Gutachten 366-0103-18-LORD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 28 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.07.2023
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Fahrzeughersteller : AUDI, FORD, MG, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 32,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
C23 808 32 82S CMS 1023 19 Ø66,45-Ø57,1 57,1 Kunststoff 850 2300 05/23
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 42 mm, Durchm. 28,1 mm
Zubehör : Z 85: m. Zentrierring 66,45-57,1; m. Schraube M14x1,5, Kugeld.
28mm, Schaftl. 42mm;
§22 51515*12
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb;
24C; 24D; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C; 24D; 5FE 721; 725; 73C; 74A;
75 - 147 215/40R18 89Y 11A; 21P; 22H; 22M; 74P
24C; 24D; 51J
225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 22L;
24C; 24D
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L;
24C; 24D; 54A
245/35R18 92 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 68T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 28 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.07.2023
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 85 215/40R18 85 11A; 21B; 22L; 22Q; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 24C; 24D; 5EG S3; Schrägheck 2-
8PB e13*2007/46*1082*.. 66 - 110 215/40R18 89 11A; 21B; 22L; 22Q; türig;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 573; 71C;
22Q; 24C; 24D; 5FE 71K; 721; 725; 73C;
245/35R18 88W Frontantrieb; 11A; 74A; 74P
22F; 22L; 22Q; 24D;
5FE; 57F; 68T
66 - 147 215/40R18 89Y 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24D
225/40R18 88Y 11A; 21B; 22F; 22L;
22Q; 24C; 24D; 5FE
245/35R18 88Y Frontantrieb; 11A;
22F; 22L; 22Q; 24D;
5FE; 57F; 68T
66 - 195 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 22L;
22Q; 24C; 24D
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L;
22Q; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
§22 51515*12
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 253 225/40R18 92 11A; 24J; 24M; 52J AUDI S4; ab
235/40R18 11A; 24J; 24M; 51G e1*2001/116*0151*10;
245/40R18 93 11A; 21B; 22Q; 24J; Kombi; Limousine;
24M; 54A Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
8E e1*2001/116*0151*.. 253 225/40R18 92 11A; 24J; 24M; 52J AUDI S4; nur bis
235/40R18 91 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0151*09;
245/40R18 93 11A; 21B; 22Q; 24J; Kombi; Limousine;
24M; 54A Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/40R18 91Y 11A; 22H; 24J; 24M; Limousine u. Kombi;
5GG Front- u.
89 - 257 245/40R18 11A; 22H; 24D; 24J; Allradantrieb; Nicht
51G Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 28 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.07.2023
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4E e1*2001/116*0198*.. 154 -257 235/50R18 97Y 11A; 21B; 24J; 24M Nicht für Fz. m.
245/45R18 96Y 11A; 24J; 24M; 5IE Keramikbremse; nicht
für gepanzerte Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
4E e1*2001/116*0198*.. 154 -257 235/50R18 97Y 11A; 21B; 24J; 24M Nicht für Fz. m.
245/45R18 96Y 11A; 24J; 24M; 5IE Keramikbremse; nicht
154 - 331 235/50R18 11A; 21B; 24J; 24M; für gepanzerte Fz;
51G; 52J 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76O; AFX
Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.. 110 - 184 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24J; nicht Allroad; nicht
24M für gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
§22 51515*12
Achsen; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; AF6
4B e1*2001/116*0051*.. 110 - 184 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24D; nicht Allroad; nicht
24J für gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung ohne
215/55R16; breite
Achsen; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; AF5
Verkaufsbezeichnung: A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e13*2007/46*1080*.. 89 - 140 235/40R18 91Y 11A; 22H; 24J; 24M; Limousine u. Kombi;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 5GG Front- u.
89 - 257 245/40R18 11A; 22H; 24D; 24J; Allradantrieb; Nicht
51G Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 42 mm, Durchm. 28,1 mm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 28 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.07.2023
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Zubehör : Z 85: m. Zentrierring 66,45-57,1; m. Schraube M14x1,5, Kugeld.
28mm, Schaftl. 42mm;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung: GALAXY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WGR e1*2001/116*0024*.. 66 - 150 235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F; ab e1*95/54*0024*12;
22L; 24C; 24D; 5HR Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MG
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 42 mm, Durchm. 28,1 mm
Zubehör : Z 85: m. Zentrierring 66,45-57,1; m. Schraube M14x1,5, Kugeld.
28mm, Schaftl. 42mm;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: MG HS, ROEWE HS
§22 51515*12
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AS23 e4*2018/858*00111*.. 119 225/50R18 95 11A; 26P Frontantrieb;
245/45R18 96 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MG RX6-, MG HS-, MG eHS-, MG EHS - Plug-in Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AS23P-L e5*2018/858*00003*.. 119 225/50R18 95 11A; 26P Frontantrieb; Hybrid;
245/45R18 96 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 42 mm, Durchm. 28,1 mm
Zubehör : Z 85: m. Zentrierring 66,45-57,1; m. Schraube M14x1,5, Kugeld.
28mm, Schaftl. 42mm;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 28 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.07.2023
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Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7MS e1*2001/116*0036*.. 66 - 150 235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F; ab e1*98/14*0036*08;
22L; 24C; 24D; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 42 mm, Durchm. 28,1 mm
Zubehör : Z 85: m. Zentrierring 66,45-57,1; m. Schraube M14x1,5, Kugeld.
28mm, Schaftl. 42mm;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1Z; 3T
140 Nm für Typ : NU
Verkaufsbezeichnung: KAROQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NU e8*2007/46*0272*.. 81 -140 215/45R18 92 11A; 24J; 248 inkl. SCOUT;
225/45R18 95 11A; 241; 244; 246 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 24C; 244 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
§22 51515*12
74P; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 215/40R18 89W 11A; 22H; 22Q; 24C; Limousine;
e11*2007/46*0012*.. 24M; 5FM; 51J Frontantrieb;
55 - 125 225/40R18 88W 11A; 22H; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5FE 12A; 51A; 573; 71C;
245/35R18 88W 11A; 22F; 22Q; 24D; 71K; 721; 725; 73C;
5FE; 57F; 68T 74A; 74P
55 - 147 225/40R18 88Y 11A; 22H; 22Q; 24C;
24M; 5FE
235/40R18 91 11A; 21P; 22F; 22Q;
24C; 24D
245/35R18 88Y 11A; 22F; 22Q; 24D;
5FE; 57F; 68T
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 215/40R18 89W 11A; 22H; 22L; 22Q; nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24C; 24M; 5FM; 51J Kombi; Allradantrieb;
55 - 147 225/40R18 92 11A; 22H; 22L; 22Q; Frontantrieb;
24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21P; 22F; 22L; 12A; 51A; 573; 71C;
22Q; 24C; 24D 71K; 721; 725; 73C;
245/35R18 92 11A; 22F; 22L; 22Q; 74A; 74P
24D; 57F; 68T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 28 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.07.2023
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Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22P; 24C; bis
e11*2007/46*0014*.. 24D e11*2001/116*0326*31;
235/40R18 95 11A; 21B; 22P; 24C; Stufenheck;
24D Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/40R18 92Y 11A; 21B; 21N; 22P; bis
e11*2007/46*0014*.. 241; 246; 248 e11*2001/116*0326*31;
235/40R18 95 11A; 21B; 21J; 22P; Kombi; Allradantrieb;
241; 244; 246 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 42 mm, Durchm. 28,1 mm
Zubehör : Z 85: m. Zentrierring 66,45-57,1; m. Schraube M14x1,5, Kugeld.
§22 51515*12
28mm, Schaftl. 42mm;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : E1; E2; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 13; 2K; 2KN; 3BG;
3c; 3C; 3d; 3D
170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 55 - 125 225/40R18 92 11A; 22I; 24C; 24D; Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.. 5GM langer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 22H; 22L; Cabrio; Frontantrieb;
22Q; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
22Q; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A;
85 - 184 235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 74P
22Q; 24D; 24J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 28 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.07.2023
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 215/40R18 89 11A; 21B; 22F; 24C; Nur Golf 5; nur bis
24D; 51J e1*2001/116*0242*24;
55 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 24C; Allradantrieb;
24D Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 22F; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
68T 12A; 51A; 573; 71C;
55 - 169 215/40R18 89W 11A; 21B; 22F; 24C; 71K; 721; 725; 73C;
24D; 51J 74A; 74P
55 - 184 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22F;
24C; 24D
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 215/40R18 89W 11A; 21P; 22F; 22Q; Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 24C; 24D; 51J e1*2007/46*0490*04;
225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 22Q; ab
24C; 24D e1*2001/116*0242*25;
245/35R18 88W 11A; 22F; 22Q; 24D; Schrägheck;
57F; 570 Frontantrieb;
59 - 173 215/40R18 89Y 11A; 21P; 22F; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 22Q; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D 74P
§22 51515*12
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22Q;
24C; 24D
245/35R18 92 11A; 22F; 22Q; 24D;
57F; 570
1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 118 215/40R18 89 11A; 21B; 21J; 22F; GOLF 6 (Variant); bis
22L; 24C; 24D; 51J e1*2007/46*0492*05;
225/40R18 88 11A; 21B; 21J; 22F; Frontantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
22L; 24C; 24D 721; 725; 729; 73C;
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D; 74A; 74P; 77E
381; 57F; 570
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24J; 24M bis
225/40R18 88 11A; 21P; 22F; 22L; e1*2001/116*0304*13;
24J; 24M; 5FE Frontantrieb;
225/40R18 92 11A; 21P; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D 74P
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D;
5FE; 57F; 68T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 28 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.07.2023
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 22F; 24C; Nicht CrossGolf; Nur
24D; 5FE Golf Plus; Nur bis
245/35R18 88 11A; 22F; 24D; 57F; e1*2001/116*0304*13;
68T Frontantrieb;
55 - 125 215/40R18 89 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D 74P
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
245/35R18 92 11A; 22F; 24D; 57F;
68T
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 215/40R18 89 11A; 21B; 22H; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 24C; 244; 51J e1*2001/116*0304*14;
225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 22L; Frontantrieb;
24C; 244; 247; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C; 244; 247 721; 725; 73C; 74A;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 74P
24C; 244; 247
245/35R18 88W 11A; 22F; 22L; 244;
247; 5FE; 57F; 570
§22 51515*12
245/35R18 92 11A; 22F; 22L; 244;
247; 57F; 570
Verkaufsbezeichnung: ID.3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E1 e1*2007/46*2033*.. 70 225/50R18 95 11A; 24C; 244; 247; ID.3 PRO 150KW; ID.3
26B PRO 107kW; ID.3
PURE
225/55R18 98 11A; 24C; 244; 247; 110kW; ID.3 PURE
26B 93kW;
Heckantrieb; Elektro;
235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N 12A; 51A; 71C; 71K;
245/50R18 100 11A; 24C; 24D; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26N; 27I 74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: ID.4, ID.5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 235/60R18 103 11A; 24J Pure 109 kW; Pure 125
245/55R18 103 11A; 24J; 248; 26P kW; ID.4; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 28 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.07.2023
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21B; 21J; 22F; GOLF (Variant); nur
22L; 24C; 24D; 5FM bis
225/40R18 88 11A; 21B; 21J; 22F; e1*2001/116*0328*14;
22L; 24C; 24D Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
381; 57F; 68T 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21B; 21J; 22F; JETTA (Limousine);
22L; 24C; 24D Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
22L; 24C; 24D 74P
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D;
381; 57F; 68T
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 215/40R18 89 11A; 21B; 21J; 22F; GOLF 6 (Variant); ab
22L; 24C; 24D; 51J e1*2001/116*0328*15;
225/40R18 88 11A; 21B; 21J; 22F; Frontantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
22L; 24C; 24D 721; 725; 729; 73C;
§22 51515*12
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D; 74A; 74P; 77E
381; 57F; 570
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 241; 244; 246; 5FE (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., 77 - 155 225/40R18 92 11A; 21B; 22L; 22Q; e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. 241; 244; 246 bis
235/40R18 91 11A; 21B; 22H; 22L; e1*2001/116*0307*36;
22Q; 241; 244; 246 Kombi; Limousine;
77 - 220 235/40R18 91Y 11A; 21B; 22H; 22L; Allradantrieb;
22Q; 241; 244; 246 Frontantrieb;
235/40R18 95 11A; 21B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
22Q; 241; 244; 246 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; nur bis
24J; 24M e1*2001/116*0307*23;
75 - 147 225/40R18 92 11A; 21B; 22L; 22Q; Kombi; Limousine;
24J; 24M Allradantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 22H; 22L; Frontantrieb;
22Q; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 220 235/40R18 95 11A; 21B; 22H; 22L; 12A; 51A; 573; 71C;
22Q; 24C; 24D 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 28 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.07.2023
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Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 -155 225/40R18 88W 51J Coupe; Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
90 -206 225/40R18 88Y 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91 11A; 24M 721; 725; 73C; 74A;
245/35R18 88Y 11A; 24J; 24M 74P; 76O
245/40R18 93 11A; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 75 -130 235/40R18 91 11A; 22I; 24C; 24M nur CrossTouran; bis
e1*2007/46*0506*.. 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 22M; e1*2007/46*0357*13;
1T e1*2001/116*0211*.., 24C; 24M bis
e1*2007/46*0357*.. e1*2001/116*0211*35;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
1t DE*2007/46*0506*.., 66 -103 215/40R18 89 11A; 24C; 24D; 5FM nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 66 -110 215/40R18 89W 11A; 24C; 24D; 5FM bis
1T e1*2001/116*0211*.., 66 -130 225/40R18 92 11A; 24C; 24D e1*2007/46*0357*13;
e1*2007/46*0357*.. 235/40R18 91 11A; 21B; 24C; 24D; bis
5GG e1*2001/116*0211*35;
§22 51515*12
235/40R18 95 11A; 21B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3BG e1*2001/116*0157*.. 74 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
367; 5FE 12A; 51A; 573; 71C;
74 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 24J; 71K; 721; 725; 73C;
367; 5FE 74A; 74P
225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 24J;
367
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3d DE*2007/46*0452*.., 165 -246 235/50R18 11A; 24J; 51G nicht V10 Diesel;
e1*2007/46*0452*.. 255/45R18 99 11A; 24J; 5JK 10B; 11B; 11G; 11H;
3D e1*2001/116*0189*.. 177 245/45R18 96 5IE 12A; 51A; 533; 573;
71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P
3d DE*2007/46*0452*.., 165 -331 235/50R18 11A; 24J; 51G nur Fz bis 250km/h;
e1*2007/46*0452*.. 255/45R18 103 11A; 24J; 531 10B; 11B; 11G; 11H;
3D e1*2001/116*0189*.. 255/45R18 99 11A; 24J; 5JK; 531 12A; 51A; 533; 573;
177 245/45R18 96 5IE 71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 28 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.07.2023
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Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3D e1*2001/116*0189*.. 177 235/50R18 11A; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 12A; 51A; 573; 71C;
255/45R18 99 11A; 24J 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.. 66 - 150 235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F; ab e1*98/14*0023*12;
22L; 24C; 24D; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
§22 51515*12
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 28 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.07.2023
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
§22 51515*12
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 51515*12
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
381) Das Fahrzeug darf aufgrund der Nacharbeiten an der Karosserie nicht mehr im Anhängerbetrieb
eingesetzt werden. Die Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren zu streichen. Zusätzlich ist in den
Fahrzeugpapieren unter Ziff. 33 ein entsprechender Vermerk einzutragen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
§22 51515*12
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
531) Diese Reifengröße ist an Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h
nicht zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
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5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
§22 51515*12
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
§22 51515*12
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AFX) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 379 mm
(Dicke 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 28 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.07.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MG
Fahrzeugtyp: AS23P-L
Genehm.Nr.: e5*2018/858*00003*..
Handelsbez.: MG RX6-, MG HS-, MG eHS-, MG EHS - Plug-in Hybrid
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 340 VA
26P x = 265 y = 290 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 340 5 VA
§22 51515*12
26N x = 315 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 28 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.07.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MG
Fahrzeugtyp: AS23
Genehm.Nr.: e4*2018/858*00111*..
Handelsbez.: MG HS, ROEWE HS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 340 VA
26P x = 265 y = 290 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 340 5 VA
§22 51515*12
26N x = 315 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 28 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.07.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: E1
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2033*..
Handelsbez.: ID.3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 290 VA
26P x = 260 y = 240 VA
27B x = 290 y = 300 HA
27I x = 240 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 51515*12
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 290 15 VA
26N x = 310 y = 290 8 VA
27F x = 290 y = 300 10 HA
27H x = 290 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0103-18-LORD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
ANLAGE: 28 Radtyp: C23 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.07.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: E2
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00004*..
Handelsbez.: ID.4, ID.5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 320 VA
26P x = 280 y = 270 VA
27B x = 320 y = 390 HA
27I x = 270 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 51515*12
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 320 25 VA
26N x = 330 y = 320 8 VA
27F x = 320 y = 390 25 HA
27H x = 320 y = 390 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.