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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7


             Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                            SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                            68789 St.Leon-Rot
                                            49 02 0341305


             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
             Modell                         C23
             Typ                            C23 8020
             Radgröße                       8.0Jx20 H2
             Zentrierart                    Mittenzentrierung

             Ausführung          Kennzeichnung Rad/           Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                 Zentrierring                 Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
             C23 8020 48 10      1122/07 CMS /                5/114,3/66,1         48          750    2300
                                 SR14 Ø67,1-Ø66,1


             Kennzeichnungen
§ 22 52272




             KBA-Nummer                     52272
             Herstellerzeichen              CMS
             Radtyp und Ausführung          C23 8020 (s.o.)
             Radgröße                       8.0Jx20 H2
             Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                  Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                   mittel
             S01   Mutter M12x1,25         Kegel 60°   110                        -                   Z50
             S02   Schraube M12x1,5        Kegel 60°   105                        28                  Z90
             S03   Schraube M12x1,5        Kegel 60°   110                        28                  Z90
             S04   Schraube M14x1,5        Kegel 60°   130                        30                  Z89
             S05   Schraube M14x1,5        Kegel 60°   145                        30                  Z89

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                     Dacia
                                            Nissan
                                            Renault

             Spurverbreiterung              innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Dacia Duster (I) 2WD    63-92         225/35R20                                       A12 A19 A58
             SD/SR                   63-92         235/35R20                                       A99 KOV S03
             e2*2001/116*0314*..;    63-92         245/35R20
             e2*2001/116*0323*..;
             e2*2007/46*0013*..;
             e2*2007/46*0030*..
             Dacia Duster (I) 4WD    66-92         225/35R20                                       A12 A19 A56
             SD/SR                   66-92         235/35R20                                       A99 KOV S03
             e2*2001/116*0314*..;    66-92         245/35R20
             e2*2001/116*0323*..;
             e2*2007/46*0013*..;
             e2*2007/46*0030*..
             Dacia Duster (II) 2WD   66-92         225/35R20                                       A12 A19 A58
             SR (SR*H..)             66-92         235/35R20                                       A99 F23 KOV
             e2*2001/116*            66-92         235/40R20                                       S02
             0323*43-..;             66-92         245/35R20   A01 K1a K1b K2a K2b
             e2*2007/46*0013*12-..
             - ab Modell 2018
§ 22 52272




             Dacia Duster (II) 4WD   80, 84, 92    225/35R20                                       A12 A19 A56
             SR (SR*H..)             80, 84, 92    235/35R20                                       A99 F24 KOV
             e2*2001/116*            80, 84, 92    235/40R20                                       S02
             0323*43-..;             80, 84, 92    245/35R20   A01 K1a K1b K2a K2b
             e2*2007/46*0013*12-..
             - ab Modell 2018
             Nissan Juke 2WD         69-147        225/35R20                                       A12 A19 A58
             F15                     69-147        235/35R20                                       A99 S01
             e11*2007/46*0132*..;
             e3*2007/46*0162*..
             - incl. Facelift 2014
             Nissan Juke 4WD         140, 147      225/35R20                                       A12 A19 A56
             F15                     140, 147      235/35R20                                       A99 S01
             e11*2007/46*0132*..     140, 147      245/30R20
             - incl. Facelift 2014
             Nissan                  157, 160      225/35R20                                       A12 A19 A57
             Juke Nismo RS           157, 160      235/35R20                                       A99 S01
             F15
             e11*2007/46*0132*..
             Nissan Murano           140, 188      235/55R20                                       A12 A19 A99
             Z51                     140, 188      245/50R20                                       S01
             e1*2001/116*0478*..     140, 188      255/45R20
                                     140, 188      255/50R20   A01 K2b
             Renault Espace (V)      96-165        235/45R20                                       A12 A19 A58
             RFC                     96-165        245/45R20                                       A99 L06 S04
             e2*2007/46*0470*..      96-165        255/45R20
             Renault Fluence         63-103        235/30R20   R70                                 A12 A19 A99
             Z                       63-103        245/30R20   A01 K2b K8f                         Sth S03
             e2*2001/116*0373*..;
             e2*2007/46*0010*..
             - Limousine


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Renault Latitude       81-127        225/35R20    T90                                  A12 A19 A99
             T                      81-127        235/35R20    A01 G81 T88 T92                      Lim S05
             e2*2001/116*0363*..    81-127        245/30R20    T90
             Renault Megane (III)   78-103        225/30R20    T85                                  A12 A19 A99
             Z                      78-132        235/30R20    A01 G01 R70 T88                      Cpe Flh S03
             e2*2001/116*0373*..;
             - Cabriolet
             Renault Megane (III)   63-103        225/30R20    T85                                  A12 A19 A99
             Z                      63-162        235/30R20    A01 G01 R70 T88                      Car S03
             e2*2001/116*0373*..;
             e2*2007/46*0010*..
             - Grandtour
             Renault Megane (III)   63-103        225/30R20    T85                                  A12 A19 A99
             Z                      63-162        235/30R20    A01 G01 R70 T88                      Cpe Flh S03
             e2*2001/116*0373*..;
             e2*2007/46*0010*..
             - Fließheck
             - Coupé
             Renault                205           245/30R20    T90                                  A12 A19 A58
             Megane R.S. (IV)                                                                       A99 Flh L04
§ 22 52272




             RFB                                                                                    S03
             e2*2007/46*0546*..
             Renault Talisman       81-165        225/35R20    A13 R37                              A19 A58 A99
             RFD                    81-165        235/35R20    A91 R37                              Car L05 Lim
             e11*2007/46*           81-165        245/35R20    A12                                  S03
             2969*00-07;
             e2*2007/46*0653*..
             Renault                81-165        245/35R20                                         A12 A19 A58
             Talisman 4Control                                                                      A99 Car L04
             RFD                                                                                    Lim S03
             e11*2007/46*
             2969*00-07;
             e2*2007/46*0653*..
             - mit Allradlenkung


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 7

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 52272




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




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             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 7

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.

             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
             (Einzelradaufhängung).
§ 22 52272




             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
             Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
             innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
             sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
             Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 7

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
             um 5 mm aufzuweiten.

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
             Allradlenkung (4WS).

             L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
             mit Allradlenkung (4WS).

             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
             Allradlenkung (4WS).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
§ 22 52272




             mousine.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
             fenheck.

             T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 7


             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 8. März 2019 in Lambsheim statt.
§ 22 52272




             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 8. März 2019




             Bohlander                                                                        00314327.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim