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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51516 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55054318 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx19 H2 Typ C23 809
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                             68789 St.Leon-Rot
                                                             49 02 0341305

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          C23
                             Typ                             C23 809
                             Radgröße                        8.0Jx19 H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Ausführung          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-      Rad-   Abrollumfang
                                                                                    Lochkreis- (mm)/    tiefe (mm)     last   (mm)
                                                                                    Mittenloch-ø (mm)                  (kg)
                             C23 809 30 98S 1024/02 CMS / ohne Ring                 5/112/66,6          30             730    2300

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51516
                             Herstellerzeichen               CMS
§ 22 51516, Erweiterung 01




                             Radtyp und Ausführung           C23 809 (s.o.)
                             Radgröße                        8.0Jx19 H2
                             Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)      Artikel-Nr.
                             S01   Serien-Schraube M14x1,25 Kegel 60°         140                 27,5                  Serie

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      BMW
                                                             Mini/BMW

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51516 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55054318 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx19 H2 Typ C23 809
                             Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 7
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 3er-Reihe (VII)   100-195          225/40R19   T89 T93                        A07 A12 A21
                             G3L                   100-195          235/35R19   T91                            A58 A99 BW1
                             e1*2007/46*1947*..    100-195          245/35R19   R03 T89 T93                    Lim V19 S01
                             BMW 5er-Reihe (VII)   120-265          225/40R19   A10 A84 R37 T89 T93 146        A07 A21 A57
                             G5L                   120-265          225/45R19   A10 A84 R37 T92 T96 146        A99 B74 L06
                             e1*2007/46*1688*..    120-265          235/40R19   A10 A84 R37 T92 T96 146        Lim V19 S01
                                                   120-265          245/40R19   A10 A84 T94 T98 146
                             BMW 5er-Touring (VII) 120-265          225/45R19   A10 A84 R37 T96 146            A07 A21 A57
                             G5K                   120-265          235/40R19   A10 A84 R37 T96 146            A99 B74 Car
                             e1*2007/46*1750*..    120-265          245/40R19   A10 A84 T98 146                F40 L06 V19
                                                                                                               S01
                             BMW 7er-Reihe (VI)      155-330        245/45R19   A11 A84 146                    A07 A21 A57
                             7L                      155-330        255/45R19   A01 A12 G01 146                A99 B74 L04
                             e1*2007/46*0276*10-..                                                             Lim S01
                             - mit Allradlenkung
                             BMW 7er-Reihe (VI)      155-330        245/45R19   A11 146                        A07 A21 A57
§ 22 51516, Erweiterung 01




                             7L                      155-330        255/45R19   A01 A12 G01 146                A99 B74 L05
                             e1*2007/46*0276*10-..                                                             Lim S01
                             - ohne Allradlenkung
                             BMW M550 i/d xDrive     294, 340       245/40R19   A10 A84 M+S T94 T98 146        A07 A21 A56
                             (VII)                                                                             A99 B74 L06
                             G5L                                                                               Lim S01
                             e1*2007/46*1688*..
                             BMW X3              100-195            225/55R19   A10 146                        A07 A21 A57
                             G3X                 100-195            235/50R19   A10 146                        A99 V19 S01
                             e1*2007/46*1797..   100-195            245/50R19   A01 A12 K2b 146
                                                 100-195            255/45R19   A12 146
                                                 100-265            245/50R19   A01 A12 K2b M+S 146
                                                 100-265            255/45R19   A12 M+S 146
                             BMW X4              120-195            225/55R19   A10 146                        A07 A21 A56
                             G4X                 120-195            235/50R19   A10 146                        A99 V19 S01
                             e1*2007/46*1881*..  120-195            245/50R19   A32 146
                                                 120-195            255/45R19   A12 146
                                                 120-260            245/50R19   A32 M+S 146
                                                 120-260            255/45R19   A12 M+S 146
                             Mini Countryman     75-155             225/40R19   K1a K1b K2b T89 T93            A01 A07 A12
                             FMX                 75-155             225/45R19   K1a K1b K2b                    A21 A57 A99
                             e1*2007/46*1682*..  75-155             235/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e            KMV S01
                                                 75-155             245/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e
                             Mini Countryman JCW 170                225/40R19   K1a K1b K2b T89 T93            A01 A07 A12
                             FMX                 170                225/45R19   K1a K1b K2b                    A21 A56 A99
                             e1*2007/46*1682*..  170                235/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e            KMV S01
                             - John Cooper Works 170                245/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e
                             Mini Countryman SE  100                225/40R19   K1a K1b K2b T93                A01 A07 A12
                             FMX                 100                225/45R19   K1a K1b K2b                    A21 A56 A99
                             e1*2007/46*1682*..  100                235/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e            KMV S01
                             - Hybrid            100                245/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51516 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55054318 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx19 H2 Typ C23 809
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 3 von 7

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 51516, Erweiterung 01




                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             146      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1460 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51516 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55054318 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19 H2 Typ C23 809
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 7

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
                             aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
                             Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
§ 22 51516, Erweiterung 01




                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
                             Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B74    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an Achse 1.

                             BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51516 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55054318 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19 H2 Typ C23 809
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 7

                             F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.
§ 22 51516, Erweiterung 01




                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                             Allradlenkung (4WS).

                             L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                             mit Allradlenkung (4WS).

                             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                             Allradlenkung (4WS).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55054318 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx19 H2 Typ C23 809
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 7

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§ 22 51516, Erweiterung 01




                             berücksichtigen.

                             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51516 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55054318 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19 H2 Typ C23 809
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                       Seite 7 von 7

                             V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   215/35R19     245/30R19, 255/30R19
                             Nr.   2   225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                             Nr.   3   225/40R19     245/35R19, 255/35R19
                             Nr.   4   225/45R19     245/40R19, 255/40R19
                             Nr.   5   235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                             Nr.   6   235/40R19     265/35R19, 275/35R19
                             Nr.   7   235/45R19     255/40R19
                             Nr.   8   235/50R19     255/45R19
                             Nr.   9   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.
§ 22 51516, Erweiterung 01




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 13. Mai 2019 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                             Lambsheim, 13. Mai 2019




                             Bohlander                                                                      00319881.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim