Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							               Gutachten 366-0103-18-LORD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
               ANLAGE: 15                                                           Radtyp: C23 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 14.06.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                         Seite: 1 von 12

               Fahrzeughersteller                         : HONDA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 46
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               C23 808 46 10       CMS 1023 12                Ø67,1 - Ø64,1               64,1     Kunststoff     725      2300    02/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Z46: Zentrierring SR12RK Ø67,1 - Ø64,1; Kegelbundmutter M12x1,5 ,
                                                            Kegel 60 Grad;
§22 51515*10




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                            CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FK; FK1; FK2; FK3; FN1;
                                                            FN2; FN3; RE5; RE6; RE7; RU
                                                            110 Nm für Typ : ZC
                                                            120 Nm für Typ : RV
               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
               CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 -140 225/40R18 88W            11A; 22M; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
               CL9          e6*2001/116*0092*..          235/40R18 91             11A; 22L; 24J; 24M         12A; 51A; 71C; 71K;
               CN1          e6*2001/116*0096*..          245/35R18 88W            11A; 22B; 22L; 24D;        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                  57F; 68T                   74P

               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
               CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 -140 225/40R18 88W            11A; 22I; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
               CM2          e6*2001/116*0094*..          235/40R18 91             11A; 22B; 24J; 24M         12A; 51A; 71C; 71K;
               CN2          e6*2001/116*0097*..          245/35R18 88W            11A; 22B; 24D; 57F;        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                  68T                        74P
               CW1             e6*2001/116*0120*..    110 -148 225/45R18 91                                  Kombi; Frontantrieb;
               CW2             e6*2001/116*0121*..             235/40R18 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
               CW3             e6*2001/116*0122*..             235/45R18 94                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               245/40R18 93       11A; 24J                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0103-18-LORD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
               ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.06.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 -115 225/45R18 91                                    Kombi; Frontantrieb;
               CW3          e6*2001/116*0122*..          235/40R18 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/45R18 94                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         245/40R18 93          11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FC           e11*2007/46*3633*.. 88 -134 225/40R18 88                                     CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
               FK           e6*2007/46*0256*..          235/40R18 91           11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/35R18 88           11A; 26N; 26P             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 -110 215/40R18 89          11A; 26P                  ab
               FK2          e11*2001/116*0256*..         225/35R18 87W         11A; 26P; 5ET             e11*2001/116*0255*07;
               FK3          e11*2001/116*0257*..         225/40R18 88W         11A; 26P                  ab
                                                                                                         e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                         ab
                                                                                                         e11*2001/116*0257*06;
§22 51515*10




                                                                                                         CIVIC TOURER;
                                                                                                         Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 77E
               FK1            e11*2001/116*0255*.. 61 -103 215/40R18 85W 5EG; 51J                        nur bis
               FK2            e11*2001/116*0256*..         215/40R18 89  51J                             e11*2001/116*0255*06;
               FK3            e11*2001/116*0257*..         225/40R18 88                                  nur bis
                                                             235/40R18 91      11A; 22I; 24J; 24M        e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                         nur bis
                                                                                                         e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 -115 225/45R18 91                                    Stufenheck;
               CU3          e6*2001/116*0115*..          235/40R18 91                                    Frontantrieb;
                                                         235/45R18 94                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/40R18 93          11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76U




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0103-18-LORD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
               ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.06.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 -148 225/45R18 91                                    Stufenheck;
               CU2          e6*2001/116*0114*..          235/40R18 91                                    Frontantrieb;
               CU3          e6*2001/116*0115*..          235/45R18 94                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/40R18 93          11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen               Auflagen zu Reifen            Auflagen
               FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W        11A; 21P; 22I; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
               FN3          e11*2001/116*0298*..                           5EG; 51J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      215/40R18 89         11A; 21P; 22I; 24M;           721; 725; 729; 73C;
                                                                           51J                           74A; 74P
                                                             225/40R18 88  11A; 21B; 22I; 24M
                                                             235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                           24J
               FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           51J                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             225/40R18 88  11A; 21B; 22I; 24M            721; 725; 729; 73C;
                                                             235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;           74A; 74P; 76O
                                                                           24J
§22 51515*10




               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 -122    225/60R18 100                               bis
               RE6          e11*2001/116*0302*..             235/50R18 97      11A; 24J                  e11*2001/116*0301*05;
               RE7          e11*2001/116*0322*..             235/55R18 100     11A; 24J                  bis
                                                             255/45R18 99      11A; 24J                  e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     Honda e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZC           e6*2007/46*0425*.. 60            225/40R18 88      GCA; 124; 57F             Schräghecklimousine;
                                                             235/35R18 86      GCB; 124; 57F             Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76B; 77E; 97H

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 -110      215/40R18 85      5EG                       10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89                                12A; 51A; 71C; 71K;
               BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88      5FE                       721; 725; 73C; 74A;
                                                             225/40R18 92                                74P




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0103-18-LORD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
               ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.06.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW      Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RU           e6*2007/46*0158*..     88 -134 215/45R18 89        11A; 26P                  Frontantrieb;
                                                           225/45R18 91        11A; 24J; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/50R18 95        11A; 24J; 248; 26B;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               26N                       721; 725; 73C; 74A;
                                                             235/40R18 91      11A; 24J; 248; 26N;       74P; 77E
                                                                               26P
                                                             235/45R18 94      11A; 24J; 248; 26N;
                                                                               26P
                                                             245/40R18 93      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                               26N
                                                             245/45R18 96      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                               26N
               RV             e6*2018/858*00063*.. 79        225/50R18 95      11A; 24J; 26P             Frontantrieb; Hybrid;
                                                             235/45R18 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/45R18 96      11A; 24J; 26P             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             255/45R18 99      11A; 24J; 248; 26P        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 77E

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
§22 51515*10




                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0103-18-LORD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
               ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.06.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 12
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
§22 51515*10




                    des Reifens) herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0103-18-LORD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
               ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.06.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 12
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 51515*10




                    Achslast von 1030kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R18
                                   Hinterachse:                          245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0103-18-LORD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
               ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.06.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 12
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
§22 51515*10




               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               GCA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         205/40R18
                                   Hinterachse:                          225/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               GCB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         215/35R18
                                   Hinterachse:35/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0103-18-LORD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
               ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.06.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 12


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FC
                      Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
                      Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 250            y = 300                     VA
                            26B                      x = 300            y = 350                     VA
                            27I                      x = 200            y = 250                     HA
                            27B                      x = 250            y = 300                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 51515*10




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                            26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
                            27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                            27F                   x = 250       y = 300            15                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0103-18-LORD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
               ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.06.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 12


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    RV
                      Genehm.Nr.:     e6*2018/858*00063*..
                      Handelsbez.:    HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 305            y = 275                     VA
                            26P                      x = 255            y = 225                     VA
                            27B                      x = 280            y = 320                     HA
                            27I                      x = 230            y = 270                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 51515*10




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 305       y = 275            10                 VA
                            26N                   x = 305       y = 275             8                 VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0103-18-LORD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
               ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.06.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 12


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    RU
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0158*..
                      Handelsbez.:    HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 300            y = 300                     VA
                            27I                      x = 225            y = 250                     HA
                            27B                      x = 275            y = 300                     HA
                            26P                      x = 250            y = 250                     VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 51515*10




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                            26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
                            27H                   x = 275       y = 300             8                 HA
                            27F                   x = 275       y = 300            15                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0103-18-LORD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
               ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.06.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 12


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FK1
                      Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
                      Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                      Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
               Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 195            y = 320                     VA
                            26B                      x = 245            y = 370                     VA
                            27I                      x = 245            y = 360                     HA
                            27B                      x = 295            y = 410                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 51515*10




                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
                            26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
                            27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
                            27F                   x = 295       y = 410            30                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0103-18-LORD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51515
               ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C23 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.06.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 12


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FK
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0256*..
                      Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 250            y = 300                     VA
                            26B                      x = 300            y = 350                     VA
                            27I                      x = 200            y = 250                     HA
                            27B                      x = 250            y = 300                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 51515*10




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                            26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
                            27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                            27F                   x = 250       y = 300            15                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.