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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 16

             Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                68789 St.Leon-Rot
                                                49 02 0341305

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
             Modell                             C23
             Typ                                C23 8020
             Radgröße                           8.0Jx20 H2
             Zentrierart                        Mittenzentrierung

             Ausführung          Kennzeichnung Rad/               Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                 Zentrierring                     Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             C23 8020 43 56      1122/05 CMS / ohne Ring          5/108/63,4          43          820    2400


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                         52272
             Herstellerzeichen                  CMS
             Radtyp und Ausführung              C23 8020 (s.o.)
§ 22 52272




             Radgröße                           8.0Jx20 H2
             Einpresstiefe                      ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                      Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund         Anzugsmoment           Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                               (Nm)                   (mm)
             S05 Schraube M14x1,5                 Kegel 60°    140                    33                 Z98 OR
             S06 Serien-Schraube M14x1,5          Kegel 60°    140                    33,5               Serie

             Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund         Anzugsmoment           Gesamthöhe         Artikel-Nr.
                                                               (Nm)                   (mm)
             S01 Mutter M12x1,5                   Kegel 60°    135                    -                  Z35 OR
             S02 Mutter M14x1,5                   Kegel 60°    140                    -                  Z84 OR
             S03 Mutter M12x1,5                   Kegel 60°    130                    -                  Z35 OR
             S04 Mutter M12x1,5                   Kegel 60°    125                    -                  Z35 OR
             S07 Mutter M14x1,5                   Kegel 60°    135                    -                  Z84 OR
             S08 Serien-Hutmutter M14x1,5         Kegel 60°    220                    37,5               Serie
                 für Leichtmetallräder
             S09 Mutter M14x1,5                   Kegel 60°    125                    -                  Z84OR

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                         Ford, Jaguar, Land Rover, Volvo

             Spurverbreiterung                  innerhalb 2%

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 16


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Ford C-Max              63-134         225/30R20   T85                                  A12 A19 A58
             (Compact)               63-134         235/30R20   A01 K1a K2b R70 T88                  A99 B02 KoS
             DXA                                                                                     S01
             e13*2007/46*1103*..
             - incl. Facelift 2015
             Ford Edge               132-155        245/45R20                                        A07 A12 A19
             SBF                     132-155        255/45R20                                        A56 A99 S08
             e1*2007/46*
             1524*00-02
             Ford Focus (IV)         110-134        225/30R20   K2b T85                              A01 A12 A19
             DEH                     110-134        225/35R20   K2b                                  A58 A99 F24
             e13*2007/46*1911*..     110-134        245/30R20   K1a K1b K2b K5b                      Flh KOV S01
             Ford Focus (IV)         63-92          225/30R20   K2b T85                              A01 A12 A19
             DEH                     63-92          225/35R20   K2b                                  A58 A99 F23
             e13*2007/46*1911*..     63-92          245/30R20   K1a K1b K2b K5b                      Flh KOV S01
             Ford                    63-134         225/30R20   K2b T85                              A01 A12 A19
             Focus Turnier (IV)      63-134         225/35R20   K2b                                  A58 A99 Car
             DEH                                                                                     F24 KOV S01
§ 22 52272




                                     63-134         245/30R20   K1a K1b K2b K5b
             e13*2007/46*1911*..
             Ford Galaxy (III)       88-177         235/40R20   T96                                  A07 A12 A19
             WA6                     88-177         245/35R20   T95                                  A57 A99 S08
             e13*2001/116*           88-177         245/40R20   T95 T99
             0185*24-..
             - ab MJ 2016 (MK3)
             Ford Kuga (I)           100-147        245/35R20                                        A12 A19 A57
             DM2                     100-147        245/40R20                                        A99 B02 S03
             e13*2001/116*
             0109*19-31
             Ford Kuga (II)          85-178         235/35R20   T92                                  A12 A19 A57
             DM2                     85-178         245/35R20   T91 T95                              A99 S01
             e13*2001/116*           85-178         245/40R20   A01 G01
             0109*31-..
             - ab Modell 2013
             - incl. Facelift 2016
             Ford Mondeo (V)         85-177         225/35R20   T90                                  A12 A19 A57
             BA7                     85-177         235/35R20   T88 T92                              A99 Flh Lim
             e13*2001/116*           85-177         245/30R20   A01 K2b K6g T90 T93                  S01
             0249*26-..
             - ab MJ 2015 (MK5)
             Ford                    85-177         225/35R20   T90                                  A12 A19 A57
             Mondeo Turnier (V)      85-177         235/35R20   T88 T92                              A99 Car S01
             BA7                     85-177         245/30R20   A01 K2b K6g T90 T93
             e13*2001/116*
             0249*26-..
             - ab MJ 2015 (MK5)




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                  Seite 3 von 16
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Ford S-Max (II)        88-177         235/40R20   T96                                  A07 A12 A19
             WA6                    88-177         245/35R20   T91 T95                              A57 A99 S08
             e13*2001/116*          88-177         245/40R20   T95 T99
             0185*24-..
             - ab MJ 2016
             Jaguar F-Pace          120-132        235/55R20   A10                                  A19 A57 A99
             DC                     120-132        245/50R20   A32                                  S09
             e11*2007/46*3324*..    120-280        255/50R20   A98
                                    120-280        265/50R20   A12
             Jaguar XE              120-184        235/35R20   K1a T92                              A01 A12 A19
             JA                                                                                     A58 A99 Lim
             e11*2007/46*2150*..                                                                    P35 S04
             Jaguar XF              120-202        245/35R20                                        A12 A19 A99
             CC9                                                                                    B03 Lim S04
             e11*2001/116*0323*.
             Jaguar XF              120-280        245/35R20   A91 T95                              A19 A58 A99
             JB                                                                                     Lim S04
             e11*2007/46*2981*..
             Land Rover             110-177        235/45R20   A98                                  A19 A57 A99
§ 22 52272




             Discovery Sport        110-177        245/45R20   A12                                  S07
             LC                     110-177        255/45R20   A12
             e11*2007/46*1659*..
             Land Rover             110-171        245/45R20                                        A12 A19 A99
             Freelander 2           110-171        255/45R20   A01 K1a                              S02
             LF
             e11*2001/116*0300*.
             Land Rover             110-177        235/45R20                                        A12 A19 A57
             Range-Rover Evoque     110-177        245/45R20                                        A99 Cbo Cpe
             LV, LV-A               110-177        255/45R20                                        Y85 S02
             e11*2007/46*0223*..;
             e3*2007/46*0221*..
             Land Rover             132, 177       235/55R20   A12 R37                              A19 A56 A99
             Range-Rover Velar      132, 177       245/50R20   A10 R37                              S02
             LY                     132-280        255/50R20   A10
             e11*2007/46*3954*..    132-280        265/50R20   A12

             Volvo S60, V60         84-180         245/30R20   A58 K1a K1b K2b K4i K6f T90          A01 A12 A19
             F, F-N2D               84-242         235/35R20   A57 G81 K2b K4i K6f T92              A99 Car Lim
             e9*2007/46*0023*..;                                                                    Npf S05
             e13*2007/46*1157*..
             Volvo                  258, 270       235/35R20   K2b K3i K4i K5f K6r T92             A01 A12 A19
             S60, V60 Polestar      258, 270       245/30R20   K1a K1b K2b K3i K4i K5f K6r T95 T97 A56 A99 Car
             F, F-N2D               258, 270       245/35R20   K1a K1b K2b K3i K3v K4i K5f K6r T95 Lim Npf S05
             e9*2007/46*0023*..;
             e13*2007/46*1157*..
             Volvo S60CC, V60CC     110-187        235/35R20   T92                                  A12 A19 A57
             F                      110-187        235/40R20   A01 K3s                              A99 Car KMV
             e9*2007/46*0023*..     110-187        245/35R20                                        Lim S05




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 16
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Volvo S90, V90          110-187        235/35R20   R37 T92                              A12 A19 A57
             P                       110-235        245/35R20   T91 T95                              A99 Car KOV
             e4*2007/46*1067*..                                                                      Lim NoH S05
             Volvo S90, V90 /T8      235            245/35R20   T95                                  A12 A19 A56
             P                       235            245/40R20   A01 G74 T95 T99                      A99 Car KOV
             e4*2007/46*1067*..      235            245/40R20   R09 T95 T99                          Lim S05
             - Twin Engine Hybrid
             Volvo V40 CC            84-187         225/35R20   T90                                  A12 A19 A57
             M, M-N2E                84-187         245/30R20   A01 K1a K1b T90                      A99 Flh S03
             e4*2001/116*
             0076*29..;
             e13*2007/46*1337*..
             - Cross Country
             Volvo V60               110-184        225/35R20   R37 T90                              A12 A19 A57
             Z                       110-240        235/35R20   A01 LV4 T92                          A99 Car KOV
             e4*2007/46*1315*        110-240        245/30R20   A01 LV4 T90                          S05
                                     110-240        245/35R20   A01 G74 LV4
                                     110-240        245/35R20   R09
             Volvo V90 Cross         140-235        235/45R20   A12                                  A19 A56 A99
             Country                                                                                 KMV NoH
§ 22 52272




                                     140-235        245/40R20   A98
             P                       140-235        245/45R20   A12                                  S05
             e4*2007/46*1067*01-..
             Volvo XC40              110-184        235/45R20                                        A12 A19 A57
             X                       110-184        245/40R20                                        A99 S05
             e9*2007/46*3146*..      110-184        245/45R20
             Volvo XC60              100-242        235/45R20                                        A12 A19 A57
             D, /-2D, /-N2D, /-N2E   100-242        245/45R20   A01 K1a                              A99 S05
             e9*2001/116*0068*..;    100-242        255/45R20   A01 K1c K2b
             e1*2001/116*0507*..;
             e1*2007/46*0339*..;
             e13*2007/46*1213*..
             Volvo XC60              110-240        235/45R20   A98                                  A19 A57 A99
             U                       110-240        245/45R20   A01 A12 K1a K1b                      KOV NoH
             e4*2007/46*1220*..      110-240        255/45R20   A01 A12 K1a K1b                      S05
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             Volvo XC60              110-240        235/45R20   A98                                  A19 A57 A99
             U                       110-240        245/45R20   A98                                  KMV NoH
             e4*2007/46*1220*..      110-240        255/45R20   A12                                  Z21
             - mit Radhaus-                                                                          S05
               Verbreiterungen
               für 21 Zoll Serie
             Volvo XC60              110-240        235/45R20   A98                                  A19 A57 A99
             U                       110-240        245/45R20   A98                                  KMV NoH
             e4*2007/46*1220*..      110-240        255/45R20   A12                                  Z22
             - mit Radhaus-                                                                          S05
               Verbreiterungssatz
               für 22 Zoll Serie




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 5 von 16
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Volvo XC60 T8           223-235        235/45R20   A98                                  A19 A56 A99
             U                       223-235        245/45R20   A01 A12 K1a K1b                      KOV S05
             e4*2007/46*1220*..      223-235        255/45R20   A01 A12 K1a K1b
             - Twin Engine Hybrid
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             Volvo XC60 T8           223-235        235/45R20   A98                                  A19 A56 A99
             U                       223-235        245/45R20   A98                                  KMV Z21 S05
             e4*2007/46*1220*..      223-235        255/45R20   A12
             - Twin Engine Hybrid
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
               für 21 Zoll Serie
             Volvo XC60 T8           223-235        235/45R20   A98                                  A19 A56 A99
             U                       223-235        245/45R20   A98                                  KMV Z22 S05
             e4*2007/46*1220*..      223-235        255/45R20   A12
             - Twin Engine Hybrid
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungssatz
               für 22 Zoll Serie
§ 22 52272




             Volvo XC70              120-224        245/35R20   K1a T95                              A01 A12 A19
             B, /-2D, /-N2D, /-N2E                                                                   A99 Car KMV
             e9*2001/116*0065*..;                                                                    S05
             e1*2001/116*0505*..;
             e1*2007/46*0495*..;
             e13*2007/46*1203*..
             Volvo XC90              140-235        235/55R20   A01 G01                              A07 A12 A19
             L                       140-235        245/50R20                                        A57 A99 NoH
             e4*2007/46*0929*..      140-235        255/45R20                                        XCg S06
             Volvo XC90              140-235        235/55R20   A01 G01                              A07 A12 A19
             L                       140-235        245/50R20                                        A57 A99 NoH
             e4*2007/46*0929*..      140-235        255/45R20                                        S06
             Volvo XC90 T8           235            235/55R20   A01 G01                              A07 A12 A19
             L                       235            245/50R20                                        A56 A99 XCg
             e4*2007/46*0929*..      235            255/45R20                                        S06
             - Twin Engine Hybrid
             Volvo XC90 T8           235            235/55R20   A01 G01                              A07 A12 A19
             L                       235            245/50R20                                        A56 A99 S06
             e4*2007/46*0929*..      235            255/45R20
             - Twin Engine Hybrid

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 6 von 16


             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
§ 22 52272




             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 16

             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A98     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
§ 22 52272




             mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
             Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
             rio-Limousine, Roadster.

             Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.

             F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
             (Einzelradaufhängung).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 8 von 16

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G74     Ist 20 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
             schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39,
             § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
             schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
             Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
             innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
             sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
             Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
§ 22 52272




             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
             hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

             K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
             bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.




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             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 9 von 16

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5f    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 300 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
             mitte vollständig umzulegen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KoS    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.
§ 22 52272




             LV4    Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 20 Zoll Reifengrößen
             ausgerüstet sind (2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag), ist der Lenkeinschlag durch
             eine Fachwerkstatt (elektronische Programmierung) zu begrenzen und somit eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. (Volvo-Artikel-Nr. 32270013)

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
             zeug).

             Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
             usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

             P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
             zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.


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             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 10 von 16

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S09     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S09 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 52272




             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 11 von 16

             T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             XCg     Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig für die Verwendung von 275er Reifen ausgerüstet wur-
             den (großer Wendekreis).

             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Schräghecklimousine (Fließheck).

             Z21    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-
§ 22 52272




             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
             tung).

             Z22    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
             tung).

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 12 von 16


             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A98     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
             mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
             Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
§ 22 52272




             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
             rio-Limousine, Roadster.

             Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.

             F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
             (Einzelradaufhängung).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G74     Ist 20 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
             schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39,
             § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
             schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 13 von 16

             G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
             Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
             innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
             sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
             Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 52272




             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
             hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

             K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
             bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5f    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 300 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 14 von 16

             K6r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
             mitte vollständig umzulegen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KoS    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

             LV4    Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 20 Zoll Reifengrößen
             ausgerüstet sind (2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag), ist der Lenkeinschlag durch
             eine Fachwerkstatt (elektronische Programmierung) zu begrenzen und somit eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. (Volvo-Artikel-Nr. 32270013)

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
             zeug).
§ 22 52272




             Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
             usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

             P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
             zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 15 von 16

             S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S09     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S09 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
§ 22 52272




             sichtigen.

             T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 16 von 16

             T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             XCg     Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig für die Verwendung von 275er Reifen ausgerüstet wur-
             den (großer Wendekreis).

             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Schräghecklimousine (Fließheck).

             Z21    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
             tung).

             Z22    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
             tung).
§ 22 52272




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 8. März 2019 in Lambsheim statt.


             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 16 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 8. März 2019




             Bohlander                                                                        00314328.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim