     VA
                            27I                      x = 225            y = 250                     HA
                            26P                      x = 250            y = 250                     VA
                            27B                      x = 275            y = 300                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 51514*09




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                            26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
                            27H                   x = 275       y = 300             8                 HA
                            27F                   x = 275       y = 300            15                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0118-18-LORD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51514
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C23 757
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 8


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FK1
                      Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
                      Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                      Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
               Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 195            y = 320                     VA
                            26B                      x = 245            y = 370                     VA
                            27I                      x = 245            y = 360                     HA
                            27B                      x = 295            y = 410                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 51514*09




                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
                            26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
                            27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
                            27F                   x = 295       y = 410            30                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.