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							                            Gutachten 366-0103-18-LORD/N6
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
                            ANLAGE: 15                                                           Radtyp: C23 808
                            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 18.09.2020
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                            Fahrzeughersteller                         : HONDA
                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 46
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                  och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                            C23 808 46 10       CMS 1023 12                SR12RK Ø67,1 -              64,1    Kunststoff     725     2300    02/18
                                                                           Ø64,1
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.


                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
§22 51515, Erweiterung 06




                            Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                    : Z46: Zentrierring SR12RK Ø67,1 - Ø64,1; Kegelbundmutter M12x1,5 ,
                                                                         Kegel 60 Grad;


                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                                         CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FK; FK1; FK2; FK3; FN1;
                                                                         FN2; FN3; RE5; RE6; RE7; RU
                                                                         110 Nm für Typ : ZC
                             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W          11A; 22M; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                             CL9          e6*2001/116*0092*..           235/40R18 91           11A; 22L; 24J; 24M         12A; 51A; 71C; 71K;
                             CN1          e6*2001/116*0096*..           245/35R18 88W          11A; 22B; 22L; 24D;        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               57F; 68T                   74P

                             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W          11A; 22I; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                             CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R18 91           11A; 22B; 24J; 24M         12A; 51A; 71C; 71K;
                             CN2          e6*2001/116*0097*..           245/35R18 88W          11A; 22B; 24D; 57F;        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               68T                        74P
                             CW1            e6*2001/116*0120*..    110 - 148 225/45R18 91                                 Kombi; Frontantrieb;
                             CW2            e6*2001/116*0121*..              235/40R18 91                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                             CW3            e6*2001/116*0122*..              235/45R18 94                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             245/40R18 93      11A; 24J                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                            Gutachten 366-0103-18-LORD/N6
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
                            ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
                            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.09.2020
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                            Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/45R18 91                                   Kombi; Frontantrieb;
                            CW3          e6*2001/116*0122*..           235/40R18 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/45R18 94                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       245/40R18 93         11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 76U

                            Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/40R18 88                                    CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
                            FK           e6*2007/46*0256*..           235/40R18 91          11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/35R18 88          11A; 26N; 26P             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 77E

                            Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89         11A; 26P                  ab
                            FK2          e11*2001/116*0256*..          225/35R18 87W        11A; 26P; 5ET             e11*2001/116*0255*07;
                            FK3          e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88W        11A; 26P                  ab
§22 51515, Erweiterung 06




                                                                                                                      e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                                      ab
                                                                                                                      e11*2001/116*0257*06;
                                                                                                                      CIVIC TOURER;
                                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P; 77E
                            FK1            e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W 5EG; 51J                       nur bis
                            FK2            e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89  51J                            e11*2001/116*0255*06;
                            FK3            e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88                                 nur bis
                                                                          235/40R18 91      11A; 22I; 24J; 24M        e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                                      nur bis
                                                                                                                      e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P; 77E

                            Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/45R18 91                                   Stufenheck;
                            CU3          e6*2001/116*0115*..           235/40R18 91                                   Frontantrieb;
                                                                       235/45R18 94                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       245/40R18 93         11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 76U




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                            Gutachten 366-0103-18-LORD/N6
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
                            ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
                            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.09.2020
                            _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 3 von 11
                            Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/45R18 91                                   Stufenheck;
                            CU2          e6*2001/116*0114*..           235/40R18 91                                   Frontantrieb;
                            CU3          e6*2001/116*0115*..           235/45R18 94                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       245/40R18 93         11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P

                            Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen               Auflagen zu Reifen            Auflagen
                            FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W        11A; 21P; 22I; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                            FN3          e11*2001/116*0298*..                           5EG; 51J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   215/40R18 89         11A; 21P; 22I; 24M;           721; 725; 729; 73C;
                                                                                        51J                           74A; 74P
                                                                          225/40R18 88  11A; 21B; 22I; 24M
                                                                          235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                        24J
                            FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51J                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          225/40R18 88  11A; 21B; 22I; 24M            721; 725; 729; 73C;
§22 51515, Erweiterung 06




                                                                          235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;           74A; 74P; 76O
                                                                                        24J

                            Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 122   225/60R18 100                               bis
                            RE6          e11*2001/116*0302*..             235/50R18 97      11A; 24J                  e11*2001/116*0301*05;
                            RE7          e11*2001/116*0322*..             235/55R18 100     11A; 24J                  bis
                                                                          255/45R18 99      11A; 24J                  e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 76O

                            Verkaufsbezeichnung:     Honda e
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            ZC           e6*2007/46*0425*.. 60            225/40R18 88      GCA; 124; 57F             Schräghecklimousine;
                                                                          235/35R18 86      GCB; 124; 57F             Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 76B; 77E; 97H

                            Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85      5EG                       10B; 11B; 11G; 11H;
                            BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89                                12A; 51A; 71C; 71K;
                            BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88      5FE                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                          225/40R18 92                                74P




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                            Gutachten 366-0103-18-LORD/N6
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
                            ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
                            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.09.2020
                            _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 4 von 11
                            Verkaufsbezeichnung:     HR-V
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 134 215/45R18 89       11A; 26P                  Frontantrieb;
                                                                         225/45R18 91       11A; 24J; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         235/40R18 91       11A; 24J; 248; 26N;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            26P                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                          235/45R18 94      11A; 24J; 248; 26N;       74P; 77E
                                                                                            26P
                                                                          245/40R18 93      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                            26N
                                                                          245/45R18 96      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                            26N

                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges.
§22 51515, Erweiterung 06




                            11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                 lassen.
                            11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                 Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                 der Fahrzeugpapiere enthält.
                            11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                 sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                 ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                 auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                            12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                 aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                            21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                 Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                            Gutachten 366-0103-18-LORD/N6
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
                            ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
                            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.09.2020
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                            21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                 über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                 unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                 Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                            22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                 die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                 herzustellen.
                            22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                   die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                   Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                   des Reifens) herzustellen.
                            22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                 Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                            22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                 Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                 des Reifens) herzustellen.
                            248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§22 51515, Erweiterung 06




                                 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                            24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                 genannten Bereich abgedeckt sein.
                            24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                 abgedeckt sein.
                            24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                 abgedeckt sein.
                            26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                 der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                            26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                            Gutachten 366-0103-18-LORD/N6
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
                            ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
                            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.09.2020
                            _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 6 von 11
                            26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                 Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                            57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                            5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                 Achslast von 1030kg.
                            5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                 Achslast von 1090kg.
                            5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                 Achslast von 1120kg.
                            68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 51515, Erweiterung 06




                                                                                      Reifengröße:
                                                Vorderachse:                          225/40R18
                                                Hinterachse:                          245/35R18
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                            71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                 werden.
                            71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                 Tiefbetts angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                 Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                            729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                 das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                 Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                 die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                 beachten.


                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                            Gutachten 366-0103-18-LORD/N6
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
                            ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
                            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.09.2020
                            _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 7 von 11
                            74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                 Zentrierringe verwendet werden.
                            76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                 unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                            76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                 COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                 sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                            76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                 COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                 sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                            77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                 Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                            97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                                 Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                                 Vorderachse.
                            GCA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                Vorderachse:                          205/40R18
                                                Hinterachse:                          225/40R18
§22 51515, Erweiterung 06




                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                            GCB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                Vorderachse:                          215/35R18
                                                Hinterachse:35/35R18
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                            Gutachten 366-0103-18-LORD/N6
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
                            ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
                            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.09.2020
                            _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 8 von 11


                            Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                            Fahrzeug:

                                   Hersteller:     HONDA
                                   Fahrzeugtyp:    FK
                                   Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0256*..
                                   Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                                   Variante(n):

                            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                 von [mm]            bis [mm]
                                         26P                      x = 250            y = 300                     VA
                                         26B                      x = 300            y = 350                     VA
                                         27I                      x = 200            y = 250                     HA
                                         27B                      x = 250            y = 300                     HA
§22 51515, Erweiterung 06




                            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                              von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                         26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                                         26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
                                         27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                                         27F                   x = 250       y = 300            15                 HA




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                            Gutachten 366-0103-18-LORD/N6
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
                            ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
                            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.09.2020
                            _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 9 von 11


                            Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                            Fahrzeug:

                                   Hersteller:     HONDA
                                   Fahrzeugtyp:    RU
                                   Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0158*..
                                   Handelsbez.:    HR-V

                                   Variante(n):

                            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                 von [mm]            bis [mm]
                                         26B                      x = 300            y = 300                     VA
                                         27I                      x = 225            y = 250                     HA
                                         27B                      x = 275            y = 300                     HA
                                         26P                      x = 250            y = 250                     VA

                            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 51515, Erweiterung 06




                                             Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                              von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                         26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                                         26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
                                         27H                   x = 275       y = 300             8                 HA
                                         27F                   x = 275       y = 300            15                 HA




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                            Gutachten 366-0103-18-LORD/N6
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
                            ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
                            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.09.2020
                            _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 10 von 11


                            Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                            Fahrzeug:

                                   Hersteller:     HONDA
                                   Fahrzeugtyp:    FC
                                   Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
                                   Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                                   Variante(n):

                            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                 von [mm]            bis [mm]
                                         26P                      x = 250            y = 300                     VA
                                         26B                      x = 300            y = 350                     VA
                                         27I                      x = 200            y = 250                     HA
                                         27B                      x = 250            y = 300                     HA

                            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 51515, Erweiterung 06




                                             Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                              von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                         26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                                         26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
                                         27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                                         27F                   x = 250       y = 300            15                 HA




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                            Gutachten 366-0103-18-LORD/N6
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
                            ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
                            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.09.2020
                            _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 11 von 11


                            Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                            Fahrzeug:

                                   Hersteller:     HONDA
                                   Fahrzeugtyp:    FK1
                                   Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
                                   Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                                   Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
                            Frontantrieb, Schrägheck

                            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                 von [mm]            bis [mm]
                                         26P                      x = 195            y = 320                     VA
                                         26B                      x = 245            y = 370                     VA
                                         27I                      x = 245            y = 360                     HA
                                         27B                      x = 295            y = 410                     HA
§22 51515, Erweiterung 06




                            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                              von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                         26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
                                         26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
                                         27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
                                         27F                   x = 295       y = 410            30                 HA




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.