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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
               Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 7

               Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                  SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                  68789 St.Leon-Rot
                                                  49 02 0112205

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
               Modell                             C23
               Typ                                C23 8020
               Radgröße                           8.0Jx20 H2
               Zentrierart                        Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/               Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                   Zentrierring                     Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               C23 8020 46 98S     1122/12 CMS / ohne Ring          5/112/66,6          46          800    2400


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                         52272
               Herstellerzeichen                  CMS
               Radtyp und Ausführung              C23 8020 (s.o.)
§22 52272*05




               Radgröße                           8.0Jx20 H2
               Einpresstiefe                      ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                      Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund           Anzugsmoment         Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)                 (mm)
               S01 Serien-Schraube M14x1,25          Kegel 60°      140                  27,5              Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                         BMW
                                                  Mini/BMW

               Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 1er-Reihe          80-103         225/30R20   K2b T85                             A01 A07 A12
               F1H                    80-225         235/30R20   K1a K1b K2a K2b K5b K8z R70 T88     A19 A57 A99
               e1*2007/46*2018*..                                                                    Flh S01
               BMW 225xe              92,100         225/35R20   K2b T90                             A01 A07 A12
               Active Tourer Hybrid   92,100         245/30R20   K1c K2c K5a K6g K6i K8d T90         A19 A56 A99
               UKL-L, F2AT                                                                           Flh S01
               e1*2007/46*
               0371*21-..;
               e1*2007/46*1675*..
               BMW 2er                100-115        225/40R20                                       A07 A12 A19
               Active Tourer          100-115        235/35R20   T88 T92                             A58 A99 BW4
               U2AT                   100-115        245/35R20   A01 K2b                             Flh NoE NoP
               e1*2018/858*00117*..                                                                  S01
               BMW 2er                70-170         225/35R20   K2b                                 A01 A07 A12
               Active Tourer          70-170         245/30R20   K1c K2c K5a K6g K6i K8d             A19 A57 A99
               UKL-L, F2AT                                                                           Flh S01
               e1*2007/46*
               0371*13-..;
§22 52272*05




               e1*2007/46*1675*..
               BMW 2er Gran Coupe     100, 103       225/30R20   A58 K2b T85                         A01 A07 A12
               F2GC                   131            235/30R20   A57 K1a K1b K2a K2b K5b K8z R70     A19 A99 Lim
               e1*2007/46*2064*..                                T88                                 S01
                                      85-140         235/30R20   A58 K1a K1b K2a K2b K5b K8z R70
                                                                 T88
               BMW 2er Gran Tourer    70-141         225/35R20   K2b T90                             A01 A07 A12
               UKL-L, F2GT            70-141         245/30R20   K1c K2c K5a K6g K6i K8d T90         A19 A57 A99
               e1*2007/46*                                                                           Ver S01
               0371*18-..;
               e1*2007/46*1677*..
               BMW X1                 100-115        215/45R20                                       A07 A12 A19
               U1X                    100-115        225/40R20                                       A58 A99 NoE
               e1*2018/858*00153*     100-115        235/40R20                                       NoP S01
                                      100-115        245/40R20
               BMW X1                 85-170         225/35R20   T90                                 A07 A12 A19
               UKL-L, F1X             85-170         225/40R20                                       A57 A99 NoP
               e1*2007/46*            85-170         235/35R20   A01 K2b T88 T92                     S01
               0371*19-..;            85-170         245/35R20   A01 K2b
               e1*2007/46*1676*..
               BMW X1                 92             225/40R20   T94                                 A07 A12 A19
               Plug-in-Hybrid         92             245/35R20   A01 K2b T95                         A56 A99 S01
               F1X
               e1*2007/46*1676*..
               BMW X2                 85-225         225/35R20   T90                                 A07 A12 A19
               F2X                    85-225         225/40R20                                       A57 A99 NoP
               e1*2007/46*1824*..     85-225         235/35R20   A01 K2b T88 T92                     S01
                                      85-225         245/35R20   A01 K2b
               BMW X2                 92             225/40R20   T94                                 A07 A12 A19
               Plug-in-Hybrid         92             235/35R20   A01 K2b T92                         A56 A99 S01
               F2X                    92             245/35R20   A01 K2b T95
               e1*2007/46*1824*..


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Mini Clubman          75-155        225/30R20     A58 K1b K2b K6w T85                  A01 A07 A12
               One/Cooper ,/D,/S     75-155        235/30R20     A57 K1a K1b K2b K6w R70              A19 A99 Car
               UKL-L, FMK                                                                             S01
               e1*2007/46*
               0371*19-..,
               e1*2007/46*1683*..
               Mini Countryman       75-155        225/35R20     T90                                  A07 A12 A19
               FMX                   75-155        235/35R20     A01 K2b T88 T92                      A57 A99 KMV
               e1*2007/46*1682*..    75-155        245/35R20     A01 K2b                              NoH S01
               Mini Countryman JCW   170           225/35R20     T90                                  A07 A12 A19
               FMX                   170           235/35R20     A01 K2b T92                          A56 A99 KMV
               e1*2007/46*1682*..    170           245/35R20     A01 K2b                              S01
               - John Cooper Works
               Mini Countryman SE    92,100        225/35R20     T90                                  A07 A12 A19
               FMX                   92,100        235/35R20     A01 K2b T92                          A56 A99 KMV
               e1*2007/46*1682*..    92,100        245/35R20     A01 K2b                              S01
               - Hybrid
§22 52272*05




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 7

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
§22 52272*05




               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
               sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               BW4     Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 307mm an Ach-
               se 1.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
§22 52272*05




               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

               K8z     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter Rad-
               mitte um 5mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
               zeug).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 52272*05




               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               Ver     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Mini-
               van (z.B. Verso, Gran, ...)


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 7


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 9. März 2023 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§22 52272*05




               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 9. März 2023




               Bohlander                                                                    00405787.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim